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EAS 1148Rückzahlung von schweizerischen AHV-Pflichtbeiträgen nach Wohnsitzverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/13-IV/4/9709.10.1997

…einer damit zusammenhängenden Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz von der schweizerischen AHV-Rentenversicherung eine Rückzahlung der seinerzeit eingezahlten Rentenversicherungspflichtbeiträge geleistet, dann wird zunächst zu untersuchen sein, ob diese Rückzahlung zu den nach österreichischem Recht steuerpflichtigen Einkünften zählt. Diese Frage wäre nur dann zu…

EAS 2392Abfindungszahlung bei Frühpensionierung im Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/1-IV/4/0309.12.2003

Wurde ein 1943 geborener Österreicher, der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem…

EAS 2263Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen bei Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 426/1-IV/4/0302.04.2003

Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…

EAS 3213DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0964-IV/4/201118.04.2011

…Zuge der Betriebsprüfung noch von einer abkommensrechtlichen Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzuges ausgegangen und wurde daher 2010 die Steuer mittels Haftungsbescheides nachgefordert und die KESt daraufhin entrichtet, besteht nach Maßgabe des Artikel 10 DBA-Schweiz Anrecht auf KESt-Rückzahlung. Die Steuerrückzahlung ist durch einen auf …

EAS 1957Entlastung von einer abkommenswidrig erhobenen Lohnsteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/38-IV/4/0106.12.2001

  Hat eine österreichische Hotelmanagementgesellschaft die Lohnsteuer für ihre in einem Prager Hotel eingesetzten Dienstnehmer einbehalten und abgeführt und kommt nachträglich hervor, dass ein in der Zeit vom August 2000 bis Ende Jänner 2001 in Prag beschäftigter Dienstnehmer in den USA ansässig war, dann hat…

EAS 1365Rückzahlung des schweizerischen Freizügigkeitskapitals nach Wohnsitzverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/20-IV/4/9823.11.1998

…einer damit zusammenhängenden Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz von der schweizerischen AHV-Rentenversicherung eine Rückzahlung der seinerzeit eingezahlten Rentenversicherungspflichtbeiträge geleistet, dann wird zunächst zu untersuchen sein, ob diese Rückzahlung zu den nach österreichischem Recht steuerpflichtigen Einkünften zählt. Diese Frage wäre nur dann zu…

EAS 1905Ausschüttungen deutscher Kapitalgesellschaften aus dem EK04
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 100/1-IV/4/0106.08.2001

Eine österreichische Kapitalgesellschaft hat kraft der sie treffenden unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht ihre in- und ausländischen Einkünfte nach österreichischem Recht zu ermitteln. Dies gilt auch für Einkünfte aus Ausschüttungen deutscher Gesellschaften. Ist aus einer Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine Ausschüttung in Höhe…

EAS 1283Rückzahlung des schweizerischen Freizügigkeitskapitals nach Wohnsitzverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4281/4-IV/4/9806.07.1998

…einer damit zusammenhängenden Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz von der schweizerischen AHV-Rentenversicherung eine Rückzahlung der seinerzeit eingezahlten Rentenversicherungspflichtbeiträge geleistet, dann wird zunächst zu untersuchen sein, ob diese Rückzahlung zu den nach österreichischem Recht steuerpflichtigen Einkünften zählt. Diese Frage wäre nur dann zu…

EAS 1531Gehaltsfortzahlung nach Dienstfreistellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 84/1-IV/4/9927.09.1999

Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitarbeiter am 30.Juni 1999 mit Kündigungsfrist 29.2.2000 beendet, wobei der Mitarbeiter im Juni 1999 seinen Wohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht gewechselt hat, dann…

EAS 3227Urlaubsentgeltzahlungen der BUAK an in Deutschland eingesetzte deutsche Leiharbeiter eines liechtensteinischen Arbeitskräfteverleihers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1161-IV/4/201115.07.2011

…18 Abs. 2 bezüglich der Zahlungen der BUAK Vorrangwirkung gegenüber der Steuerfreistellungsverpflichtung nach Artikel 15 zu. Die in Deutschland ansässigen Arbeitskräfte sind daher nicht berechtigt, eine Rückzahlung der nach § 69 EStG 1988 von den Direktzahlungen einbehaltenen Lohnsteuer zu verlangen. Bundesministerium für Finanzen, 15. Juli 2011

EAS 2953Arbeitnehmerveranlagung versus Steuerrückerstattung durch das FA BEO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0892-IV/4/200828.03.2008

