Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens das Veranlagungsverfahren 1999 wiederaufgenommen und wird hierbei einerseits ein Ausgleich mit deutschen KG-Verlusten dieses Jahres und andererseits die Sonderausgabe des Verlustvortrages für deutsche KG-Verluste der Jahre 1995 bis 1998 geltend gemacht, dann ist seitens des Abgabepflichtigen zu gewährleisten…
Leistet eine österreichische GmbH Zahlungen an eine nach österreichischem Recht errichtete KG, die ihre Tätigkeit ausschließlich im Ausland in Büros in Abu Dhabi und in der Schweiz ausübt, und werden diese Zahlungen für ausländische Marktbeobachtung und Erschließung von Akquisitionspotential entrichtet, so kann die österreichische GmbH…
Das DBA-Schweiz enthält in Artikel 28 eine Bestimmung, derzufolge "das Recht zur Vornahme des Steuerabzuges durch dieses Abkommen nicht berührt" wird. Diese Bestimmung ist nicht so zu verstehen, dass hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden…
…gehalten werden, funktional dem Betriebsvermögen einer österreichischen KG mit österreichischen Betriebstätten zuzurechnen sind, dann unterliegen die aus diesen Wertpapieren fließenden Zinsen auch dann der österreichischen Besteuerung, wenn sämtliche Gesellschafter der KG in Deutschland ansässig sind und die Zinsen der deutschen Quellenbesteuerung unterzogen wurden. Deutschland hat…
…Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Art. 15 DBA-Deutschland beseitigt: Deutschland erlangt auch dann das Besteuerungsrecht, wenn Deutschland die GMBH-Beteiligung dem österreichischen KG-Betriebsvermögen der Kommanditisten zurechnen sollte. 2. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Quellensteuer (§ 99 EStG) unterzogen und wird in der Folge im Zuge einer österreichischen Betriebsprüfung der Lizenzgebührenfluss einer österreichischen KG zugerechnet und bei deren unbeschränkt steuerpflichtigen Teilhabern der Besteuerung unterzogen, dann erweist sich der seinerzeitige Steuerabzug als zu Unrecht vorgenommen. Damit ist der Abgabepflichtige gemäß § 240…
…GmbH & Co KG nach Handelsrecht bezüglich der Rechnungslegung den Kapitalgesellschaften gleichgestellt wird, ist bei ihrer Besteuerung in Österreich nach den Grundsätzen der "Bilanzbündeltheorie" vorzugehen und daher eine von ihrer österreichischen Tochter-GmbH bezogene Gewinnausschüttung als Einkünfte der hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter zu werten…
…der österreichischen Kapitalertragsteuer geltend zu machen, da sie 20% des Kapitals der österreichischen GmbH nicht - wie in Artikel 10 verlangt - unmittelbar, sondern im Wege einer deutschen KG hält. EAS 2630 weist darauf hin, dass die begünstigende Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses in § 94a EStG 1988 richtlinienbedingt und…
Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…
…Deutschland ansässiger Kommanditist einer österreichischen KG hat auf Grund des im Gleichklang mit den EU-Diskriminierungsverboten (EAS 2345) ausgelegten Diskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA-Deutschland Anrecht, dass Zuweisungen von Verlusten, die die österreichische KG ab 1998 erlitten hat, mit KG-Gewinnanteilen folgender Jahre verrechnet werden…
…DBA-Österreich/Schweiz einen Anspruch auf Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer geltend zu machen, da sie 20% des Kapitals der österreichischen GmbH nicht - wie in Artikel 10 verlangt - unmittelbar, sondern im Wege einer deutschen KG hält. Nur dann, wenn von schweizerischer Seite Gegenseitigkeit geübt wird…
Sind an einer österreichischen Immobilienholding-KG (vermögensverwaltende GmbH&CoKG) deutsche Anleger im Rahmen ihrer gewerblichen Betriebe beteiligt (mögen dies Kapitalgesellschaften, betrieblich tätige Personengesellschaften oder betriebsführende Einzelpersonen sein), so unterliegen diese Anleger nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb der inländischen…
…wie ein österreichisches Unternehmen. Der Umstand, dass im Fall der von der deutschen GmbH gehaltenen inländischen KG die DBA zwischen Österreich und den osteuropäischen Ländern nicht anwendbar sind, steht daher einer österreichischen Gegenberichtigung nicht entgegen. Sollte sich allerdings herausstellen, dass die Gewinnerhöhungen in den Ostländern…
Hat eine zu 100% im Eigentum einer deutschen KG (mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern) stehende inländische GmbH im Jahr 1 aus Gesellschaftsmitteln eine Kapitalerhöhung vorgenommen, dann stellt dies nach der Theorie der "Doppelmaßnahme" einen Zufluss von Gewinnanteilen mit gleichzeitiger Rückeinlage des ausgeschütteten Gewinnes dar. Der…
…wird davon ausgegangen werden können, dass die Vermögenswerte der inländischen KG dem deutschen Gesellschafter zu 36,8% (40% von 92%) zuzurechnen sind. Das österreichische Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn ist auch im Geltungsbereich des ab 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland 2000 abkommensrechtlich sichergestellt. Dem Umstand, dass…
…D-GmbH) beteiligt war, und wird diese GmbH errichtend zum 31. Dezember 2002 in eine GmbH&Co KG umgewandelt, dann bilden die Betriebstätten der umgewandelten GmbH ab diesem Zeitpunkt Inlandsbetriebstätten für die deutsche D-GmbH. Die ab 1998 angefallenen und gemäß § 10 UmgrStG der D…
…zu 99% beteiligte deutsche Mutter-KG eine Dividende aus, die steuerlich einer brasilianischen Kapitalgesellschaft zuzurechnen ist, weil sie die 100%-Kommanditistin der deutschen Mutter-KG ist, dann kann keine Kapitalertragsteuerbefreiung nach § 94a EStG 1988 in Anspruch genommen werden. Denn eine deutsche KG kann - trotz bloß…
…sehr wohl ein Wertzuwachs statt, nämlich vom abgeschriebenen Wert auf den Wert des Abschichtungsbetrages. Wurde daher von einer österreichischen GmbH mit einer deutschen GmbH & Co KG ein Vertrag über eine stille Beteiligung abgeschlossen und vertragsgemäß ein Betrag von 200 investiert, der jedoch in der Folge…
…als die Vergütungen auf deutscher Seite korrespondierend als Betriebseinnahmen der deutschen Betriebstätten der GMBH erfasst und ebenfalls nicht als Sondervergütung und damit als Gewinnteil der österreichischen Betriebstätten der KG gewertet werden. Bei Vorliegen eines deutschen Besteuerungsnachweises kann daher Steuerfreistellung von der österreichischen Besteuerung (Steuerabzug nach …
Hat eine inländische KG, deren einzige Kommanditistin eine deutsche GmbH (Beteiligungs-GmbH) und deren Komplementärin eine andere deutsche GmbH (ohne Kapitaleinlage) ist, in den Jahren 1997 und 1998 Verluste erlitten, dann ist mit Deutschland vereinbart, dass die Verwertung des Verlustes 1997 noch von deutscher Seite…