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EAS 1675Nachzahlung deutscher Sozialversicherungs- und Firmenpensionen wegen Berufsunfähigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 719/1-IV/4/0012.06.2000

…eine bis 1996 rückwirkende Pensionsnachzahlung in Höhe von über S 300.000,- sowie im Gefolge davon auch eine Firmenpensionsnachzahlung von über S 50.000,-, dann ist die Sozialversicherungspension gemäß Artikel 10 DBA-Ö/Deutschland von der österreichischen Besteuerung freizustellen und darf nur für Belange des…

EAS 1121Nachzahlung deutscher Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 193/2-IV/4/9708.08.1997

…Nachzahlung der Belastungsprozentsatz des § 67 Abs. 8 EStG anwendbar. Die Nachzahlung gilt damit § 67 Abs. 9 EStG als mit einem festen Steuersatz versteuert, sodass solche Bezüge im Veranlagungsverfahren außer Betracht bleiben und folglich sich nicht mehr progressionserhöhend auf die übrigen laufenden Einkünfte auswirken. Da für…

EAS 2344Arbeitnehmerentsendung nach Spanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/5-IV/4/0301.09.2003

…Ende 2002 nach Spanien entsandt, wobei am 31. Juli 2001 auch die Familie für knapp eineinhalb Jahre nach Spanien zog (aber keine Abmeldung in der österreichischen Gemeinde, in der sich das Einfamilienhaus der Familie befand), dann sprechen diese Gegebenheiten dafür, dass keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes…

EAS 2263Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen bei Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 426/1-IV/4/0302.04.2003

…ab diesem Zeitpunkt die deutsche Gesellschaft als der steuerliche Arbeitgeber anzusehen ist (was durch die Vornahme des deutschen Lohnsteuerabzuges belegt erscheint). Allerdings wird auch vorzukehren sein, dass jene - bislang "auf Deutschland entfallenden" - Abfertigungs- und Jubiläumsgeldteile für Belange der Körperschaftsbesteuerung an die deutsche Gesellschaft weiterbelastet werden…

EAS 1467Rückerstattungsfristen im Verhältnis zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 572/1-IV/4/9931.05.1999

…mit der Schweiz vereinbarten Rückerstattungsfristen. Die Verlängerung in Österreich ist darauf zurückzuführen, daß 1980 die Rückerstattungsfrist in § 240 Abs. 3 BAO von drei auf fünf Jahre verlängert wurde und daß der genannten österreichisch-schweizerischen Durchführungsvereinbarung hiebei keine verbösernde Wirkung zugemessen wird. 31. Mai 1999 Für…

EAS 2392Abfindungszahlung bei Frühpensionierung im Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/1-IV/4/0309.12.2003

…von der österreichischen Besteuerung zu entlasten; diesfalls müsste aber bei der Ermittlung des Gewinnes der österreichischen Konzerngesellschaft jener Teil der Abfindung, der im Interesse der argentinischen Gesellschaft getragenen worden ist, an diese argentinische Gesellschaft weiterbelastet werden (Art. 9 DBA-Argentinien). 09. Dezember 2003 Für den…

EAS 2572Pensionen des Bundespensionsamtes an nach Deutschland übersiedelte Lehrkraft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0117-IV/4/200525.02.2005

…wobei dies im Rahmen einer bereits in Gang gesetzten Arbeitnehmerveranlagung erfolgen kann. Das mit der Arbeitnehmerveranlagung befasste Finanzamt wurde hierüber in Kenntnis gesetzt, sodass die Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Deutschland entbehrlich ist. 25. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 703Progressionsvorbehalt und deutsches Bundeskindergeld
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3368/3/1-IV/4/9528.08.1995

…für die im österreichischen Steuerrecht allerdings auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 Z 7 EStG eine Steuerbefreiung eintreten kann; dann nämlich, wenn das deutsche Bundeskindergeld den Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe ausschließt. Trifft dies zu, ist das deutsche Bundeskindergeld nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in…

EAS 2553Rentenbezüge aus einer deutschen Lebensversicherung nach Zuzug nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0087-IV/4/200502.02.2005

…der für den damals 62jährigen eine Steuerpflicht nach 9 Jahren, sonach ab 2004, eintreten sollte. Wenn nun Deutschland die Rentenzahlungen mit einem "Ertragsanteil" bereits ab 1995 bis zum Wohnsitzwechsel der Besteuerung unterworfen hat, dann tritt hierdurch eine - zeitverschobene - Doppelbelastung ein, die einen Besteuerungsausgleich auf der…

EAS 2645Steuerliche Behandlung eines deutschen "schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0528-IV/4/200516.08.2005

