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11 Treffer1303 msnur geltende Fassungen
EAS 26Gründung polnischer Busunternehmen durch Österreicher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 517/1/1-IV/4/9127.09.1991

  Wird von einem in Österreich ansässigen Unternehmer in Polen eine Einzelfirma gegründet, deren Unternehmensgegenstand die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Autobussen ist, so handelt es sich hierbei für Zwecke der Besteuerung gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit. d des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 384/1975…

EAS 3307Bordpersonal und “subject-to-tax-Klausel” im DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0714-IV/4/201223.11.2012

Sind in Österreich ansässige Matrosen auf Seeschiffen deutscher Reedereien tätig, steht nach Maßgabe von Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen Deutschland zu. Denn nach dieser Bestimmung wird das Besteuerungsrecht an Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines internationalen…

EAS 2904Schiffsinnenmontagen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1709-IV/4/200729.10.2007

Übernimmt ein in Österreich ansässiges Unternehmen mit der gewerberechtlichen Konzession Bautischlerei als Subauftragnehmer eines österreichischen Luxus-Liner-Ausstatters Einbauten bzw. die Herstellung von Holzinnenausstattungen in Booten, Schiffen, Jachten, Luxuslinern in verschiedenen deutschen Häfen, dann liegen Bauausführungen bzw. Montagen im Sinn von Artikel 5 Abs. 3…

EAS 494Schiffsüberstellungen nach Rotterdam
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3478/1/1-IV/4/9419.09.1994

  Übernimmt ein Donauschiffkapitän slowakischer Staatsbürgerschaft mit Doppelwohnsitz in Wien und Pressburg auf Grund eines mit einem bayerischen Schifffahrtsunternehmens abgeschlossenen Werkvertrages die Überstellung von Schiffen von Budapest nach Rotterdam und befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen am Wiener Wohnsitz, so sind gemäß Art. 7 Abs…

EAS 2571Deutsche Schiffsbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0116-IV/4/200525.02.2005

Sind österreichische Anleger als Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden deutschen SchifffahrtsgmbH&CoKG beteiligt, die ihrerseits eine Beteiligung an einer operativen deutschen Schifffahrts-GmbH hält, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH an die deutsche Besitz-KG gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland in den Händen der österreichischen…

EAS 172Betrieb von Restaurants auf Mittelmeer-Kreuzfahrtschiffen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/64/1-IV/4/9208.10.1992

…1974, BStBl. II S 361, geäußert wurde. Die Gewinne sind solche aus dem Betrieb eines Restaurants und können nicht als "Gewinne aus dem Betrieb von Schiffen im internationalen Verkehr" klassifiziert werden, so dass die inländische Steuerpflicht weder durch Art. 8 DBA-Griechenland noch durch Art…

EAS 2494Zum Begriff der "gewerblichen Tätigkeit" in Art. 19 DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/298-IV/4/0412.04.2007

…als Grenzgänger bei einem grenznahen deutschen Spiel-Casino einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft tätig sind, unterliegen daher gemäß Artikel 15 Abs. 4 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Auch die Personenbeförderung, einschließlich Krankenbeförderung, wird von kommerziell tätigen Privatunternehmen ausgeführt und müsste tendenziell als "Betrieb gewerblicher Art…

EAS 2235Beteiligung an einer deutschen Schifffahrts-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/3-IV/4/0320.02.2003

…zu stellen (EAS 2114). Ob diese Gegebenheiten im Fall einer als Investitionsmodell angebotenen deutschen Seeschifffahrts-KG vorliegen, kann allerdings nicht ungeprüft im ministeriellen EAS-Verfahren mit Bindungswirkung für die nachgeordneten Dienststellen festgestellt werden. 20. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 3319Finnischer Seemann auf norwegischem Seeschiff mit Wohnsitz in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0065-IV/4/201301.02.2013

…Lebensmittelpunkt nicht bestimmen und kann auch durch Vergleich des gewöhnlichen Aufenthaltes im Sinn von Art. 4 Abs. 2 lit. b des Abkommens mit Finnland keine verlässliche Entscheidung getroffen werden, wird der finnischen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden können, wenn sie unter Berufung auf Art. 4 Abs…

EAS 3413Betriebsstätten bei Segelbooten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0070-IV/8/201904.04.2019

Bietet eine in Österreich ansässige Person Skipper-Trainings und Kurse für das kroatische Küstenpatent an, wobei die praktischen Einheiten auf einem eigenen Segelboot im Inland und die Ausbildungsfahrten auf einem für diese Zwecke angemieteten Segelboot in Kroatien stattfinden, stellt sich die Frage, ob dadurch in…

EAS 3283Vercharterung eines Bootes durch eine inländische KG an einen brasilianischen Kunden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0268-IV/4/201215.06.2012

…künstliche Trennung in eine bloße Bootsvermietung einerseits und in eine Servicierung des Bootes durch eine andere nahestehende Gesellschaft stattfindet, da die brasilianische Gesellschaft offensichtlich ein bemanntes Boot chartern möchte. Im Zweifel erscheint eine Abklärung mit dem zuständigen Finanzamt zweckdienlich. Bundesministerium für Finanzen, 15. Juni 2012