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EAS 2819EAV und "offenkundige verdeckte Ausschüttung"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0060-IV/4/200701.02.2007

…Ausschüttungsverpflichtung keines Gewinnverteilungsbeschlusses bedarf, lässt keine Umgehungsverdachtsgründe aufkommen, die es rechtfertigen könnten, diese Ausschüttungen als "offenkundige verdeckte Ausschüttungen" im Sinn von § 2 der VO BGBl. Nr. 56/1995 zu werten. Denn der Gewinntransfer auf Grund des EAV wirkt sich genauso wenig wie eine offene Ausschüttung…

EAS 3009Säumniszuschlagspflicht bei Transferpreis-Sekundärberichtigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2810-IV/4/200822.10.2008

…114/1996, 122/1997, 155/1998, 171/2000, eindeutig ergebenden Rechtsfolge löst zwar eine offenkundige verdeckte Ausschüttung aus, kann aber durchaus als minderer Grad eines Versehens zu werten sein, das als bloße leichte Fahrlässigkeit einzustufen ist und damit grobes Verschulden ausschließt. Die Kapitalgesellschaft, die im…

EAS 676Feststellung verdeckter Gewinnausschüttungen nach Österreich durch die deutsche Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/81/1-IV/4/9501.08.1995

  Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…

EAS 1195Im Betriebsprüfungsverfahren festgestellte verdeckte Gewinnausschüttungen an EU-Muttergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 155/4-IV/4/9715.12.1997

…Tochter-Richtlinie" vorgesehene vollständige Steuerentlastung konzerninterner Gewinnausschüttungen nicht nur für offene, sondern auch für verdeckte Gewinnausschüttungen gilt. Demzufolge sieht auch § 94a EStG eine derartige Entlastung von der Kapitalertragsteuer auch für den Fall verdeckter Gewinnausschüttungen vor; in diesem Fall wird allerdings die Entlastung nach Absatz 2…

EAS 2931Gewinnausschüttung einer inländischen Kapitalgesellschaft an eine inländische KG mit deutschen Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0094-IV/4/200807.02.2008

Schüttet eine österreichische Kapitalgesellschaft ihre Gewinne an eine inländische gewerblich tätige KG aus, der in Deutschland ansässige Kommanditisten (natürliche Personen) angehören, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die inländische Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig den in Deutschland ansässigen Kommanditisten zu. Der Betriebstättenvorbehalt des Artikels 10 Abs. 4 DBA-Deutschland…

EAS 1416Verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschaftergeschäftsführer einer ausländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/1-IV/4/9908.02.1999

Bezieht ein in Österreich ansässiger Hauptgesellschafter einer ausländischen GmbH Geschäftsführerbezüge in einer derartigen Höhe, dass das zuständige österreichische Finanzamt einen Teil (zB 50%) als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert, wogegen die Geschäftsführerbezüge von der Steuerbehörde des ausländischen DBA-Partnerstaates zu 100% als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beurteilt…

EAS 1229Liquidation einer inländischen Vertriebstochter unter Kundenstockübernahme durch eine deutsche Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/66-IV/4/9806.08.1998

…ist zu vermuten, dass in Höhe des Abgeltungsverzichtes eine verdeckte Ausschüttung an die japanische Muttergesellschaft stattgefunden hat, die neben der Erhöhung des Liquidationsgewinnes in den Händen der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft die Geltendmachung der Kapitalertragsteuerhaftung in Höhe von 25% (33,33% bei fehlender Regressleistung seitens der japanischen…

EAS 2102Gesellschaftergeschäftsführerbezüge und verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 9/1-IV/4/0222.07.2002

…nicht gegen das Abkommen verstößt. Deutschland wäre daher genötigt - soweit Deutschland anerkennt, dass nach österreichischem Recht keine verdeckte Ausschüttung vorliegt - die Bezüge gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland von der Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen. Der Fall wird aber nach ho. Beurteilung wegen der doch…

EAS 945Steuerumgehende Nutzung einer "Kanalinselgesellschaft"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0610/317-IV/4/8609.10.1996

…ATS, wobei dieser Veräußerungserlös gewinnerhöhend gebucht und in der Folge (im Jahr 1993) als nach § 10 KStG steuerfreie Dividende an die österreichische Muttergesellschaft ausgeschüttet wird und nimmt daraufhin die österreichische Kapitalgesellschaft eine (1993 noch mögliche) ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung in Höhe von 1 Md. ATS vor, dann…

EAS 3079Gewinnausschüttungen inländischer "Briefkastengesellschaften"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1383-IV/4/200905.07.2009

Die künstliche Zwischenschaltung ausländischer funktionsloser Holdinggesellschaften kann nicht bewirken, dass Einkünfte stets der Holdinggesellschaft und nicht dem dahinter stehenden Gesellschafter zuzurechnen sind (EAS 2892). Die dieser Aussage zu Grunde liegenden und im österreichischen Steuerrecht entwickelten Zurechnungsgrundsätze gelten sowohl für ausländische wie für inländische Zwischengesellschaften. Bezieht…

