RIS AI
5 Treffer1121 msnur geltende Fassungen
EAS 3436Bereitstellung von IT-Dienstleistungen im Verhältnis zu China
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.462.28901.06.2022

…auch andere Leistungen, welche insbesondere unter Art. 7 DBA-China fallen, so sind diese "herauszuschälen". Nur wenn es sich bei einzelnen Leistungen um Nebenleistungen zur Hauptleistung handelt, kann eine Aufteilung unterbleiben (Rz 11.6 OECD-MK zu Art. 12 OECD-MA 2017, siehe bereits EAS…

EAS 1160Konzernentsendungsvertrag nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 183/1-IV/4/9731.10.1997

…entsendenden österreichischen Unternehmen wahrgenommen werden und nicht auf das ausländische Unternehmen übergehen: Die Gehaltsvereinbarung sowie die Teilnahmeberechtigung am Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns wird mit der österreichischen GmbH getroffen; für allgemeine Nebenleistungen (z.B. Unfallversicherung und betriebliche Altersversorgung) bleibt der Mitarbeiter "Betriebsangehöriger" des österreichischen Unternehmens…

EAS 609Deutscher Grenzgänger bei den ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/2-IV/4/9527.03.1995

…der ÖBB gezahlt werden, fallen daher unter Artikel 10 DBA-BRD; die in Artikel 9 des Abkommens vorgesehene Grenzgängerregelung, die Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zuteilen würde, kommt mithin nicht zur Anwendung. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1488Speditionslager als bloßer Hilfsstützpunkt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/2-IV/4/9905.07.1999

Gemäß Artikel 5 Z 3 lit. a DBA-Ö/Schweiz gelten Einrichtungen nicht als Betriebsstätten, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden. Auch die Räume einer inländischen Spedition, die als Auslieferungslager für die in- und ausländischen Kunden…

EAS 1510In Österreich ansässige Bedienstete der Italienischen Staatsbahnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 448/1-IV/4/9912.08.1999

Gemäß Artikel 19 DBA-Italien dürfen Vergütungen, die der italienische Staat für ihm erbrachte Dienste zahlt, nur in Italien besteuert werden. Art. 19 Abs. 2 des Abkommens bezieht ausdrücklich die an das Personal von Einrichtungen der Italienischen Staatsbahnen gezahlten Vergütungen in diese Regelung mit ein…