…wurde der Verein wegen Nichtvorlage von Ansässigkeitsbescheinigungen zur Haftung für den Steuerabzug nach § 99 EStG herangezogen, dann wird in dem anhängigen Berufungsverfahren wohl zu berücksichtigen sein, dass die Beibringung einer Ansässigkeitsbescheinigung keine materiellrechtliche Voraussetzung für eine abkommensgemäße Entlastung der ausländischen Künstler von der inländischen Besteuerung…
…Einholung einer Ansässigkeitsbescheinigung ist derzeit - sieht man von den Besonderheiten im Verhältnis zu Deutschland ab (§ 4 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 426/1994) - keine materielle Voraussetzung für die Berechtigung zur Freistellung vom Steuerabzug; sie entlastet aber den für den Steuerabzug Haftungspflichtigen von der Verantwortung…
…vorliegt, wenn dem Vergütungsschuldner in den angeführten Fällen "die ordnungsgemäß ausgefüllten und von der ausländischen Steuerverwaltung in Abschnitt IV bestätigten Formulare" vorliegen. Weigert sich daher eine ausländische Steuerverwaltung, auf dem Formular selbst die Ansässigkeitsbescheinigung zu erteilen und wird daher aus dem Formular nicht erkennbar, dass…
…zur Dienstleistung in das Ausland entsandt, behält er aber seinen österreichischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt bei Bedarf eine österreichische Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer auf Grund seines Zweitwohnsitzes der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegt (dh. keine beschränkte Steuerpflicht gem…
…bestätigen; es wird nicht verlangt, die Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich daher die US-Steuerverwaltung eine Bescheinigung auf dem österreichischen Vordruck zu erteilen, dann bewirkt sie damit…
…die in Deutschland einem Steuerabzug von rund 90.000 Euro unterzogen wurden und besteht auf Grund des österreichisch-deutschen DBA Anspruch auf Rückerstattung dieses Abzugsbetrages, dann ist es Aufgabe des österreichischen Vereins, die hierfür erforderliche und von deutscher Seite abverlangte Ansässigkeitsbescheinigung zu beschaffen. Der Umstand…
…Mit dieser Ansässigkeitsbescheinigung wird aber nicht bestätigt, dass der Betreffende auch im Sinn des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens in den USA ansässig geworden ist. Wird daher ein im Großraum Wien wohnhafter Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens für die Dauer von nur 14 Monaten unter Aufrechterhaltung des österreichischen…
…der - von den Bagatellfällen des § 2 Abs. 2 der Verordnung abgesehen - eine Ansässigkeitsbescheinigung des DBA-Partnerstaates enthalten muss. Bei ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucken, in denen die genaue Höhe der österreichischen Einkünfte angegeben ist, bestehen keine Bedenken, wenn die ausländische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck im Allgemeinen innerhalb…
…in eine US-Steuererklärung aufgenommen werden. Bei natürlichen Personen: die Angabe der Sozialversicherungsnummer. Wird für Zwecke der Anwendung des österreichisch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommens von einem kanadischen "director of taxation" eine Bescheinigung mit folgendem Wortlaut ausgestellt: "This is to certify that the place of residence for fiscal…
…begnügen können, dass bei Zahlungen an US-Bürger lediglich Kopien der EDV-mäßig vom Philadelphia Customer Service Center des IRS auf Form 6166 ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen und bei der auszahlenden Stelle als Beleg für die Inanspruchnahme der Vorteile des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens herangezogen werden. Es…
…des zuständigen österreichischen Wohnsitzfinanzamtes eine Ansässigkeitsbescheinigung zum Zweck der Erlangung einer abkommenskonformen Quellensteuerentlastung in der Schweiz ausgestellt werden können. Die österreichische Bank ist - im Hinblick auf den Bestand der unbeschränkten Steuerpflicht - verpflichtet, sowohl von den schweizerischen Dividenden wie auch von den schweizerischen Zinsen den 25…
…daraus nicht erkannt werden, ob beispielsweise der Ort der Geschäftsleitung und damit die Ansässigkeit im Staat der Vorgängergesellschaft verblieben ist. Vorsorglich ist aber darauf hinzuweisen, dass die Ansässigkeitsbescheinigung der nunmehrigen Muttergesellschaft in zeitnaher Form auch noch nachgebracht werden kann. Bundesministerium für Finanzen, 6. Juni 2007
…Fall einer DBA-konformen Anrechnung von Auslandssteuern auf die KESt ein amtlicher Ansässigkeitsnachweis in Österreich vorliegen muss; denn bei Steuerausländern, die nicht aus der Anonymität hervortreten und sich mit dem Steuerabzug abfinden, kann keine Anrechnung ausländischer Steuern auf Grund von DBAs bei der Bank geltend…
…den schweizerischen und österreichischen Behörden. Wird daher in solchen Fällen von Parteienseite eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes in die Schweiz behauptet, dann wird dieser Beurteilung auf österreichischer Seite gefolgt werden können, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung der eidgenössischen Steuerverwaltung beigebracht und unter Anschluß einer Kopie der vorliegenden EAS…
…eines deutsch-belgischen Unternehmens mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland ist, längerfristig in die USA entsandt, unterliegen die von dem deutschen Unternehmen gezahlten Gehälter in Österreich keiner Besteuerung. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sich der Lebensmittelpunkt und damit die Ansässigkeit im Sinn des…
…im Allgemeinen nicht damit begnügen können, dass lediglich Kopien von Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen, die bei der auszahlenden Stelle als Beleg für die Inanspruchnahme der Vorteile der Doppelbesteuerungsabkommen herangezogen werden sollen. Vielmehr müssen dem österreichischen Unternehmen die Ansässigkeitsbescheinigungen im Original vorliegen. Die bloß elektronische Übermittlung und Archivierung…
…des Einzelfalls zu klären. Hiebei kommt der Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung des betroffenen anderen Staates (in der aber ausdrücklich die Ansässigkeit "im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens" zu bestätigen ist) eine wichtige Indizwirkung zu. Sollte daher von der US-Steuerverwaltung eine derartige Ansässigkeitsbescheinigung erteilt werden, dann wird zu…
…inländische Wohnsitz beibehalten und in zeitlicher Hinsicht etwa zu 20% von dem Ehepaar genutzt wird, wird unter den gegebenen Umständen an der Ansässigkeit in der Schweiz nichts ändern. Vorsorglich sollte aber dem österreichischen Finanzamt eine schweizerische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-CH2 übermittelt werden. 22…
…Macht die Bank von dieser bestehenden Möglichkeit keinen Gebrauch, müsste von dem deutschen Staatsbürger gemäß § 6 der genannten Verordnung die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer bei dem für die Steuerveranlagung der Bank zuständigen Finanzamt beantragt werden (Belege über den KESt-Abzug und eine Ansässigkeitsbescheinigung wären beizulegen). Die…
…Oktober 2001 erwirtschafteten Drittstaatseinkünfte (Drittstaatseinkünfte deshalb, weil das DBA-Niederlande nicht für die niederländischen Antillen gilt) sind hingegen der Besteuerung in den Niederlanden zu überlassen. Die Beschaffung einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung ist wegen der Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes unabdingbar. 01. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr…