…betriebstättenbegründender Weise mit eigenem Personal, sondern mit gemietetem bzw. beauftragtem Personal des österreichischen Fulfilmenthauses erbracht werden, hat nicht automatisch zur Folge, dass die Räumlichkeiten, in denen die Versandhandelsaktivitäten abgewickelt werden, keine Betriebstätten des schweizerischen Unternehmens mehr bilden können. Der Umstand, dass die Aktivitäten in Österreich…
…und unterhält dieses Versandhandelshaus in Deutschland eine Auftragsannahmestelle, in der 8 Mitarbeiter beschäftigt sind, so spricht vieles dafür, dass diese Auftragsannahmestelle eine Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Deutschland darstellt. Der Umstand, dass der Versandhandelskatalog sowie alle Werbemittel im Rahmen des Direct-Mailings von Österreich aus…