…werden, in der Weise abgewickelt, dass diese Waren von der schweizerischen Gesellschaft unter Entrichtung der Einfuhrabgaben im eigenen Namen nach Österreich verbracht und hier bei einem Spediteur gelagert und sodann umsatzsteuerpflichtig an die österreichischen Kunden ausgeliefert werden, so stellt dieses Warenlager wohl nach inländischem Recht (…
Warenlieferungen österreichischer Unternehmer in das Zollausschlussgebiet Kleinwalsertal werden im erforderlichen Rahmen auf der Grundlage von § 48 BAO vor dem Eintritt einer doppelten internationalen Umsatzsteuerbelastung geschützt; die Entlastung erfolgt in der Weise, dass der österreichische Lieferant berechtigt wird, den Teil des erzielten Umsatzes, der in…
Das österreichisch-deutsche Abkommen vom 11. Okt. 1972, BGBl. Nr. 241/1974, über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland ist auf umsatzsteuerbare Vorgänge, die nach EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht…
…entweder die Nichtbetriebstätteneigenschaft des Auslieferungslagers verloren oder es müsste dem inländischen verbundenen Unternehmen die Eigenschaft eines ständigen Vertreters zugemessen werden (dann nämlich, wenn der österreichische Produkterzeuger über den Rahmen der eigenen betrieblichen Tätigkeit hinaus Handlungen im Interesse des ausländischen Betriebes vornimmt; BFH 27.11.63…
…ist, als der Erbringung einer gewerblichen Dienstleistung unter der Verantwortung des Fulfilmenthauses; denn im letztgenannten Fall wäre die Kontrolle der Mitarbeitertätigkeiten durch das Fulfilmenthaus und nicht durch die schweizerische S.A. zu erwarten gewesen. Für den Bestand einer inländischen Betriebstätte spricht auch der Umstand, dass…
Sind im internationalen Versandhandel in Österreich Außendienstmitarbeiter ohne formelle Abschlussvollmacht tätig, und ist es tatsächlich so, dass der österreichische Kunde nicht wirklich davon ausgehen kann, dass er mit Unterfertigung des Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis…
…derart untergeordnet anzusehen, dass hiedurch das Tatbestandsmerkmal "das bloße Unterhalten eines Warenlagers" im Sinn der Ziffer 9 lit. a des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland noch als gegeben angenommen werden kann. Fragen dieser Art können allerdings nicht im EAS-Verfahren geklärt werden, sondern bedürfen…
Eine Beantwortung der gestellten Fragen erfordert eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten kauft eine ungarische Tochtergesellschaft Kosmetika in Luxemburg ein, transportiert diese dann von Ungarn nach Österreich…
…oder fast ausschließlich) Produkte der deutschen Gesellschaft in Österreich vertreibt (siehe in diesem Zusammenhang auch EAS 800). Aber auch im Verhältnis zur Schweiz besteht kein Anlass, Überlegungen in Richtung der Begründung einer Vertreterbetriebstätte für die Schweizer Gesellschaft anzustellen, solange die österreichische Gesellschaft nicht bloß als…
…Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und damit auch im Sinn des Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerrechtes dar. Die mit der körperschaftssteuerlichen Betriebstätte verbundene beschränkte Steuerpflicht der belgischen Kapitalgesellschaft wird allerdings dann nicht wahrgenommen werden können, wenn es sich bei diesem Auslieferungslager um ein "echtes Auslieferungslager" im…
…Preiselement, von dem behauptet wird, es sei auf die Tätigkeit der zwischengeschalteten Gesellschaft zurückzuführen, einem anderen Unternehmen im multinationalen Konzern zuzuordnen sein, da unabhängige Unternehmen einer solchen Gesellschaft üblicherweise keinen Anteil am Gewinn des Geschäftes eingeräumt hätten." (Z 2.25 OECD-VPG, AÖF Nr. 114…
…vor Ort Kundenberatung angeboten wird. Denn die österreichische Kapitalgesellschaft dürfte durch eine solche Gestaltung in die Lage versetzt werden, den schweizerischen Markt mit einer im Wesentlichen gleichen Intensität wie bei Errichtung einer Niederlassung zu betreuen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass in einem derartigen…
…das schweizerische Unternehmen in die Lage versetzt wird, den österreichischen Markt oder den Markt in dritten Staaten mit einer im wesentlichen gleichen Intensität wie bei Errichtung einer österreichischen Niederlassung zu betreuen. 22. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einer Spedition zählen (EAS 191). Eine andere Beurteilung wäre daher nur dann erforderlich, wenn die Kunden des schweizerischen Unternehmens (mögen diese im Inland oder im Ausland ansässig sein) in die Lage versetzt werden, bei dieser Spedition ihre Bestellungen aufzugeben und wenn sonach Gestaltungen gewählt werden…
…andere EU-Staaten zu verpflichten, ihre Gesetze korrespondierend auszulegen, zumal der im gegebenen Zusammenhang geltende AOA (Authorized OECD Approach, siehe EAS 3010) und der diesem inhärente "separate entity approach" nach dem Ansatz von Marktpreisen wie bei Erwerb von unabhängigen Dritten verlangt. Es liegen daher aus…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
…im Sinn des § 29 BAO darstellen. Wenn die Nutzung des inländischen Gebäudes aber tatsächlich nicht über jene eines bloßen Auslieferungslagers hinausgeht, würde es gemäß Artikel 5 Abs. 3 lit. a des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens nicht als DBA-Betriebstätte anzusehen sein, so dass diesfalls die im…
…das für umsatzsteuerliche und zolltechnische Zwecke als Niederlassung der österreichischen GmbH in Ungarn registriert wird, dann wird hiedurch nach Auffassung des BM für Finanzen keine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Ungarn auf ungarischem Staatsgebiet begründet. Denn Einrichtungen, "die ausschließlich zur Lagerung .... oder Auslieferung…
…einlaufenden Postsendungen, bloße Entgegennahme von Telefonaten unter Berichterstattung nach Österreich) wird die genannte deutsche Firma auch nicht als "ständiger Vertreter" im Sinn von Z 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland anzusehen sein. Sobald allerdings die Tätigkeit der deutschen Firma solcherart gestaltet wird, dass…
…statt; eine Lagerbuchhaltung wird geführt) so spricht viel dafür, dass hiedurch seitens der deutschen Gesellschaft in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet wird. Dies selbst dann, wenn seitens der deutschen Gesellschaft jegliche Verfügungsmacht über die örtlichen Einrichtungen in Österreich bestritten wird, weil…