…26 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien, BGBl. III Nr. 99/1998 (UN-Amtssitzabkommen), sieht vor, dass "[a]us dem Pensionsfonds bezogene Ruhegenüsse […] von der Besteuerung befreit" sind. Der "Pensionsfonds" bezeichnet gemäß…
…b des Übereinkommens vom 13. Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen sowie in Art. VI Abschn. 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950, für gegeben. (R 84/1…
…Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen sowie in Art. VI Abschn. 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950, für gegeben (EAS 735). Dies hat allerdings nicht zur Folge…
…Angestellte des WPF ausgezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit. Die Rechtsgrundlage dafür bilden Art. V Abschn. 18 lit. b des Übereinkommens vom 13. Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit Art. VI Abschn…
…des Übereinkommens vom 13. Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen sowie in Art. VI Abschn. 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950, für gegeben (EAS 735, EAS 1369)…
…so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen, die vom UN-Joint Staff Pension Fund an ehemalige Angestellte der Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen ausgezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit…
…Grund eines Privilegienabkommens von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind, nur dann für die Ermittlung des Steuersatzes der auf die übrigen Einkünfte entfallenden Steuer anzusetzen, wenn in dem betreffenden Privilegienabkommen ausdrücklich ein derartiger "Progressionsvorbehalt" vorgesehen ist. Dies ist bei UN-Pensionen nicht der Fall. 30…
…lit. b des Übereinkommens vom 13. Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen sowie in Art. VI Abschn. 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950, für gegeben (EAS 735)…
Unterhält ein Österreicher, der seit 2 Jahren auf Grund eines Dienstvertrages mit dem UNO-Hauptquartier als UNO-Beamter im Kosovo steuerfreie UNO-Bezüge erhält, bei einer inländischen Bank ein Wertpapierdepot, auf dem sich auch Anteile an ausländischen Investmentsfonds befinden, hinsichtlich derer die Bank einen Sicherungssteuerabzug…
…Abkommen; StF: BGBl. Nr. 105/1949). Da der IWF eine Spezialorganisation der Vereinten Nationen ist, ist zwar auch das Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen (StF: BGBl. Nr. 248/1950) anwendbar. In Fragen von steuerlichen Privilegierungen geht aber das IWF-Abkommen vor. Denn…
…vom 13. Feber 1946, BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen sowie in Art. VI Abschn. 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950, für gegeben (EAS 735)". Artikel 56 Abs. 2…
…Privilegienübereinkommen der Begriff "Gehälter und Einkünfte" verwendet wird, wohingegen das OECD-Privilegienprotokoll von "Gehältern und Bezügen" spricht, wird im gegebenen Zusammenhang keine rechtserhebliche Bedeutung beigemessen, die zu einer anders lautenden Rechtsbeurteilung führen könnte. 6. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften (EU-Privilegienprotokoll). Dort wird eine gleichartige Befreiung wie folgt formuliert: "die Beamten und sonstigen Bediensteten sind von innerstaatlichen Steuern auf die von den Gemeinschaften gezahlten Gehälter, Löhne und Bezüge befreit". In der Vereinbarung über die Durchführungsmodalitäten dieser…
…der Art des Miteigentums gehalten werden, oder anderweitige steuerlich relevante Verfügungsmöglichkeiten über die in den Fonds einfließenden Erträge bestehen. Die Struktur der US-Pensionsfonds ist im Bundesministerium für Finanzen bisher noch nicht näher untersucht worden; sie bedarf daher einer gutachtlichen Analyse, die im Rahmen der…
…Bezug auf UNIDO-Pensionen nicht der Fall. Bezieht daher ein pensionierter UNIDO-Beamter von in- und ausländischen Firmen Konsulentenhonorare, dann müssen bei deren steuerlicher Erfassung die UNIDO-Einkünfte in gleicher Weise außer Betracht bleiben wie die in § 3 EStG steuerfrei gestellten Einkünfte. Aus der in …
…die von der Hauptorganisation der Vereinten Nationen bezahlten Gehälter und Einkünfte ist in Abschnitt 18 lit. b des UNO-Privilegienübereinkommens vom 13.02.1946, BGBl. Nr. 126/1957, festgelegt. Die Weltbankpensionen sind folglich in gleicher Weise steuerfrei wie die von den Vereinten Nationen bezahlten Pensionen…
…11 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der NATO über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien (BGBl. III Nr. 197/2021) gewisse Privilegien. Gemäß Art. 11 Abs. 1 lit. d des Abkommens besteht eine Befreiung von der Besteuerung in Bezug auf Gehälter und Vergütungen…
Die United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA) genießt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, als Amt der Vereinten Nationen die gleichen steuerlichen Vorrechte wie die UNIDO. Es kann daher nach Maßgabe des…
…Nr. 142/1961 ("EFTA-Protokoll"), genießen Angestellte der EFTA Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge. Dieser Bestimmung ist entsprechend der ständigen Praxis zu der inhaltsgleichen Bestimmung des Abschnittes 18 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, BGBl. Nr…
Bezieht ein irischer Pensionsfonds, der zur Gänze dem irischen Staat gehört, Dividenden österreichischer Kapitalgesellschaften, dann besteht Anrecht, gemäß Artikel 8 des DBA-Irland eine Rückzahlung der die 10%-Grenze übersteigenden österreichischen Kapitalertragsteuer zu beantragen. Die Rückzahlung müsste auf dem Formular ZS-RD1 oder ZS-RE1…