Ein in Freilassing ansässiger Bediensteter der Österreichischen Bundesbahnen, der als Grenzgänger bei den ÖBB in Salzburg beschäftigt ist, unterliegt der Besteuerung in Österreich. Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die…
…km überschreitenden Länge im DBA-Partnerstaat betrieben werden. Da dies für die ÖBB nicht der Fall ist, löst z.B. das Unterhalten von Auslandsrepräsentanzen für die ÖBB keine Körperschaftsteuerpflicht in Deutschland aus. Die neugeordnete ÖBB (Gesellschaft "Österreichische Bundesbahnen") wurde durch das Bundesbahngesetz 1992, BGBl. Nr…
…fallen oder unter die für die nicht öffentlichen Arbeitgeber vorgesehenen Artikel 15. Dies deshalb, weil die Tätigkeit der ÖBB jedenfalls als gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist und daher die sogenannte "Erwerbsklauseln" (dem Art. 19 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Bestimmungen) eine Anwendung der Vorschriften des…
Gemäß Artikel 19 DBA-Italien dürfen Vergütungen, die der italienische Staat für ihm erbrachte Dienste zahlt, nur in Italien besteuert werden. Art. 19 Abs. 2 des Abkommens bezieht ausdrücklich die an das Personal von Einrichtungen der Italienischen Staatsbahnen gezahlten Vergütungen in diese Regelung mit ein…
Beschäftigen inländische Transportunternehmen in Kroatien ansässige (und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegende) Fernfahrer, die ausschließlich auf ausländischen Transportrouten zum Einsatz kommen, dann unterliegen die an die Fahrer ausgezahlten Arbeitslöhne dem inländischen Lohnsteuerabzug. Denn die Fernfahrer erbringen auch auf ihren Auslandsfahrten ihre Arbeitsleistungen ihrem…
Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer in Ostdeutschland ansässige Fahrer für internationale Transporte in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich die Fahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet aufhalten (insb…
Übernimmt eine österreichische GmbH die Bewirtschaftung der Zugrestaurants und den Fahrverkauf in zwischen Österreich und Tschechien verkehrenden internationalen Zügen, dann ist zu prüfen, ob hier Dienstleistungen im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien auf tschechischem Staatsgebiet erbracht werden. Zutreffendenfalls würde hierdurch…
Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer in Deutschland ansässige Fahrer für internationale Transporte in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich die Fahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet…
Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer einen in Deutschland ansässigen Fahrer für internationale Transporte von Hannover über Österreich nach Ungarn in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich der Fahrer in Ausübung seiner…
Ein in Österreich ansässiger Flugpilot, der für eine in Liechtenstein ansässige Flugchartergesellschaft auf internationalen Flugrouten eingesetzt ist, unterliegt mit den hiefür erhaltenen Bezügen gemäß Art. 15 DBA-Liechtenstein der Besteuerung in Österreich. Nur dann, wenn Bezugsteile auf eine berufliche Tätigkeit entfallen, die auf liechtensteinischem Staatsgebiet…
Schließen zwei in Österreich ansässige LKW-Fahrer mit einer französischen Firma Dienstverträge, auf Grund derer sie verschiedene LKWs der französischen Firma zwischen Destinationen in Österreich und in Deutschland zu lenken haben (arbeitstäglich ca. 3 Stunden in Österreich und 6 Stunden in Deutschland), dann steht gemäß…
Mit dem Wirksamwerden des neuen DBA-Deutschland am 1. Jänner 2003 trat für das Bordpersonal von Flugzeugen, die im internationalen Verkehr eingesetzt sind, insoweit eine Änderung ein, als nun das Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen jenem Staat zugewiesen ist, in dem sich die Geschäftsleitung des Luftverkehrsunternehmens…
Tritt eine in Österreich ansässige Kraftfahrerin in die Dienste einer dänischen Spedition, die in Österreich über keine Niederlassung oder sonstige Betriebstätte verfügt, und führt sie im Rahmen ihrer Berufsausübung KFZ-Fahrten in Österreich, Deutschland und Dänemark aus, dann unterliegen die von der dänischen Firma gezahlten…
Führt ein inländisches Bedarfsflugunternehmen mit bemannten Flugzeugen im Ausland Charterflüge durch, handelt es sich hierbei nach Maßgabe der dem Artikel 3 Abs. 1 lit. e OECD-MA nachgebildeten DBA-Bestimmungen um Flüge im "internationalen Verkehr", es sei denn, die Flüge werden ausschließlich zwischen Destinationen im…
Ab 1.1.2003 steht das Besteuerungsrecht bei den in Österreich ansässigen Piloten eines im internationalen Verkehr betriebenen Flugzeuges jenem Staat zu, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Luftverkehrsunternehmens befindet (Artikel 15 Abs. 5). Werden daher von einem deutschen Speditionsunternehmen mit deutschem…
…Finanzen führt die Nichteinschaltung des Angestellten in den Auslieferungsvorgang (weil die Auslieferungsanweisung von Deutschland nicht an ihn, sondern mit Lieferschein unmittelbar an die ÖBB ergeht und weil es die ÖBB sind, die die Verpackung und Auslieferung besorgen) zu keiner anders lautenden Beurteilung. Aber selbst wenn…
Wird eine Dienstnehmerin einer in Italien ansässigen Körperschaft - die eine im Bereich der Eisenbahninfrastruktur tätige, 100-prozentige Tochtergesellschaft der Italienischen Staatsbahnen FF.SS. (Ferrovie dello Stato Italiane S.p.A.) ist - im Rahmen einer Entsendung für ein Jahr einem in Österreich ansässigen Verein überlassen…