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EAS 3329DBA-steuerfreie Einkünfte und die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0387-IV/4/201302.07.2013

…durch den Steuerpflichtigen nicht schlechthin der Kontrolle durch die Abgabenbehörde entzogen werden dürfen. Andererseits ist einzuräumen, dass eine undifferenzierte Umsetzung dieser Rechtslage nicht sinnvoll administrierbar wäre. Denn diesfalls müssten zB in den tausenden Fällen von kurzfristigen Dienstnehmerentsendungen nach Österreich Steuernummern vergeben und Steuererklärungen eingereicht werden…

EAS 2594Nachversteuerung bei Wegzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0259-IV/4/200519.04.2005

…Gesamtbetrag der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige im Nachversteuerungsjahr der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Durch Wegzug kann sonach die Verpflichtung zur Nachversteuerung doppelverwerteter Auslandsverluste nicht beseitigt werden. 19. April 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 1493Verjährung eines KESt-Rückerstattungsanspruches
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 507/1-IV/4/9912.07.1999

…die bei der deutschen Muttergesellschaft (GMBH& CO KG) einer 100%igen österreichischen Tochtergesellschaft durchgeführt wird, aufgedeckt, daß für eine im Juni 1993 vorgenommene Gewinnausschüttung die in Österreich mit 25% abgeführte Kapitalertragsteuer bei den Gesellschaftern der deutschen Personengesellschaft zur Gänze auf die deutsche Körperschaft(Einkommen)steuer…

EAS 1757Zur Frage der Einkommensteuererklärungspflicht kurzfristig nach Österreich entsandter Dienstnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 649/1-IV/4/0028.11.2000

…Betriebstätte des ausländischen Arbeitgebers erfolgt, dann sind die auf diese Inlandstätigkeit entfallenden Bezüge gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens von der inländischen Besteuerung freizustellen. Ist außerdem die im Jahr 1999 geltende Jahreseinkünftegrenze von S 47.000,- (§ 42 Abs. 2 EStG) nicht überschritten…

EAS 1109Keine Veranlagungspflicht für steuerabzugspflichtige Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 29/1-IV/4/9721.07.1997

…veranlagen ist und folglich in der Lage sein muss, einen österreichischen Einkommensteuerbescheid in Deutschland vorzulegen, ist unzutreffend. Beschränkt Steuerpflichtige, die nur derartige abzugspflichtige Einkünfte in Österreich beziehen, unterliegen in Österreich keiner Pflichtveranlagung. 21. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …

EAS 1459Geschäftsführer der britischen Niederlassung einer US-Gesellschaft mit Zweitwohnsitz in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 422/1-IV/4/9931.05.1999

Hat ein seit Jahren in England lebender Geschäftsführer der britischen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft eine in Österreich lebende Studentin geheiratet und auf diese Weise in Österreich nach längerer Zeit erstmals wieder einen gelegentlich benutzten Zweitwohnsitz begründet, dann löst dieser inländische Zweitwohnsitz wohl inländische unbeschränkte Steuerpflicht…

EAS 2030Verletzung der Empfängerbenennungspflicht und Amtshilfeteilerfolg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/19-IV/4/0224.04.2002

…sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft nach wie vor im Dunkeln verbleibt. 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1089Internationale Amtshilfemöglichkeit entbindet nicht von der Erfüllung der Offenlegungspflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/31-IV/4/9724.07.1997

… Wird im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens festgestellt, dass ein österreichischer Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen mit der niederländischen Niederlassung eines japanischen Unternehmens unterhalten hat, wobei die aus den Niederlanden zugeflossenen Einnahmen nicht in die österreichischen Steuererklärungen aufgenommen worden sind, dann kann von Parteienseite kein rechtlich erhebliches Ansinnen an die…

EAS 2445Unverzinsliche und daher fremdunübliche grenzüberschreitende Darlehensvergabe im Familienverband
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/0420.04.2004

…nicht in Wahrheit eine Schenkung vorliegt. Falls auch dies zu verneinen ist, dann wird aber jedenfalls im Verzicht auf die Verzinsung eine schenkungsteuerpflichtige Bereicherung des in Deutschland lebenden Verwandten gegeben sein. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2048Wegzugsbesteuerung bei nur vorübergehendem Wegzug nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 780/1-IV/4/0229.04.2002

…da der Tatbestand des Wegzuges keinen zur Qualifikation als Spekulationsgeschäft führenden Veräußerungstatbestand bildet. Wird die Hälfte des verbliebenen 20-prozentigen GmbH-Anteils sodann im Februar 2001 verkauft, so steht Deutschland als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht an diesem Veräußerungsvorgang zu. Und zwar auch dann, wenn der Abgabepflichtige…