…Empfänger der Zahlungen diese in Erfüllung eines ihm gesetzlich zustehenden Unterhaltsanspruches erhält; es ist unerheblich, welche steuerliche Behandlung den Zahlungen im ausländischen Staat zuteil wird; es ist daher auch unerheblich, ob sie im Ausland steuerneutral sind oder sich steuermindernd auswirken. 16. August 2005 Für den…

EAS 3438Besteuerung von Bezügen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen nach Pensionsantritt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.270.70219.04.2022

…Ruhestand wurde jedoch verneint (vgl. EAS 1209). Da sich der Wortlaut der Bestimmung nur unwesentlich geändert hat, wird diese Rechtsansicht auch in Bezug auf das neue Abkommen aufrechterhalten. Dasselbe gilt dementsprechend für Auslandseinkünfte von im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen. Eine Befreiung gemäß Art. XII Abschn…

EAS 2923Abschlagszahlung für Wiedereinstellungsverzicht nach Ablauf der Mutterschutzkarenz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2165-IV/4/200721.12.2007

…nämlich dem Einverständnis auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die "Ausübung einer Arbeit in Österreich" im Sinn von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland angesehen werden kann. Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen…

EAS 1822Italienische Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 652/1-IV/4/0102.04.2001

…die pensionsauszahlende Stelle in Italien unerwarteterweise weigern, die abkommensgemäß vorgesehene Steuerentlastung herbeizuführen, dann müsste die Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens mit dem italienischen Finanzministerium in Rom einer Lösung zugeführt werden. 02. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 667Freiwillige Weiterversicherung bei der niederländischen Sozialversicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 139/2/1-IV/4/9505.07.1995

…Staat, der die getätigten Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt, soll auch die hiedurch finanzierten späteren Einkünfte besteuern) nötigt daher nicht zur Zulassung eines Sonderausgabenabzuges für die nach Österreich entsandten niederländischen Dienstnehmer. Eine steuerliche Berücksichtigung der Beitragsleistungen in Österreich wäre unter diesen Gegebenheiten nur dann sachlich vertretbar, wenn…

EAS 2523Zeitverschobene Anrechnung der italienischen Steuer bei Zahlung einer housing allowance an Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0273-IV/4/200430.11.2004

…allowance" zuerkannt, hinsichtlich der der österreichische Arbeitgeber die Einkommensteuerlast übernimmt und findet sonach in Österreich im Jahr 2001 eine "Hochrechnung" der Nettovergütung statt während in Italien dieser Hochrechnungsbetrag erst 2002 in die italienische Steuerbemessungsgrundlage einbezogen wird, dann ist für Belange der Steueranrechnung in Österreich die…

EAS 3213DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0964-IV/4/201118.04.2011

…DBA zwar einer Haftungsinanspruchnahme für die 2004 nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht entgegen, es verpflichtet aber auch nicht zu einer solchen Haftungsinanspruchnahme. Vielmehr ist im Rahmen des Ermessens zu entscheiden, ob die Haftung geltend gemacht werden soll (Abschnitt 2 fünfter Absatz der Richtlinien zur Festsetzung von…

EAS 2594Nachversteuerung bei Wegzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0259-IV/4/200519.04.2005

…erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den "Gesamtbetrag der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige im Nachversteuerungsjahr der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Durch Wegzug kann sonach die Verpflichtung zur Nachversteuerung doppelverwerteter Auslandsverluste nicht beseitigt werden. 19. April 2005 Für…

EAS 972Abfertigung und Kündigungsentschädigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 184/1-IV/4/9614.11.1996

…Verkennung der Rechtslage durch den österreichischen Arbeitgeber zurückzuführen sein. Sollte Deutschland allerdings an dieser Entschädigung Besteuerungsansprüche geltend machen, dann müsste die Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden. Denn es wäre nicht auszuschließen, das Abkommen auf reziproker Basis so zu interpretieren, dass Zahlungen für…

EAS 1531Gehaltsfortzahlung nach Dienstfreistellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 84/1-IV/4/9927.09.1999

…sachlichen Anwendungsbereich der für Ruhegehälter maßgebenden Bestimmung unterstellt werden, da es sich hiebei weder um Ruhegehälter noch um diesen "ähnliche Zahlungen" handelt. Wegen des nicht völlig identen Wortlautes von Artikel 9 Abs. 4 könnte der Bestimmung im DBA-Deutschland indessen auch eine von der OECD…

EAS 1586Schadenersatz für entgangene deutsche Lohneinkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 6/1-IV/4/0017.01.2000

…Der Umstand, daß Deutschland auf Grund des DBA sein Recht zur Vornahme dieser Besteuerung an Österreich abtreten muß, läßt es als nicht sachgerecht erscheinen, wenn Österreich dieses Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt. Denn dies führte zu dem Ergebnis, daß eine Entschädigung für (in Deutschland) steuerpflichtige Einkünfte weder…