…angenommene Steuerpflicht im Ansässigkeitsstaat (hier: Österreich) automatisch und ungeprüft auch für den gegenteiligen Fall gilt, sodass bei jeder outbound Pensionsabfindung aus Österreich ebenfalls Steuerberechtigung im Ansässigkeitsstaat (hier: Slowakei) gegeben ist. Denn die im Verhältnis zu Deutschland ergangene EAS 3248 kann nicht als Nachweis dafür dienen…
Schaltet eine österreichische Holdinggesellschaft (Holding 1), die die Interessen aus einer 26-prozentigen Beteiligung an einer österreichischen operativen Gesellschaft wahrnimmt, zwischen sich und die 26-prozentige Beteiligung zwei weitere Holdinggesellschaften (eine 100-proezntig gehaltene deutsche Holdinggesellschaft 2 und eine von dieser 100-prozentig gehaltene österreichische…
Deckt ein in Saudi-Arabien ansässiger Investor den Finanzbedarf seiner im Inland errichteten und mit inländischer Immobilienakquisition befassten Kapitalgesellschaft durch ein verzinsliches Finanzdarlehen ab, unterliegen die Zinsen nach der vor dem AbgÄG 2014 geltenden Rechtslage der beschränkten Steuerpflicht, wenn die Darlehensforderung durch inländischen Grundbesitz unmittelbar…
…reziproken Fällen vorgehen, in denen in Deutschland lebende Geschäftsführer österreichischer GmbHs von den österreichischen Kapitalgesellschaften Pensionen bzw. Pensionsabfindungen erhalten. Unter den gegebenen Umständen kann daher in "outbound-Fällen", sonach in Fällen, in denen in Deutschland ansässigen Geschäftsführern österreichischer GmbHs Pensionen (Pensionsabfindungen) zufließen, nur dann aus…
…Die Wertpapiere bilden Betriebsvermögen der inländischen Betriebstätte und die vereinnahmten Kapitalerträge zählen zu den Betriebseinnahmen dieser Betriebstätte; der inbound- und outbound-Transfer der Wertpapiere erfolgt steuerneutral. Diese Sichtweise deckt sich mit dem derzeit in der OECD für die Gewinnabgrenzung zwischen Hauptsitz und Betriebstätte entwickelten "Separate…