…sind. Bei dieser Sichtweise liegen im Jahr 8 für die beschränkt steuerpflichtigen deutschen Gesellschafter "Gewinnanteile aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung" im Sinn von § 93 Abs. 2 Z. 1 EStG vor, deren steuerliche Erfassung im Kapitalertragsteuerabzugsweg zu erfolgen hat und deren Steuerpflicht damit durch …
…beispielsweise 25 Mio. Euro, beträgt jedoch die tatsächliche Vorsorgelast für das Unternehmen bereits 40 Mio. Euro (=Verkehrswert der Pensionsrückstellung), dann würde auf österreichischer Seite die Pensionsrückstellung mit 40 Mio. Euro zu passivieren sein; und zwar auch dann, wenn dieser Betrag jenen übersteigt, der nach den…
Eine österreichische Kapitalgesellschaft hat kraft der sie treffenden unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht ihre in- und ausländischen Einkünfte nach österreichischem Recht zu ermitteln. Dies gilt auch für Einkünfte aus Ausschüttungen deutscher Gesellschaften. Ist aus einer Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine Ausschüttung in Höhe…
…so wird darauf zu achten sein, dass das steuerliche Dotationskapital dieser österreichischen Niederlassung von der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung in gleicher Höhe angesetzt wird. Denn eine unilaterale Umqualifizierung von mit Zinsenaufwand belegtem Fremdkapital in unverzinsliches Dotationskapital würde unweigerlich zu grenzüberschreitenden Doppelbesteuerungen bzw. Doppelnichtbesteuerungen Anlass geben…
…zu der seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Stellungnahme abgegeben werden kann. Falls nach deutschem Recht bloße Gewinnvorträge mangels Rücklagenzuweisung durch Gesellschafterbeschluss nicht für eine Kapitalerhöhung herangezogen werden können, und falls aus diesem Grund derartigen auf österreichischer Seite gesetzten Vorgängen die Steuerfreiheit in Deutschland versagt…
…aus dieser Übernahme der Leitungsfunktion für die deutsche Gesellschaft erwachsen. Ist das Sachverhaltsbild in diesem Zusammenhang so zu sehen, dass der Geschäftsführer zu 50% an die deutsche Gesellschaft verliehen wird und dass er aus diesem Grund seinem Arbeitgeber (der österreichischen Kapitalgesellschaft) nur mehr die Hälfte…
…der Kapitalertragsteuerabzug bereits an der Quelle auf 15% herabgesetzt werden. Auf die erst mit Wirkung ab 2005 zu erwartende Umsetzung der EU-Sparzinsenrichtlinie und die damit verbundenen neuen rechtlichen Gegebenheiten kann erst nach Vorliegen der maßgebenden gesetzlichen Grundlagen eingegangen werden 03. Februar 2004 Für…
…britische Muttergesellschaft aus der Auflösung einer Kapitalrücklage und stellt sich dies daher nach österreichischem Recht lediglich als eine Einlagenrückzahlung dar, dann gilt dieser Vorgang nach inländischem Recht (§ 4 Abs. 12 EStG 1988) als Beteiligungsveräußerung, die daher nicht der für Dividenden geltenden DBA-Zuteilungsregel unterstellt werden…
…Umständen ist daher nicht erkennbar, dass das österreichisch-deutsche DBA Deutschland zur Erhebung einer Kapitalertragsteuer von dem Abschichtungsbetrag berechtigt und dass folglich auch keine österreichische Abkommensverpflichtung besteht, eine deutsche Kapitalertragsteuer anzurechnen. 19. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…deutschen Gesellschaft voraus) und es wird nach Ablauf der 2-Jahresfrist das vorstehend beschriebene Rückerstattungsverfahren hinsichtlich des mit 5% verbleibenden Betrages auf der Grundlage von § 94a EStG geführt. Gleichlautend mit EAS 745. 6. Dezember 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…den für Bankbürgschaften üblichen Sätzen einer Avalprovision zu orientieren. Der von der OECD am 21.12.2006 veröffentlichte "Authorized OECD Approach (AOA)" spricht sich wohl in Teil I Z 132 gegen den Ansatz solcher Provisionszahlungen aus; doch betrifft dies ausschließlich das Verhältnis zwischen Stammhaus und…
…geklärt werden. Ein derartiges Risiko wird sicherlich dann gegeben sein, wenn das Betriebstättenergebnis in der Schweiz negativ ausfällt und durch Geltendmachung des negativen Progressionsvorbehaltes eine Steuerfreistellung des österreichischen GmbH-Gewinnes erzielt würde. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Betriebsprüfung festgestellt, dass nachfolgend eine die Erstausschüttung um ein Vielfaches übersteigende Gewinnausschüttung vorgenommen wurde und dass nicht die schweizerische Holdinggesellschaft, sondern dahinterstehende Personen als Zurechnungssubjekte der österreichischen Gewinnausschüttungen zu werten sind, dann stellt eine solche Gestaltung ein erhebliches Indiz für fehlende Gutgläubigkeit dar, das vermutlich…
Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…
Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…
…in Deutschland angefallenen Verlust für einen "negativen Progressionsvorbehalt" heranzuziehen, fehlt es hierfür an einer gesetzlichen Rechtsgrundlage. Es ist allerdings einzuräumen, dass durch den auf deutscher Seite nach § 10d dEStG erfolgenden Verlustrücktrag eine Situation entstehen kann, die nach einer "Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" auf…
…die dazu führen, dass die Nutzungsrechte an dem Kapitalvermögen auch tatsächlich auf den Erwerber übergegangen sind. Ist dies der Fall, werden Dividendenzahlungen nach der Veräußerung grundsätzlich dem neuen Eigentümer zuzurechnen sein; und zwar auch dann, wenn - aus welchen Gründen auch immer - der neue Eigentümer eine…
…bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen als fremdverhaltenskonform, sodass es schließlich im Gefolge der deutschen Prüfung im Jahr 1997 zu…
…maßgebende Einstufungsgrenze von "weniger als 30%" auf "weniger als 25%" herabgesetzt hat und die Gewinnausschüttung in Österreich einer 25%igen Besteuerung unterliegt. Andererseits hat sich der Gerichtshof nur mit der Gemeinschaftsrechtsverträglichkeit des § 20 Abs. 2 deutsches Außensteuergesetz auseinandergesetzt und sich für unzuständig erklärt (Rz 46)…
…und die von der ausländischen Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen, sowie 1. in Bezug auf diese Erträge für die Einschaltung der ausländischen Gesellschaft wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen oder 2. die ausländische Gesellschaft nicht mit einem für ihren…