…Maßgeblicheit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz diese Rückstellung auch steuerlich anzuerkennen sein. Denn zwingendes Steuerrecht steht der Berücksichtigung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten im handelsrechtlich gebotenen Ausmaß nicht entgegen. Im vorliegenden Fall geht es um die vertraglich nachweisbare Entstehung einer ungewissen Verpflichtung für die zu…
Übernimmt die österreichische Muttergesellschaft für die Gewährung eines Kredites durch eine österreichische Großbank an ihre ungarische Tochtergesellschaft eine Bürgschaft durch Unterfertigung von Wechselverpflichtungserklärungen gegenüber dieser Großbank, liegt eine Dienstleistung der Muttergesellschaft gegenüber ihrer ungarischen Tochtergesellschaft vor, die einer fremdüblichen Abgeltung durch eine Haftungsprovision bedarf (in…
…Abs. 2 OECD-Muster). Diese Auslegungsfrage kann nur gemeinsam mit dem deutschen Vertragspartner geklärt werden. Aus der Sicht des BM für Finanzen wird es daher der deutschen Konzernmutter freizustellen sein, im Wege eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen…
…für das betroffene Unternehmen wie eine Besteuerung ein und derselben Betriebseinnahme in zwei Staaten. Eine derartige doppelte Nichtanerkennung von Pensionsaufwand im Fall einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung könnte eine SE davon abhalten, sich in einem anderen EU-Staat niederzulassen und erscheint daher gemeinschaftsrechtlich unzulässig. Das BM für…
…Rückforderungsanspruch 20%-Punkte; sobald das am 20. Juli 2000 unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz in Wirksamkeit getreten ist, werden für Ausschüttungen ab 1.1.2000 auch die restlichen 5% rückerstattungsfähig sein. 09. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass ihr nicht gestattet ist, kostendeckende Preise an die Kunden der österreichischen Muttergesellschaft zu verrechnen, so muss die österreichische Muttergesellschaft für die Differenz aufkommen. Werden daher aus solchen Erwägungen Verlustabdeckungszuschüsse an die asiatische Tochtergesellschaft geleistet, führen sie auf der Grundlage von Artikel VII DBA-Japan…
…darauf verzichtet, die in Italien gewinnmindernd zu berücksichtigenden Zinsen einer Besteuerung zuzuführen. Österreich würde sich in solchen Fällen geradezu als Standort für solche Möglichkeiten nutzende Finanzierungs-Holdings anbieten. Es sieht daher bereits EAS 1090 und auf ihr aufbauend der EStR 2000 Rz 2510 vor, dass §…
…eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden Welteinkommens (zu veranlagendes Einkommen gemäß § 2 Abs…
…Frage der Sachverhaltsbeurteilung, die nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden kann. Fremdunüblichkeit kann vor allem dann vorliegen, wenn mit der Übernahme des Währungsrisikos die österreichische Gesellschaft selbst (mit ihren Warenlieferungen in die USA) in eine dauerhafte Verlustzone gerät. Bundesministerium für Finanzen, 22. Mai 2007
…provision") auf eine Ersatzliegenschaft übertragen werden, sodass die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes in den USA bis zur künftigen Veräußerung der Ersatzliegenschaft hinausgeschoben wird, dann kann hiedurch für die österreichischen Investoren eine "zeitverschobene Doppelbesteuerung" eintreten, wenn es nicht möglich ist, auch in Österreich die Veräußerungsgewinnbesteuerung durch eine…
…Vorsorge zu treffen sein, gleichzeitig aber in gleicher Höhe die den Körperschaftsteueraufwand mindernde Anrechnungsberechtigung zu berücksichtigen sein; im Ergebnis heben sich damit die beiden Vorkehrungen in ihrer Wirkung auf die Rückstellungshöhe auf. 29. Mai 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Fiktivzinsen verweigert, so kann dem nicht entgegengetreten werden; es steht aber der schweizerischen Muttergesellschaft frei, im Wege eines gemäß Artikel 25 des Abkommens auf schweizerischer Seite einzuleitenden Verständigungsverfahrens die Frage bilateral abzuklären. 2. September 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Überlegungen wären lediglich dann anzustellen, wenn sich im gegebenen Zusammenhang ein Effekt einer Doppelbesteuerung einstellen sollte (der in Österreich als Zinsertrag besteuerte Betrag wird in Deutschland nicht korrespondierend als Zinsaufwand berücksichtigt). 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Darlehensgewährung von S 70 Mio. aufzuspalten, um solcherart einer Nachversteuerung einer Rücklage für nicht entnommenen Gewinn in Österreich auszuweichen. Diese Beurteilung setzt allerdings voraus, dass Eigenmittel der inländischen Betriebstätten in die deutschen Betriebstätten transferiert wurden. Wäre der Fall so gelagert, dass die österreichische OHG den…
Wurde im Zuge einer Überprüfung durch das amerikanische Internal Revenue Service im Jahr 2003 bei einer amerikanischen Kapitalgesellschaft festgestellt, dass für Produktions-Know-How der österreichischen Tochtergesellschaft in den Jahren 1994 und 1995 keine fremdüblichen Know-How-Vergütungen verrechnet worden sind und wird demzufolge der…
…Die Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter wird daher in der Bilanz der österreichischen Firmenzentrale auszuweisen sein. Daran knüpft sich die Gebührenpflicht gemäß § 33 TP8 Abs. 4 GebG. Der Umstand, dass das Gesellschafterdarlehen für Investitionen in der schweizerischen Niederlassung aufgenommen wurde, hat zur Folge, dass für Belange…