Hat der EDV-Berater eines österreichischen Unternehmens die Generalverantwortung für die Umstellung der EDV-Anlagen auf Eurotauglichkeit übernommen und beauftragt er in diesem Zusammenhang ein britisches Unternehmen damit, nach seinen Vorgaben EDV-Konzepte und "maßgeschneiderte" Softwarepakete anzufertigen, dann deutet viel darauf hin, dass die hiefür…
…Nr. 155/1998) handelt es sich bei einem KVV "um ein zwischen Unternehmen abgeschlossenes Vertragswerk, durch das Kosten und Risiken für die Entwicklung, die Produktion oder den Erwerb von Wirtschaftsgütern, Dienstleistungen oder Rechten aufgeteilt werden"; im vorliegenden Fall läge sonach ein gemeinschaftlicher Erwerb eines immateriellen…
…ausländischen EDV-Systemen unter den Begriff der "Montage ..... von Anlagen". Entsprechend den bei anderen Fällen einer Anlagenmontage geltenden Grundsätzen wird es daher auch bei Softwareinstallationen nicht erforderlich sein, dass es sich hiebei um Eigensoftware handelt. 02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…dadurch würde ein Anreiz für unbesteuerte Abflüsse in Drittstaaten (=Steueroasen) unterbunden; denn im vorliegenden Fall wird ja geradezu aufgezeigt, wie man - auch ohne "treaty-shopping" - eine Quellensteuer von Null in Österreich erreichen kann: nämlich dadurch, dass man aus der Sachgesamtheit "entschlüpft" und dass man sich…
…Gewerbeberechtigung für Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik beantragen wird), dann unterliegen die von der inländischen GmbH an den deutschen EDV-Spezialisten gezahlten Vergütungen keinem Steuerabzug gemäß § 99 EStG 1988. Es kann im gegebenen Zusammenhang dahingestellt bleiben, ob die Auftragserfüllung durch den deutschen EDV…
…Server der Gesellschaft für seinen eigenen Gebrauch downzuloaden, dann fällt das dafür zu leistende Entgelt nicht unter den Begriff der Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 DBA-Liechtenstein. Diese Beurteilung gründet sich auf die in Ziffer 14 sowie Ziffer 17.2 und 17.3 des…
…sowie für die Entwicklung der Geräte dem österreichischen Stammhaus zuzurechnen ist, dann dürfen folglich die diesen Funktionen entsprechenden Gewinnteile nicht der deutschen Betriebstätte zugerechnet werden. Es wird sich daher empfehlen, dass seitens des österreichischen Unternehmens ein sachgerechter Gewinnaufteilungsvorschlag ausgearbeitet und mit dem zuständigen deutschen und…
…Monate) zur Verfügung steht. Besteht die Tätigkeit des EDV-Spezialisten darin, EDV-Software für Großrechenanlagen der deutschen Kunden vor Ort zu installieren, laufend zu warten und das Personal in der Verwendung dieser Software zu schulen und liegt bei keinem dieser Kunden eine "Betriebstätte" im genannten…
…Auftraggeber zu erbringende freiberufliche Übersetzertätigkeiten und gewerbliche EDV-Konsulententätigkeiten) sowohl an seinem österreichischen Wohnsitz als auch in den USA auszuüben, stellt eine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung im Sinn der Artikel 5 und 7 bzw. 14 des DBA-USA dar und nötigt folglich zu einer sachgerechten…
…12 Abs. 3 Z 1 DBA Serbien). Dieser durch das DBA vorgesehene Besteuerungsanspruch Österreichs ist nach Auffassung des BM für Finanzen auf der Grundlage von § 98 Abs. 1 Z 6 iVm § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 und § 99 Abs. 1 Z 3 EStG…
Wird von einem israelischen Software-Unternehmen für die kaufmännische Kundenverwaltung und Kundenabrechnung von einem österreichischen Unternehmen Software für den Einsatz in der eigenen EDV-Anlage erworben, dann stellen die hiefür zu leistenden Vergütungen keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD-Musterabkommens dar (Z…
…mitbenutzen, so führt dies allein noch nicht zum Entstehen einer inländischen Betriebstätte der ausländischen Tochtergesellschaften. Werden 2 bis 3 Mitarbeiter der ausländischen Tochtergesellschaften nur für Zwecke der Dateneingabe zu der inländischen Muttergesellschaft entsandt und werden den einzelnen Tochtergesellschaften zu diesem Zweck Büroräumlichkeiten zur Verfügung gestellt…
…nutzen, nicht aber vervielfältigen dürfen und weil sie das ausschließliche Urheberrecht der deutschen Herstellerfirma anerkennen müssen. Das Wesen einer Lizenzgebühr (einer Gebühr für ein "copyright") liegt in der Abgeltung der Erlaubnis, einen immateriellen Vermögenswert zu kopieren und auf diese Weise kommerziell zu nutzen (siehe insb…
…dass nicht sie, sondern die britische Gesellschaft als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist; denn die EDV-Spezialisten arbeiten während der Entsendungszeit für die österreichische Gesellschaft und es werden von ihr auch die Kosten hiefür getragen. Damit ist die österreichische Gesellschaft dem vollen Lohnsteuerhaftungsrisiko ausgesetzt; eine nachträgliche…
Entschließt sich eine deutsche EDV-Firma, die bisher den österreichischen Markt (Software für Industrieanlagen) durch nicht abschlussberechtigte Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat…
…die Anfertigung von Kopien für den Netzwerkbetrieb im Unternehmen des Kunden gestattet wird (Z 14.2 OECD-Kommentar zu Art. 12). Leistet der Kunde allerdings ein Entgelt dafür, dass er über eine Hotline während der Öffnungszeiten des österreichischen Unternehmens zusätzlich beratende Auskunft und Support bekommt…
…Abs. 4 lit. e DBA-CSSR zugemessen wird, sind die durch dieses Büro verursachten Betriebsausgaben (Honorare und Erfolgsprämien für die Repräsentantin, Büromiete, Übernahme der KFZ-Kosten der Repräsentantin) in Österreich steuerlich abzugsfähig. 30. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wobei weder das EDV-Unternehmen noch die Subauftragnehmer in Kroatien über eine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Kroatien verfügen, ist gemäß Art. 7 DBA-Kroatien von der Besteuerung in Kroatien zu entlasten. Dies gilt auch für jede erst nach DBA-Abschluss in Kroatien…
…einer Art und Weise eingeschaltet, dass es den Abschluss von Lizenzverträgen zwischen österreichischen und deutschen EDV-Kunden einerseits und dem Hongkonger Software-Haus andererseits vermittelt, kommen sonach die Lizenzverträge in wirtschaftlicher Betrachtungsweise und in einer für alle Beteiligten eindeutigen Form zwischen diesen Kunden und dem…
…ausländische Muttergesellschaft den damit für sie verbundenen Aufwand im Verrechnungspreisweg der österreichischen Tochtergesellschaft anlastet. Werden von einem inländischen Mitarbeiter Aktien einer US-Konzerngesellschaft am 30. November 1993 zum Vorzugspreis von US $ 33,00 (Marktpreis = 40,00 US$) erworben (und trägt die US-Gesellschaft…