…österreichischem Recht beurteilt eine angemessene Entschädigung für den deutschen Geschäftsführer darstellen, kann in der steuerlichen Erfassung dieser Bezüge in Österreich kein Abkommensverstoß erblickt werden. Denn Artikel 8 DBA-Deutschland teilt nach den mit Deutschland vereinbarten Auslegungsgrundsätzen jenem Staat das Besteuerungsrecht an den Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen zu…
…der Schweiz und Liechtenstein haben das BM für Finanzen veranlasst bereits unter EAS.296 davon auszugehen, dass dieser von der Schweiz gewünschten Abkommensinterpretation auch auf liechtsteinischer Seite gefolgt werden würde (EAS 1272). Die Geschäftsführerbezüge eines in Österreich ansässigen Gesellschaftergeschäftsführers einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft fallen daher unter…
…Die Frage, ob diese vom OECD-Musterabkommen abweichende Regelung auch für Pensionszahlungen gilt, oder ob der für Pensionszahlungen maßgebende Artikel 18 Vorrang hat, weil in Artikel 16 Abs. 2 nur eine Vorrangstellung gegenüber Artikel 14 (Gesellschaftergeschäftsführer) und 15 (Dienstnehmergeschäftsführer) vorgesehen wurde, ist mit Deutschland noch…
…Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden (AÖF Nr.153/1992). Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 95% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig" und erfüllt er…
…50% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der deutschen GesmbH für die inländische Zweigniederlassung in Österreich tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür zufließenden Bezügen gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland Österreich zu; und zwar unabhängig davon, ob die in Deutschland ansässigen Gesellschafter-Dienstnehmer in Österreich…
Ist eine in Deutschland ansässige Person Dienstnehmer-Geschäftsführer sowohl an einer deutschen wie auch an einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die…
…Rechnung, das Besteuerungsrecht für die eingetragenen Geschäftsführer stets und in allen Fällen dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Auf dieser Grundlage wird daher das DBA-Deutschland auf den eingangs geschilderten Fall in der Weise anzuwenden sein, dass das Besteuerungsrecht an sämtlichen Geschäftsführereinkünften Österreich übertragen und…
…Ob der Geschäftsführer unmittelbar oder nur mittelbar (unter Zwischenschaltung einer schweizerischen Holdinggesellschaft) an der österreichischen Gesellschaft beteiligt ist, führt weder bei der innerstaatlichen Einkünftequalifizierung noch auf der Ebene das Abkommensrechtes zu einem anderslautenden Ergebnis. 09. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
Ist der Geschäftsführer einer österreichischen Kapitalgesellschaft zu 40% seiner Arbeitszeit in der Schweiz für eine schweizerische Konzerngesellschaft tätig, dann ist es rechtsrichtig, wenn seine Bezüge dem Arbeitseinsatz entsprechend zu 40% der schweizerischen Gesellschaft überrechnet und dort der Einkommensbesteuerung unterzogen und in Österreich korrespondierend von der…
…der Ansässigkeitsstaat 50% der Geschäftsführerbezüge auf der Grundlage von Artikel 10 der inländischen Besteuerung unterwirft, ist er nach dem "Methodenartikel" (Art. 23 OECD-Musterabkommen) zur Anrechnung der - ohne Abkommensverstoß - im Ausland erhobenen Quellensteuer verpflichtet; und zwar nach Auffassung des BM für Finanzen ungeachtet des Umstandes…
…die Geschäftsführerbezüge - ungeachtet der im österreichischen innerstaatlichen Recht vorgesehenen Qualifikation als Einkünfte aus selbständiger Arbeit - unter die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit (Artikel 15 DBA-Schweiz, siehe AÖF Nr. 153/1992). Daraus folgt, dass bei einem in Österreich ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen nur…
…dass der Geschäftsführer zu 50% an die deutsche Gesellschaft verliehen wird und dass er aus diesem Grund seinem Arbeitgeber (der österreichischen Kapitalgesellschaft) nur mehr die Hälfte seiner Arbeitszeit widmet, dann werden in der Regel 50% aller Kosten des Arbeitgebers, die Grundlage für die Berechnung des…
…Dienstnehmern für die Übernahme der Geschäftsführerfunktion in Österreich keine gesonderten Gehälter bezahlt, bestehen aus ho. Sicht keine Bedenken, aus ordnungsgemäß geführten Stundenaufzeichnungen den in Österreich zu besteuernden Einkünfteanteil abzuleiten. Allerdings kann die Aufteilung einer 2003 von der deutschen AG für die Vorjahrestätigkeit gezahlten Prämie nicht…
…dass die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers auf österreichischer Seite als Einkünfte aus selbständiger Arbeit qualifiziert werden und unter Artikel 14 des Abkommens fallen. Die Auffassung, dass angesichts der grenzüberschreitend unterschiedlichen Qualifikation der Geschäftsführerbezüge drei Viertel der Jahresbezüge weder in Finnland noch in Österreich besteuert werden können…
…Ein in Österreich ansässiger EDV-Softwareentwickler, der als Gesellschaftergeschäftsführer (49% Beteiligung) an einer liechtensteinischen AG als Grenzgänger tätig ist, unterliegt daher gemäß Artikel 15 Abs. 4 DBA-Liechtenstein in Österreich der Besteuerung. 25. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die erwähnte Herauslösung der Geschäftsführerbezüge aus Artikel 15 DBA-D den Pensionsartikel nicht mehr wirksam werden lässt. Eine Klärung dieser Frage ist anlässlich des nächsten Treffens mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung vorgesehen. 10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…der Grundlage von Artikel 14 des Abkommens in Österreich steuerfrei. Unangemessen hohe Vergütungen würden als verdeckte Gewinnausschüttungen nach Artikel 10 des Abkommens der österreichischen Besteuerung unterliegen. Probleme könnten sich im Übrigen dann ergeben, wenn die Geschäftsführerbezüge in Polen deshalb nicht korrespondierend der Besteuerung unterzogen werden…
…errichtet und wird für diese Gesellschaft wegen ausschließlich im Baltikum und in Russland ausgeübter gewerblicher Betätigung im Inland eine gewerberechtliche Ruhensmeldung abgegeben, dann ist diese Gesellschaft dennoch kraft inländischem Sitz in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Bezüge der zu 80% beteiligten handelsrechtlichen Geschäftsführerin stellen hierbei einerseits…
…Jänner 2003) das Besteuerungsrecht an den unter Artikel 16 Abs. 2 DBA-D fallenden GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer-Pensionen in den Ansässigkeitsstaat wechselt. Dies muss gleichermaßen für die ebenfalls von Artikel 16 Abs. 2 des Abkommens erfassten Vorstandsruhegehälter gelten. Weiters stellt das Anwendungsschreiben zum DBA-2000 fest…
…ein Geschäftsführer neben seiner Geschäftsführungsfunktion eine weitere fremdverhaltensüblich gesondert abgegoltene Funktion übernimmt, richtet sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Entgelten für diese weitere Funktion nach dem Tätigkeitsortprinzip." Dieses Prinzip gilt natürlich auch in reziproken Fällen. Ist daher der in Österreich ansässige 100%-Gesellschafter einer…