…eintreten kann; dann nämlich, wenn das deutsche Bundeskindergeld den Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe ausschließt. Trifft dies zu, ist das deutsche Bundeskindergeld nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich zu berücksichtigen. 28. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Erhält eine in Deutschland ansässige Dienstnehmerin einer Tiroler Firma eine Abschlagszahlung als Entgelt dafür, dass sie auf eine Wiedereinstellung nach Ablauf der Karenz gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der…
…Vertragsverhältnis (AÖF Nr. 134/1999). Zahlt daher eine österreichische Konzerngesellschaft im Jahr 1999 anlässlich der Beendigung des zivilrechtlichen Dienstverhältnisses unter Vornahme des Lohnsteuerabzuges Jubiläumsgeld und Abfertigungen aus, dann kann dies auf Grund des Artikels 9 DBA-Deutschland-1954 zum Entstehen eines Rückzahlungsanspruches führen, wenn zu…
Das DBA-Schweiz enthält in Artikel 28 eine Bestimmung, derzufolge "das Recht zur Vornahme des Steuerabzuges durch dieses Abkommen nicht berührt" wird. Diese Bestimmung ist nicht so zu verstehen, dass hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden…
…für die Entschädigung die in Österreich erbrachte Arbeitsleistung war, wird auch hiefür das Besteuerungsrecht nach Art. 9 des DBA ausschließlich bei Österreich liegen. Der Umstand, dass die gegenständliche Entschädigung nicht der inländischen Besteuerung unterzogen worden ist, könnte durchaus auf eine Verkennung der Rechtslage durch den…
Gemäß § 240 BAO iVm § 13a AVOG hat die Rückzahlung einer Abzugssteuer auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen durch das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart zu erfolgen. Allerdings werden durch § 240 Abs. 3 lit. c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der…
…8, AI, S 120). Die vorstehenden Auffassungen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass diese auch von der jeweiligen Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates geteilt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens einer international abgestimmten Lösung zugeführt werden. 2…
…EStG 1988 der österreichischen Steuerpflicht, wenn diese Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist. Der Krankengeldanspruch im Sinn des § 138 ff ASVG einer im deutschen Grenzgebiet wohnhaften Grenzgängerin wurde durch die im Inland für den inländischen Arbeitgeber erbrachten Arbeitsleistungen erworben, sodass die Krankengelder nicht…
…Eine derartige Steuerfreistellung in Österreich auf der Grundlage von Art. 16 (öffentliche Bezüge und Sozialversicherungszahlungen) würde nach Auffassung des BM für Finanzen (die allerdings noch nicht mit Dänemark abgestimmt ist) selbst dann nicht in Frage kommen, wenn der dänische Arbeitgeber eine Rückverrechnung mit dänischen Sozialversicherungsträgern…
…Grundlage des DBA-Deutschland und der hiezu ergangenen Durchführungsverordnung eine Entlastung an der Quelle auf 5% herbeigeführt (setzt aber eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung und einen operativen Charakter der deutschen Gesellschaft voraus) und es wird nach Ablauf der 2-Jahresfrist das vorstehend beschriebene Rückerstattungsverfahren hinsichtlich des mit…
…Abs. 3 BAO gestützten Rückzahlungsantrages durch das Finanzamt Eisenstadt vorzunehmen. Wohl ist es so, dass der Weg des § 240 BAO nur dann offen steht, wenn kein entsprechender Ausgleich im Weg einer Antragsveranlagung zu erfolgen hat. Allerdings kann nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes 24.2.1998…
Wurden auf der Grundlage des DBA-Schweiz die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre schweizerische Schwestergesellschaft gezahlten Lizenzgebührenzahlungen einer 5-prozentigen österreichische Quellensteuer (§ 99 EStG) unterzogen und wird in der Folge im Zuge einer österreichischen Betriebsprüfung der Lizenzgebührenfluss einer österreichischen KG zugerechnet und bei…
…worden wäre, wird noch ein kausaler Zusammenhang mit der vorher erbrachten Aktivleistung zu sehen sein (Hinweis auf EAS 1378 und das dort zitierte deutsche BFH-Urteil). Sollte weiters die schließliche Höhe des Anspruches durch die langjährige Tätigkeit in Österreich bereits "verdient" worden sein, dann würde…
…deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine Regelung getroffen, dass diese Unterhaltsleistungen unmittelbar vom ehemaligen Arbeitgeber (mit schuldbefreiender Wirkung für den Unterhaltsverpflichteten) nach Österreich überwiesen werden, dann ändert dies nichts an der steuerlichen Qualifikation der Unterhaltsleistungen und führt nicht zum Entstehen einer österreichischen Steuerpflicht…
…ist daher sachgerecht, daß unter diesen Umständen die Entschädigung ebenfalls steuerpflichtig gestellt wird. Der Umstand, daß Deutschland auf Grund des DBA sein Recht zur Vornahme dieser Besteuerung an Österreich abtreten muß, läßt es als nicht sachgerecht erscheinen, wenn Österreich dieses Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt. Denn dies…
…Finanzen daher die Auffassung, daß die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. Nur wenn der Nachweis erbracht wird, daß Deutschland auf Grund einer anderslautenden Anwendung des Abkommens eine Besteuerung der Gehaltsfortzahlungen tatsächlich vornimmt, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben. 27. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
Hat ein österreichisches Unternehmen die Entgelte an einen in der Schweiz ansässigen Konsulenten der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG unterzogen (die Vornahme dieses Steuerabzuges stellt für sich alleine betrachtet keinen Verstoß gegen das österreichisch-schweizerische DBA dar), dann ist der schweizerische Konsulent berechtigt, unter Beilage einer…
…2010 beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einzubringen, wobei dieses Finanzamt eine Delegierung nach § 3 AVOG 2010 vornehmen kann. Durch die verpflichtende Verwendung des Rückerstattungsvordruckes ZS-RD 1, auf dem eine Ansässigkeitsbestätigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung verlangt wird, wird sichergestellt, dass sich für die Urlaubsentgelte keine unbeabsichtigte…
…obsiegt, sind die ihm - nach Wohnsitzverlegung nach Österreich - zufließenden deutschen Einkommensteuerrückzahlungen keine in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte; denn sie können nicht als Einkünfte aus Leistungen (erfolgreiche Führung des deutschen Rechtsmittelverfahrens) gewertet werden. Diese Sichtweise gilt auch für die in diesem Zusammenhang vergüteten Nebenansprüchen zu diesen Abgabenrückzahlungen…
…Grundlage des DBA-Deutschland und der hiezu ergangenen Durchführungsverordnung eine Entlastung an der Quelle auf 5% herbeigeführt (setzt aber eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung und einen operativen Charakter der deutschen Gesellschaft voraus) und es wird nach Ablauf der 2-Jahresfrist das vorstehend beschriebene Rückerstattungsverfahren hinsichtlich des mit…