EAS 3009Säumniszuschlagspflicht bei Transferpreis-Sekundärberichtigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2810-IV/4/200822.10.2008

Scheidet im Fall von Transferpreisberichtigungen (Artikel 9 OECD-MA) der Ansatz einer Verrechnungspreisforderung als Sekundärberichtigung aus (insb. weil eine korrespondierende Verrechnungspreisverbindlichkeit im DBA-Partnerstaat nicht anerkannt wird) und wird daher eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Transferpreisberichtigung festgestellt, bedeutet dies, dass damit auch ein unterlassener…

EAS 2848Verweigerung der Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen auf Formular ZS-QU1
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/E001-IV/4/200722.05.2007

…die ausländische Verwaltung über den maßgebenden Einkünftefluss auch tatsächlich informiert ist, dann bewirkt sie hierdurch, dass der österreichische Zahler der Einkünfte nach österreichischem inländischen Recht den Steuerabzug vornehmen muss. Sie nötigt demnach ihren eigenen Steuerpflichtigen, den abkommensgemäßen Rechtszustand im Rückerstattungsverfahren (beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart…

EAS 1580Kein § 48 BAO bei Schenkungssteuerbefreiung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 13/11-IV/4/9905.01.2000

…unterliegt. Denn § 48 BAO könnte nur "zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" angewendet werden. Dieses Tatbestandselement liegt aber bei Fehlen einer Besteuerung in Deutschland, gleichgültig aus welchen Gründen, nicht vor. 05. Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 3328Wegzug des Gesellschafters einer schweizerischen Kapitalgesellschaft in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0386-IV/4/201302.07.2013

…kann in Übereinstimmung mit der Abkommensrechtslage wie folgt vorgegangen werden: Im Steuererklärungsformular E 1 wird die bis zum Wegzug in der schweizerischen Kapitalbeteiligung angefallene Wertsteigerung unter KZ 802 eingetragen und korrespondierend hierzu wird in KZ 806 die Nichtfestsetzung der diesbezüglichen Steuerschuld entsprechend beantragt. Bundesministerium für…

EAS 417Besteuerungsnachweis für DBA-steuerfreie Einkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/21/1-IV/4/9421.03.1994

…der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht, ob Griechenland seine Besteuerungsrechte wahrnimmt oder nicht. Dennoch stellt ein Verlangen des zuständigen Finanzamtes nach Vorlage eines Besteuerungsnachweises in Griechenland keinen für das inländische Besteuerungsverfahren unerheblichen und daher außerhalb der…

EAS 1467Rückerstattungsfristen im Verhältnis zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 572/1-IV/4/9931.05.1999

Gemäß Artikel 9 Abs. 2 der Durchführungsvereinbarung zum DBA-Ö/Schweiz sind Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei dem zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998…

EAS 1814Wegzugsbesteuerung bei vorübergehendem Wegzug aus Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 104/2-IV/4/0112.03.2001

…im Dienste der liechtensteinischen Regierung gemeinsam mit seiner Ehegattin in Liechtenstein unbeschränkt steuerpflichtig und damit im Sinn des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens in Liechtenstein ansässig, dann verliert Österreich durch das DBA mit Liechtenstein das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven, die in der Beteiligung der Ehegattin an…

EAS 2119Vorübergehender Wegzug in die USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/13-IV/4/0208.11.2002

…vor dem Jahr 2010 wieder nach Österreich zurück, dann kann nach den im Verhältnis zur Schweiz in EAS 1845 dargelegten Grundsätzen im Wegzugsjahr eine vorläufige Veranlagung unter Nichteinbeziehung des Veräußerungsgewinnes erfolgen. 08. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 3157Wegzugsbesteuerung auf Grund eines nachträglichen DBA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1335-IV/4/201026.05.2010

Hat ein Albaner, der an einer österreichischen AG mehrheitlich beteiligt ist, im Herbst 2006 seinen Familienwohnsitz und damit seine Ansässigkeit von Wien nach Tirana verlegt und in Österreich noch einen Zweitwohnsitz beibehalten, dann hatte diese Ansässigkeitsverlegung keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988 zur Folge, weil…

EAS 2256Keine Veranlagungspflicht für echte stille Gesellschafter nach dem DBA-Deutschland 1954
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/0324.03.2003

…still Beteiligten zur 34-prozentigen Körperschaftsteuer kann daher nur dann stattfinden, wenn dies zu einer Steuerentlastung führt (zB wegen hoher Refinanzierungsaufwendungen). Denn DBAs können keine über das innerstaatliche Recht hinausgehende Besteuerungsrechte begründen. 24. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: