…PKW durch die österreichische Gesellschaft führt sonach zu einem von dritter Seite geleisteten zusätzlichen Entgelt, für das aber der "Dritte" (die österreichische Gesellschaft) nicht zur Lohnsteuerhaftung herangezogen werden kann. Die gewählte Gestaltung hat im Übrigen zur Folge, dass die schweizerische Gesellschaft den mit der PKW…
Tritt eine aus 6 künstlerisch tätigen Musikern bestehende österreichische Musikgruppe in Deutschland auf und werden die Musiker im Werkvertrag für eine deutsche GmbH (D-GmbH) tätig, die ihrerseits die maßgebenden Verträge mit den deutschen Veranstaltern abschließt, dann unterliegen die von der deutschen GmbH gezahlten Gagen…
…Vorgang unter Artikel 7 DBA-Tschechien, wodurch kein tschechischer Besteuerungsanspruch begründet wird und folglich keine Steueranrechnung in Österreich erfolgen könnte (EAS 1034 und EAS 2623). Bei Abschluss eines formal als Mietvertrag (Leasingvertrag) bezeichneten Vertrages kann es allerdings international zu Qualifikationskonflikten kommen, wenn nach österreichischem Recht …
…3 der Einkommensteuerrichtlinien 1984, betreffend die (für die Stellung als wirtschaftlicher Eigentümer sprechende) Tragung des Risikos der Wertminderung durch den Leasingnehmer erfüllt sind oder nicht, lässt sich nicht allein aus einer Klausel folgenden Inhaltes beurteilen: "The Lessee will indemnify the Lessor from and against all…
…Es ist dann Sache der österreichischen Steuerbehörden darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß dieser PKW-Aufwand zu einem als verdeckte Gewinnausschüttung zu wertenden Gesellschaftervorteil geführt hat; zutreffendenfalls würde sodann in dem betreffenden Ausmaß auf österreichischer Seite steuerliche Nichtabzugsfähigkeit der aus Deutschland hereinbelasteten…
Vermietet eine slowakische Gesellschaft an ihre österreichische Schwestergesellschaft eine Beton- und Steinbrechanlage, die auf dem Betriebsgelände der österreichischen Gesellschaft aufgestellt und auf Rechnung der österreichischen Konzerngesellschaft betrieben wird, dann wird hiedurch für die slowakische Vermieterin keine inländische Betriebstätte begründet. Die an die slowakische Gesellschaft zu…
…die auf die aus tschechischen Quellen stammende Einkünfte entfällt. Die Höhe der anrechenbaren tschechischen Quellensteuer ist aber auch in diesem Fall mit 5% des Bruttobetrags der als Lizenzgebühren zu qualifizierenden Leasingraten begrenzt, da die vertragliche Grenze des Quellenbesteuerungsrechts bei Lizenzgebühren mangels anderweitiger Differenzierung in Art…
…7 eingeräumt wird, könnte Rumänien nicht entgegengetreten werden, wenn im Fall des Finanzierungsleasing von der Zinskomponente der Leasingraten eine Quellensteuer in Höhe von 10% erhoben wird. Wirkt sich die Zinskomponente auch auf österreichischer Seite gewinnerhöhend aus (siehe zB EStR 2000 Rz 2407), dann steht die…
…7 DBA-Rumänien Artikel 11 der Vorrang gegenüber Artikel 7 eingeräumt wird, könnte Rumänien nicht entgegengetreten werden, wenn im Fall des Finanzierungsleasing von der Zinskomponente der Leasingraten eine Quellensteuer in Höhe von 10% erhoben wird. Wirkt sich die Zinskomponente auch auf österreichischer Seite gewinnerhöhend aus …
Der Durchführungserlass zur DBA-EVO vom 10.03.2006 (AÖF Nr. 127/2006) sieht im Anhang unter Abschnitt B vor, dass ausländische Arbeitskräftegestellungsunternehmen vom Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einen Befreiungsbescheid erhalten können, wenn sie die lohnsteuerlichen Verpflichtungen für die überlassenen Arbeitskräfte übernehmen, sodass die österreichischen…
Vereinbart eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem polnischen Kunden die Lieferung einer maschinellen Anlage zu einem vertraglichen Kaufpreis von 800.000 Euro und behält sich die österreichische Gesellschaft alle Verfügungsrechte über die Anlage bis zur Bezahlung der letzten Kaufpreisrate vor, so deutet alles darauf hin, dass…
…wenn es sich bei den gemieteten Wirtschaftsgütern entweder um eine "Sachgesamtheit" (eine aus mehreren Wirtschaftsgütern bestehende EDV-Anlage) handelt oder soweit die Leasingraten auf die Nutzungsüberlassung von Rechten (Urheberrechten an der Software) entfallen. Im ersten Fall ist die inländische Steuerpflicht des ausländischen Leasingunternehmens im Veranlagungsweg…
Gründen eine deutsche und eine österreichische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Personengesellschaft, deren Funktion darin besteht, ein ihr gehörendes Flugzeug an die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft zu vermieten, dann wird in dieser durch Nutzungsüberlassung des eigenen Vermögens angestrebten Ertragserzielung bloße Vermögensverwaltung zu sehen sein (EStR 2000 Rz…
…dann wären die von ihr bezogenen Leasing-Raten als Einkünfte aus der Nutzung österreichischen unbeweglichen Vermögens der österreichischen Körperschaftsbesteuerung zu unterziehen und in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Sollte hingegen der wesentliche Inhalt der Transaktion als Kreditgewährung aufzufassen sein und müsste daher das Gebäude in…
…einer bloßen Betriebstätte in Österreich nicht die Ansässigkeitsvoraussetzungen des Artikels 4 des Abkommens. Damit ist die Frage, ob auf die Leasingerträge Artikel 6 (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) oder 7 (Unternehmensgewinne) anzuwenden ist, gegenstandslos. Wäre das Abkommen anwendbar, dann wäre diese Frage vermutlich nicht einseitig lösbar…
Beabsichtigt ein ausländischer Konzern das (operative) Leasinggeschäft mit Großgeräten für geologische Exploration über eine in Österreich errichtete Gesellschaft abzuwickeln, wobei aber das operative Durchführungsgeschäft über eine niederländische Tochtergesellschaft erfolgen soll, weil die finanzierenden US-Banken eine Bilanzierung in US-Dollar verlangen und nur in den…
…12 Abs. 2 DBA-Rumänien berechtigt ist, von Leasingraten im LKW-Leasinggeschäft eine 10%ige Quellensteuer zu erheben, ist zunächst entscheidend, ob die entgeltliche LKW-Überlassung als Vermietungsvorgang oder als Veräußerungsvorgang gegen Ratenzahlung zu werten ist. Nur im erstgenannten Fall unterliegen die gezahlten Vergütungen einem…
…iges Quellenbesteuerungsrecht zustehen, im zweitgenannten Fall hingegen nicht. Für die Unterscheidung der beiden Fälle müsste auf österreichischer Seite gemäß Art. 3 Abs. 2 DBA-CSFR auf das innerstaatliche österreichische Steuerrecht (Leasinggrundsätze EStR 1984, Abschnitt 4) zurückgegriffen werden. 27. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
Werden von österreichischen Firmen in Österreich ansässige hochqualifizierte Fachkräfte nicht unmittelbar als eigene Dienstnehmer aufgenommen, sondern im Wege eines im Ausland bestehenden Personalleasingunternehmens beschäftigt, dann ist in Fällen dieser Art zunächst zu prüfen, ob einer solchen Gestaltung auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise seitens der österreichischen Finanzverwaltung…