…Behörde (im Anlassfall bei der FLD Salzburg statt der FLD für Wien, NÖ und Bgld.) gestellt, so ist es nach § 50 BAO ohne unnötigen Aufschub (auf Gefahr des Einschreiters) an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Dies gilt auch für Devolutionsanträge. Ein bescheidmäßiger Abspruch der unzuständigen Behörde…
Unterhält eine deutsche Kapitalgesellschaft, die als weltweit agierendes Handelshaus tätig ist, für den schweizerischen Markt eine operativ tätige schweizerische Tochtergesellschaft (die T1-AG) und gleichzeitig an der selben schweizerischen Adresse eine weitere Tochtergesellschaft (die T2-AG), die den Markt in Italien, Österreich und in…
Werden an ausländische Gastprofessoren, die in Österreich weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, Prüfungstaxen für ihre Mitwirkung in Universitäts-Prüfungskommissionen gezahlt, die nach Abschn. 87 Abs. 3 Anhang III, Ziff. 7 der Einkommensteuerrichtlinien 1984 als Funktionsgebühren im Sinn des § 29…