… 2 des Umsatzsteuervergütungsgesetzes, BGBl. Nr. 257/1976 idF 798/1996, berechtigt, eine Vergütung der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer für den Ankauf von Kraftfahrzeugen in Anspruch zu nehmen, wenn diese für ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Ein persönlicher Gebrauch im Sinn dieser Gesetzesbestimmung wird auch dann…
Von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind nur die im BMF-Erlass vom 4.10.1993, GZ 04 0501/33-IV/4/93, angeführten Personen. Der zur Kfz-Steuer ergangene Erlass vom 6.7.1959, Zl. 85.776-8/1959, findet auf die motorbezogene Versicherungssteuer…
…Gesellschafter-Vorständen einer österreichischen Aktiengesellschaft von der deutschen Zweigniederlassung 2 PKWs auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt und erblickt die deutsche Betriebsprüfung darin eine verdeckte Gewinnausschüttung an die beiden Gesellschafter, dann steht Artikel 10a des DBA-Deutschland einer steuerlichen Erfassung dieser Gewinnausschüttung in Deutschland…
Warenlieferungen österreichischer Unternehmer in das Zollausschlussgebiet Kleinwalsertal werden im erforderlichen Rahmen auf der Grundlage von § 48 BAO vor dem Eintritt einer doppelten internationalen Umsatzsteuerbelastung geschützt; die Entlastung erfolgt in der Weise, dass der österreichische Lieferant berechtigt wird, den Teil des erzielten Umsatzes, der in…
…für die deutschen Handelsvertreter eine inländische Betriebstätte seitens des zuständigen Finanzamtes für gegeben angesehen werden, wäre die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 (ab Betriebstätteneröffnung) nicht mehr möglich. Sofern diesfalls die (in dieser Form ab 1994 geltende) Umsatzgrenze des § 6 Z…
…herangezogen werden kann. Die gewählte Gestaltung hat im Übrigen zur Folge, dass die schweizerische Gesellschaft den mit der PKW-Überlassung anfallenden Aufwand tragen muss; die österreichische Gellschaft muss daher auf der Grundlage von Artikel 9 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens diesen Aufwand an die schweizerische Konzerngesellschaft…
…diesen Prämissen unterliegen bei Reparaturen auf österreichischem Staatsgebiet die an die ausländischen Subfirmen gezahlten Vergütungen bereits nach inländischem Recht keiner Besteuerung, weil hierfür im gegebenen Zusammenhang die Verwirklichung des Tatbestandsbildes des § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 erforderlich wäre; dies ist nicht der Fall…
…8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland der deutschen Besteuerung, die im Abzugsweg erfolgt. Werden die für die Deutschland-Auftritte benötigten Fahrzeuge durch die D-GmbH von einer österreichischen GmbH (Ö-GmbH) angemietet, dann müssen die hiefür gezahlten Mietentgelte gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA…
…es sei denn, dem österreichischen Unternehmen stehen in den ausländischen Staaten Betriebstätten im Sinn der Abkommen dauerhaft (ununterbrochen mindestens 6 Monate) zur Verfügung. Solange keine derartige Betriebstätte im Ausland besteht, kann aus der Rennbetreuung vor Ort an den ausländischen Rennstrecken kein ausländischer Besteuerungsanspruch erwachsen. 10…
Wird von einem in Österreich ansässigen Unternehmer in Polen eine Einzelfirma gegründet, deren Unternehmensgegenstand die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Autobussen ist, so handelt es sich hierbei für Zwecke der Besteuerung gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit. d des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 384/1975…
…dass bereits nach Ziffer 10 lit. a des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-D eine "Vertreterbetriebstätte" gegeben sein dürfte. Die vorstehend dargelegte Rechtsauffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie auch von der deutschen Steuerverwaltung geteilt wird. Sie entspricht im Übrigen der bereits am 22…
…statt; eine Lagerbuchhaltung wird geführt) so spricht viel dafür, dass hiedurch seitens der deutschen Gesellschaft in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet wird. Dies selbst dann, wenn seitens der deutschen Gesellschaft jegliche Verfügungsmacht über die örtlichen Einrichtungen in Österreich bestritten wird, weil…
…im Rahmen ihrer Berufsausübung KFZ-Fahrten in Österreich, Deutschland und Dänemark aus, dann unterliegen die von der dänischen Firma gezahlten Arbeitslöhne der österreichischen Besteuerung, die im Wege einer Einkommensteuerveranlagung wahrzunehmen ist. Allerdings ergibt sich aus Artikel 13 Abs. 1 i.V. mit Art. 19 des…
…deutsche Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft oder der Fall einer Arbeitnehmergestellung durch die deutsche Gesellschaft gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft oder ein zweites Dienstverhältnis wird mit der österreichischen Tochtergesellschaft eingegangen. Die unterschiedlichen Auswirkungen zwischen diesen drei Fallgestaltungen sind in dem Aufsatz von Loukota "Arbeitnehmerauslandsentsendungen im Konzernverbund"…
…Händen des inländischen Arbeitgeberbetriebes erfolgt, wodurch ihre Arbeitsleistungen unmittelbar der inländischen Volkswirtschaft zu Gute kommen. Können die Fernfahrer den Nachweis erbringen, dass diese Bezüge auch in Kroatien einer Besteuerung unterzogen werden, dann besteht die Möglichkeit, auf der Grundlage von § 48 BAO bis zum Wirksamwerden des…
…bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken. Sollte die französische Firma in Österreich ein Repräsentanzbüro eröffnen, dem gemäß dem DBA-Ö/Frankreich lediglich Hilfsfunktion und damit keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des DBA zuzumessen ist, so wäre dieses Büro dennoch als "Lohnsteuerbetriebstätte" im Sinn von…
…müssen die hierfür von dem bulgarischen Unternehmen gezahlten Mietgebühren von der 15-prozentigen bulgarischen Abzugssteuer entlastet werden. Diese Steuerentlastungsberechtigung gründet sich auf Artikel 10 Abs. 3 lit. a des DBA-Bulgarien, wenn die vermieteten Waggons als "einzelne Exemplare einer gewerblichen Ausrüstung" anzusehen sind (dies könnte…
…Lieferungen deutscher Unternehmer an Unternehmer des Kleinwalsertales stellen daher innergemeinschaftliche Lieferungen dar, die nach den Regeln des UStG 1994 (samt Anhang zu § 29 Abs. 8) der österreichischen Erwerbsumsatzbesteuerung zu unterziehen sind. Ein österreichisch-deutscher Notenwechsel über die Unanwendbarkeit des genannten Abkommens wird gegenwärtig vorbereitet. 7…
…insbesondere aus der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. Beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 besteht nur dann, wenn die Rechte in ein inländisches Register eingetragen sind…
…Österreich Fortbildungskurse abgehalten, unterliegen diese Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausüben. 25. November 1992 Für…