Gemäß § 240 BAO iVm § 13a AVOG hat die Rückzahlung einer Abzugssteuer auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen durch das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart zu erfolgen. Allerdings werden durch § 240 Abs. 3 lit. c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der…

EAS 3056Darlehensrückzahlungen einer in Deutschland lebenden österreichischen Landeslehrerin für ein deutsches Eigenheim
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0898-IV/4/200924.04.2009

Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes gegenüber dem nationalen Recht hat insbesondere zur Folge, dass gemeinschaftsrechtswidrige Vorschriften des nationalen Steuerrechts nicht anzuwenden sind (BFH 17.07.2008, X R 62/04), wobei eine normerhaltende Tatbestandsreduzierung (zB durch Nichtbeachtung des Merkmals "inländisch") zulässig ist (BFH 22.07.2008…

EAS 687Entlastung von einer zu Unrecht vorgenommenen Abzugssteuer auf Lizenzgebühren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1273/4/2-IV/4/9501.08.1995

  Wurden auf der Grundlage des DBA-Schweiz die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre schweizerische Schwestergesellschaft gezahlten Lizenzgebührenzahlungen einer 5-prozentigen österreichische Quellensteuer (§ 99 EStG) unterzogen und wird in der Folge im Zuge einer österreichischen Betriebsprüfung der Lizenzgebührenfluss einer österreichischen KG zugerechnet und bei…

EAS 3226Urlaubsentgeltzahlungen durch die BUAK an schweizerische Bauarbeiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1160-IV/4/201115.07.2011

…an die Arbeitnehmer geleistet werden. Die in der Schweiz ansässigen Bauarbeiter sind daher berechtigt, auf Grund des DBA-Schweiz die Rückzahlung der von der BUAK einbehaltenen Lohnsteuer zu beantragen. Der Antrag ist aber nicht bei einem nach § 23 AVOG 2010 für beschränkt Steuerpflichtige zuständigen Finanzamt…

EAS 972Abfertigung und Kündigungsentschädigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 184/1-IV/4/9614.11.1996

Wurde ein deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland für 5 Jahre bei einem österreichischen Unternehmen angestellt, jedoch bereits nach 4 Monaten Dienstverrichtung wieder gekündigt, und wurde daraufhin gerichtlich eine Abfertigungszahlung in Bezug auf die 4monatige Dienstleistung und eine Entschädigung für die vorzeitige Vertragskündigung durchgesetzt, dann…

EAS 1207Grenzgängerabfindungen bei vorzeitiger Auflösung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/1-IV/4/9819.01.1998

  Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…

EAS 1320Deutsche Pensionsabfindung mit dem Rückkaufswert einer Pensionsversicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 326/1-IV/4/9831.08.1998

Wird das Dienstverhältnis zwischen einer deutschen GmbH und ihrem in Österreich ansässigen Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist, gelöst und werden aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden, dann unterliegt dieser Abfindungsbetrag gemäß Artikel 9…

EAS 1675Nachzahlung deutscher Sozialversicherungs- und Firmenpensionen wegen Berufsunfähigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 719/1-IV/4/0012.06.2000

Erhält ein Steuerpflichtiger nach seinem Zuzug nach Österreich auf Grund eines im Klageweg erzwungenen Rentenbescheides der deutschen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Jahr 1999 eine bis 1996 rückwirkende Pensionsnachzahlung in Höhe von über S 300.000,- sowie im Gefolge davon auch eine Firmenpensionsnachzahlung von über S…

EAS 1872Nachträgliche Erfolgsprämie an einen Geschäftsführer österreichischer und schweizerischer Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 202/1-IV/4/0102.07.2001

Ist der Geschäftsführer einer österreichischen Kapitalgesellschaft zu 40% seiner Arbeitszeit in der Schweiz für eine schweizerische Konzerngesellschaft tätig, dann ist es rechtsrichtig, wenn seine Bezüge dem Arbeitseinsatz entsprechend zu 40% der schweizerischen Gesellschaft überrechnet und dort der Einkommensbesteuerung unterzogen und in Österreich korrespondierend von der…

EAS 3057Schadenersatz für vorzeitige Beendigung eines Dienstverhältnisses in Portugal
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0899-IV/4/200924.04.2009

Hat ein Dienstnehmer einer portugiesischen Gesellschaft im Jahr 2005 sein Dienstverhältnis schuldhaft vorzeitig beendet und wird ihm nach seiner Rückkehr nach Österreich im Jahr 2008 durch Gerichtsurteil eine Schadenersatzleistung gegenüber seinem ehemaligen portugiesischen Arbeitgeber auferlegt, so ist vorweg nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu prüfen, ob…