…auf von anderen Unternehmen bereitgestelltes Personal zurückzugreifen und wird hiebei auch Personal von einem deutschen Unternehmen (ohne inländischer Betriebstätte) ausgeliehen, dann können die nach Deutschland für die Arbeitskräftegestellung zu zahlenden Vergütungen in Österreich auf der Grundlage von Artikel 4 DBA-Deutschland von der Abzugsbesteuerung nach…
…Tätigkeitsstaat bestehen darf, in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung außer Wirksamkeit setzt. Diese Sonderregelung ist im Abkommenstext nicht auf Fälle der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung eingeschränkt und muss daher in allen Fällen einer - von beiden Staaten steuerlich anerkannten - Arbeitskräfteüberlassung gelten. 27. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…Juli 2005 die Verpflichtung, eine DBA-konforme Steuerentlastung des ausländischen Arbeitsgestellungsunternehmens ausschließlich im Rückzahlungsverfahren herbeizuführen. Bei konzerninternen Personalgestellungen gilt dies allerdings nur bei der Überlassung von Arbeitern. Ist die deutsche Aktiengesellschaft "A" zu 100% an der österreichischen Tochter-GmbH, der "G", beteiligt und schließt die…
…Personalleasings" der Salzburger Krankenanstalt zur Verfügung gestellt werden, so steht das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz grundsätzlich Österreich als dem Tätigkeitsstaat zu. Ob in einem solchen Fall die Personalgestellung als solche steuerlich anerkannt wird, oder ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gestellungsnehmer…
…deutsche oder österreichische Auftraggeber verleiht, bleibt daher in Österreich auch für jene Lohnbezüge lohnsteuerabzugspflichtig, die auf Kurzeinsätze (unter 183 Tagen) auf deutschem Staatsgebiet entfallen; insoweit ist Deutschland zur Steuerfreistellung verpflichtet. In diesem Sinn ist in einem Konsultationsverfahren mit Deutschland am 3. März 2000 folgendes Einvernehmen…
…handelt es sich um Sachverhaltsbeurteilungen, die nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren wahrgenommen werden können. Liegt ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsgestellungsverhältnis zwischen der italienischen und der österreichischen Gesellschaft vor und hält sich der italienische Geschäftsführer weniger als 183 Tage pro Kalenderjahr in Österreich auf, dann ist nicht nur…
…5 seiner Arbeitszeit) einer österreichischen Enkelgesellschaft (T-GmbH) gegen fremdübliches Entgelt vermietet (Arbeitskräftegestellung) und von dieser ausschließlich auf einer schweizerischen Betriebstätte eingesetzt, dann steht das Besteuerungsrecht an den darauf entfallenden Gehältern gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz Österreich zu. Denn im Hinblick auf Artikel 15 Abs…
…dass die D-GmbH weiterhin zivilrechtliche Arbeitgeberin ist, und etwa Ansprüche der deutschen Arbeitnehmer nur gegenüber der D-GmbH erwachsen oder etwa Entscheidungsprozesse im Hinblick auf Einstellungen oder Entlassungen ausschließlich im Verantwortungsbereich der D-GmbH liegen, wäre vor diesem Hintergrund für Zwecke der Anwendung des…
…auf Grund dessen ein als Produktmanager tätiger Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft tageweise an die deutsche Gesellschaft verliehen wird, um dort als Reisender Kunden der deutschen Gesellschaft zu betreuen, dann unterliegen die Arbeitslöhne dieses Produktmanagers der ausschließlichen österreichischen Besteuerung, wenn der Aufenthalt auf deutschem Staatsgebiet 183…
…wobei die Baustelleneinsätze an den Baustellen insgesamt nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauern, dann steht das Besteuerungsrecht an den vom Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen gezahlten Bezügen auf der Grundlage von Artikel 9 Abs. 2 DBA-Ö/Deutschland Österreich zu. Die von dem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich abgeführten…
Das Vorliegen einer Betriebstätte setzt voraus, dass in den betreffenden Räumlichkeiten die "Tätigkeit eines Unternehmens" ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 Abs. 1 OECD-MA). Eine bloße Vermietung erweist sich als eine bloß passive Unternehmensleistung und nicht als aktive betriebliche Tätigkeit. Daher bilden jene…
…in ihren Diensten stehenden Geschäftsführern seitens einer deutschen Konzerngesellschaft im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages ein Dienstnehmer der deutschen Gesellschaft als weiterer Geschäftsführer zur Verfügung gestellt und kann auf der Grundlage der österreichischen Lohnsteuerrichtlinien dieser Arbeitsgestellungsvertrag auch steuerlich anerkannt werden (erforderlichenfalls wäre im Rahmen einer Lohnsteuerauskunft nach …
…bei allen Gestaltungsvarianten, dass grundsätzlich nur jene Bezugsteile, die auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen, in Österreich der Besteuerung unterliegen. Allerdings ist im Hinblick auf die Beibehaltung der Ansässigkeit in Deutschland bei "Variante c" die 183-Tage-Klausel zu beachten, die bewirkt, dass bei…
…wenn diese Tätigkeiten im anderen Vertragsstaat insgesamt mehr als sechs Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten dauern". Der Begriff "Dienstleistungen" bezieht sich hierbei auf "Tätigkeiten", sonach auf aktive Dienstleistungen eines Unternehmens im anderen Staat, nicht hingegen auf Duldungs- und Unterlassungsleistungen, sonach nicht auf Passivleistungen…
Wird ein in Kanada ansässiger Pilot einer österreichischen Fluglinie als Pilot zur Verfügung gestellt, so ist zunächst zu prüfen, ob eine derartige Arbeitsgestellung in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als solche steuerlich anerkannt werden kann. Denn wenn die tatsächlichen Verhältnisse so gelagert sind, dass das…
…und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu einer Steuerabzugspflicht nach …
…Abs. 2 nicht zur Anwendung gelangt. Der Umstand, dass man auf deutscher Seite das österreichische Besteuerungsrecht ungeachtet des Umstandes anerkennt, ob sich der Dienstnehmer länger oder weniger lang als 183 Tage in Österreich aufhält deutet daher darauf hin, dass kein Fall einer bloßen Arbeitnehmergestellung, sondern…
…Aufenthaltsdauer in Deutschland 183 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreiten wird, dann dürfen die hierfür gezahlten Bezüge des österreichischen Unternehmens gemäß Artikel 15 des mit Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland nicht besteuert werden. Allerdings kann in diesem Fall auf österreichischer Seite die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs…
…in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher die dem Beamten zufließenden Bezüge nicht als Bezüge aus öffentlichen Kassen dem Art. 19 DBA-Ö/D, sondern der allgemeinen Zuteilungsregel für…
Werden von einer britischen Konzerngesellschaft EDV-Spezialisten einer österreichischen Konzerngesellschaft für einige Monate zur Verfügung gestellt und macht die österreichische Gesellschaft geltend, dass auf Grund des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens keine Steuerpflicht für die EDV-Spezialisten in Österreich besteht, dann setzt dies voraus, dass zwischen den…