Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einer italienischen konzernzugehörigen Gesellschaft einen Vertrag über die Gestellung des handelsrechtlichen Geschäftsführers, dann ist vorweg im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise festzustellen, ob in einem solchen Fall die typischen Arbeitgeberfunktionen weiterhin bei der italienischen Kapitalgesellschaft gegeben sind, oder ob die österreichische…
Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…
Entsendet ein österreichischer Arbeitgeber, der in Deutschland keine Betriebstätte unterhält, Dienstnehmer nach Deutschland und halten sich diese Dienstnehmer auf deutschem Staatsgebiet nicht länger als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das…
Wird ein Mitarbeiter einer deutschen Konzerngesellschaft für 1 Jahr zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in der Weise entsandt, dass dies als Fall einer Arbeitnehmergestellung zu werten ist, dann ist es richtig, dass die österreichische Konzerngesellschaft hierfür eine fremdübliche Arbeitsgestellungsvergütung zu leisten hat, die jedenfalls die gesamten…
Ist ein in der Möbelbranche tätiges österreichisches Unternehmen infolge seines knappen Personalstandes genötigt, auf von anderen Unternehmen bereitgestelltes Personal zurückzugreifen und wird hiebei auch Personal von einem deutschen Unternehmen (ohne inländischer Betriebstätte) ausgeliehen, dann können die nach Deutschland für die Arbeitskräftegestellung zu zahlenden Vergütungen in…
Das Vorliegen einer Betriebstätte setzt voraus, dass in den betreffenden Räumlichkeiten die "Tätigkeit eines Unternehmens" ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 Abs. 1 OECD-MA). Eine bloße Vermietung erweist sich als eine bloß passive Unternehmensleistung und nicht als aktive betriebliche Tätigkeit. Daher bilden jene…
Hat eine österreichische Konzerngesellschaft mit einer zum selben Konzernkreis gehörenden deutschen Gesellschaft zu fremdüblichen Bedingungen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen ein als Produktmanager tätiger Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft tageweise an die deutsche Gesellschaft verliehen wird, um dort als Reisender Kunden der deutschen Gesellschaft zu…
Die D-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland), deren Unternehmensgegenstand die Unternehmensberatung (Entwicklung, Vertrieb und Implementierung von IT-Lösungen) ist, gründet zum Aufbau des österreichischen Teilmarkts die Ö-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich). Die durch die Ö-GmbH zu erbringenden…
Aus dem Einführungsschreiben des deutschen Bundesministeriums der Finanzen zum Steueränderungsgesetz 2003 und Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist zu entnehmen, dass deutsche Unternehmen, die wirtschaftlicher Arbeitgeber iSd DBA, nicht aber arbeitsrechtlicher Arbeitgeber sind, zum Lohnsteuerabzug verpflichtet sind, wenn sie Arbeitnehmer in ihren Geschäftsbetrieb integriert haben, weisungsbefugt sind und…
In Österreich ansässige Arbeitnehmer eines österreichischen Unternehmens, die vorübergehend (nicht länger als 183 Tage) von ihrem österreichischen Arbeitgeber gegen Entgelt einem dänischen branchengleichen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, bleiben gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Dänemark auch während ihrer Entsendungszeit weiterhin in Österreich steuerpflichtig…
Errichtet ein Grazer Unternehmen in einem deutschen Lagerhaus eine computerunterstützte Regaleinrichtung und wird in diesem Zusammenhang ein in der Nähe von Graz wohnhafter Leiharbeiter eines liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmens in Deutschland eingesetzt (3 Entsendungen: vom 1.1. bis 31.3. und vom 13.6. bis 31.12…
Bei der Anmietung von ausländischen Arbeitskräften besteht seit 1. Juli 2005 die Verpflichtung, eine DBA-konforme Steuerentlastung des ausländischen Arbeitsgestellungsunternehmens ausschließlich im Rückzahlungsverfahren herbeizuführen. Bei konzerninternen Personalgestellungen gilt dies allerdings nur bei der Überlassung von Arbeitern. Ist die deutsche Aktiengesellschaft "A" zu 100% an der…
Arbeitslosengeld, das in Österreich ansässige Grenzgänger von deutschen Arbeitsämtern beziehen, sind nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen (die allerdings mit der deutschen Seite nicht formell abgestimmt worden ist) als Bezüge im Sinn des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (Bezüge aus…
Beauftragt eine deutsche Kapitalgesellschaft einen ihrer in Deutschland ansässigen Dienstnehmer damit, auch die Funktion des Verkaufsleiters und/oder Prokuristen einer schweizerischen und einer österreichischen Tochtergesellschaft zu übernehmen, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Funktionsübernahme eine ihnen geeignet…
Werden von einem österreichischen Gebäudereinigungsunternehmen Arbeitskräfte von einem spanischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen angemietet, dann sind die an das spanische Unternehmen gezahlten Gestellungsvergütungen gemäß Art. 7 DBA-Spanien von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten. Liegt eine Ansässigkeitsbescheinigung des spanischen Unternehmens vor, dann können die Gestellungsvergütungen dem Grundsatz nach…
Bezog eine österreichische Staatsbürgerin, die durchgehend in Österreich ansässig war und die 1992 bis Ende 1994 in Deutschland unselbständig beschäftigt war, im Jahr 1995 deutsche Arbeitslosenunterstützung, dann sind diese deutschen Bezüge gemäß Art. 10 DBA-Deutschland aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, aber für Zwecke des…
Schließt ein hochbegabter Wissensträger in der Jahresmitte 2010 aus Anlass der Beendigung seines Dienstverhältnisses mit seinem amerikanischen Arbeitgeber eine Vereinbarung, derzufolge er sich innerhalb der folgenden 4 Jahre jeglicher wettbewerbsschädigender Aktivitäten enthalten muss, und wird hierbei ein endfälliges Pauschalentgelt vereinbart, das nach einem im Jahr…
Ist ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger Gesellschafter einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH, deren Aufgabe im Halten und Verwalten einer Beteiligung an einer weiteren deutschen AG besteht, und hat sich der Österreicher gleichzeitig an der deutschen GMBH unter steuerlich anerkannten vertraglichen Bedingungen beteiligt, wie diese im…
Entsendet eine ausländische Kapitalgesellschaft auf Grund eines Arbeitsgestellungsvertrages an eine österreichische konzernzugehörige Gesellschaft Arbeitskräfte für Zeiträume unter 183 Tagen, und gewährt die inländische Gesellschaft Sachbezüge wie Unterkunft und Dienstauto, dann ist vorweg zu klären, ob die genannten Arbeitskräfte ihre Arbeitsleistungen nur ihrem ausländischen Arbeitgeber erbringen…
Schließt eine österreichische KG mit ihrer deutschen Kommanditistin, einer deutschen GMBH, einen Arbeitsgestellungsvertrag zu fremdüblichen Bedingungen ab, dann wird diese Geschäftsbeziehung zwischen zwei Gewerbebetrieben, nämlich jenem der Kommanditistin und jenem der KG für steuerliche Belange nicht nach den Regeln der Bilanzbündeltheorie zu beurteilen sein; die…