…sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft nach wie vor im Dunkeln verbleibt. 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass die Aktienerträgnisse den Anteilsinhabern unmittelbar zuzurechnen sind, dann spricht dies dafür, dass dies auch auf österreichischer Seite so beurteilt wird. Die Sachbeurteilung muss aber dem zuständigen österreichischen Finanzamt vorbehalten bleiben. 17. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Nach der dem Stiftungssteuerrecht bis einschließlich 2000 eigentümlichen Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher…
…vollständig aufzuhellen und zu dokumentieren". Nach Auffassung des BM für Finanzen gilt dieses Prinzip nicht nur für den Abgabepflichtigen selbst, sondern auch für die in § 140 BAO dem Abgabepflichtigen gleichgestellten Abfuhrpflichtigen. 17. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wäre nicht einzusehen, warum allein aus diesem Grund ihm zuzurechnende Einkünfte abkommenswidrig der deutschen Besteuerung überlassen werden sollten. Es wäre daher auch nicht gerechtfertigt, durch Verzögerung der Erteilung einer (rechtmäßig zu erteilenden) Ansässigkeitsbescheinigung ein ungenütztes Verstreichen der deutschen Rückerstattungsfristen zu bewirken. Bundesministerium für Finanzen, 21…
…sein, ob hiedurch eine Beteiligung an einem Hinterziehungsdelikt erfolgt ist, wodurch beim Provisionszahler die Haftung für die der Republik Österreich vorenthaltenen Steuerbeträge gemäß § 11 BAO in Verbindung mit § 11 FinStrG ausgelöst würde. 9. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…solcherart mitzuhelfen, den sachgerechten Veräußerungspreis (der ein vernünftiges Vielfaches der Jahreslizenzerträge betragen wird müssen) zu ermitteln. Weigert sich die österreichische Muttergesellschaft, diesen Einblick in die Aufzeichnungen ihrer eigenen Tochtergesellschaft zu gewähren, soll sonach der tatsächliche Wert der Markenrechte vor der Finanzbehörde geheim gehalten werden, so…