…vorgesehen ist. Sollte Finnland keine Baubetriebstätte, sondern eine örtliche Betriebstätte in den zur Verfügung gestellten Arbeitsräumen annehmen, dann wäre die finnische Steuer unter den gegebenen Umständen jedenfalls selbst dann in Österreich anrechenbar, wenn die Prüfungstätigkeit nicht 12 Monate überschreitet. Bundesministerium für Finanzen, 20. April 2012
…dass diesen hiedurch ein Dauerarbeitplatz und nicht bloß ein Arbeitsplatz für die Dauer einzelner Gestellungsvereinbarungen verschafft wird; das liechtensteinische Unternehmen stellt in erster Linie Fachpersonal (Schlosser und Schweißer) zur Verfügung, das unternehmensinternen Schulungen und Prüfungen unterzogen wird; der liechtensteinische Arbeitgeber sorgt für die Kranken-, Unfall-…
…Es wird als selbstverständlich angesehen, daß der Universität auch die ausländische Anschrift der Lehrbeauftragten bekannt ist und bei allfälligen finanzamtlichen Prüfungen jederzeit feststellbar ist. Aus der Sicht des BMF bestehen gegen eine Verwendung des übermittelten Vordruckes keine Bedenken, da dieser alle erforderlichen Angaben abfragt. 12…