EAS 2606Unbedenkliche Gewinnausschüttung an die deutsche Holdinggesellschaft einer operativen deutschen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0294-IV/4/200506.05.2005

…Umstand ebenfalls keine Rechtsmissbrauchsumstände erkennbar. Damit steht unter solchen Umständen § 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995, einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte deutsche Holdinggesellschaft nicht entgegen. 6. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2979Stille Beteiligung einer deutschen Bank an der deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1678-IV/4/200801.07.2008

Beteiligt sich eine deutsche Bank an einer deutschen GmbH & Co KG, die an der Spitze eines Weltkonzerns steht, als echter stiller Gesellschafter, und hat die deutsche KG die Finanzmittel der Bank ua. auch ihrer österreichischen Tochter-KG unter Anlastung der Gewinnbeteiligung der deutschen Bank zur…

EAS 1777Darlehensverzicht zwischen Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 566/1-IV/4/0109.01.2001

…verzichten, stellt der hiedurch der Schwestergesellschaft auf gesellschaftsrechtlicher Ebene zuerkannte wirtschaftliche Vorteil eine verdeckte Ausschüttung der verzichtenden Gesellschaft an ihre schweizerische Muttergesellschaft mit der Folge einer verdeckten Einlage in die Schwestergesellschaft dar. Die verdeckte Ausschüttung in die Schweiz unterliegt der 25%igen österreichischen Kapitalertragsteuer, die…

EAS 2542Inlandsschachteldividenden einer inländischen KG mit deutscher GmbH-Kommanditistin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0339-IV/4/200428.12.2004

…einer inländischen GmbH. Auch wenn die Abzugsverpflichtung nicht der Betriebstätte, sondern einem Anderen (hier: der ausschüttenden Tochter-GmbH) auferlegt ist, stellt sich das Steuerabzugsverfahren dennoch als ein Erhebungsschritt bei der Besteuerung der Betriebstätte dar und ist daher vom DBA-Diskriminierungsverbot mit betroffen. 28. Dezember 2004…

EAS 2537Liquidation einer schweizerischen Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0268-IV/4/200406.12.2004

  Sind zwei österreichische Kapitalgesellschaften seit 1995 an einer schweizerischen Holdinggesellschaft zu je 50% beteiligt, die ihrerseits 49% an einer saudiarabischen Gesellschaft hält, und veräußert die schweizerische Gesellschaft im Jahr 2004 oder später je 24,5% ihrer "Saudi-Arabien-Anteile" an die beiden österreichischen Gesellschaften…

EAS 3244Unbedenkliche Gewinnausschüttung an die niederländische Holdinggesellschaft einer operativen niederländischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1428-IV/4/201131.10.2011

…1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte niederländische Holdinggesellschaft nicht entgegen (siehe in diesem Sinn EAS 2606 vom 06.05.2005 in Bezug auf deutsche Obergesellschaften; siehe auch UFS vom 23.08.2006, RV/1915-W…

EAS 1079Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zurverfügungstellung von PKWs durch die deutsche Niederlassung einer österreichischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 220/1-IV/4/9726.05.1997

Werden zwei in Österreich ansässigen Gesellschafter-Vorständen einer österreichischen Aktiengesellschaft von der deutschen Zweigniederlassung 2 PKWs auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt und erblickt die deutsche Betriebsprüfung darin eine verdeckte Gewinnausschüttung an die beiden Gesellschafter, dann steht Artikel 10a des DBA-Deutschland einer steuerlichen…

EAS 2873Auswirkung dauerhafter Verluste auf die internationale Verrechnungspreisprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0966-IV/4/200717.08.2007

…das ihm für einen derart langen Zeitraum Verluste verursacht, ohne dafür eine Abgeltung zu verlangen. Es ist daher nicht die Verlustabdeckung, die zu einer "verdeckten Gewinnausschüttung" führen kann, wohl aber der Umstand, dass die ausländische Muttergesellschaft aus der verlustbringenden Tätigkeit der Tochtergesellschaft im Sinn der…

EAS 3297Grenzüberschreitende Einlagenrückzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0587-IV/4/201225.09.2012

Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…

EAS 1756Gewinnausschüttung an eine niederländische Organträgergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/15-IV/4/0020.11.2000

…sind, dann wurde bereits unter EAS 672 und EAS 871 zum Ausdruck gebracht, dass gegen eine steuerentlastete Ausschüttung von Gewinnen einer österreichischen Tochtergesellschaft an sie keine Bedenken bestehen. Denn ob entlastungsberechtigte operative EU-Gesellschaften unmittelbar oder unter Zwischenschaltung einer niederländischen Holdinggesellschaft eine Österreich-Beteiligung halten…