…und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche Beweismittel im Einzelfall für die Untermauerung des dem inländischen Besteuerungsverfahren zugrunde gelegten Sachverhaltes benötigt werden, muss im allgemeinen von der zuständigen…
…die Erklärung, daß sie sich im Sinn von Artikel 4 Abs. 1 lit. c des Abkommens für längere Zeit in den USA aufhalten (zB "I state herewith to be substantial present in the U.S.A. in the sense of Art. 4 para. 1 subpara…
…zu würdigende Zahlungsflüsse handelt; und zwar auch dann, wenn diese gebündelt mit einer einzigen Zahlungsüberweisung an die Durchlaufgesellschaft geleistet worden sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft…
…Dennoch stellt ein Verlangen des zuständigen Finanzamtes nach Vorlage eines Besteuerungsnachweises in Griechenland keinen für das inländische Besteuerungsverfahren unerheblichen und daher außerhalb der Mitwirkungspflicht liegenden Beweisauftrag dar. Denn die steuerliche Nichterfassung von Gewinnteilen im DBA-Partnerstaat, deren Steuerfreistellung auf Grund des DBA in Österreich von…
…und wurde vom österreichischen Veranstalter die Honorarauszahlung ohne Steuerabzug vorgenommen, ohne über eine von der belgischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung zu verfügen, sind die Bedingungen des genannten Erlasses für eine Steuerfreistellung nicht erfüllt. 25. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Verein von einem deutschen Unternehmen Sponsorgelder erhalten, die in Deutschland einem Steuerabzug von rund 90.000 Euro unterzogen wurden und besteht auf Grund des österreichisch-deutschen DBA Anspruch auf Rückerstattung dieses Abzugsbetrages, dann ist es Aufgabe des österreichischen Vereins, die hierfür erforderliche und von deutscher…
Unterlässt ein österreichisches Institut für Erwachsenenbildung unter Berufung auf die Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommens die Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 hinsichtlich der an ausländische Vortragende gezahlten Honorare, dann trifft das Institut die Verpflichtung, darzulegen dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht…
…zB auch als legitimierte österreichische Staatsbürger nicht berechtigt, die Anrechnung einer brasilianischen Quellensteuer auf Grund des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch zu nehmen. Das Vorliegen eines Ansässigkeitsnachweises ist allerdings derzeit keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens; er kann durchaus über allfälliges Verlangen…
…sich aus Art. 17 Abs. 1 DBA-USA eine Steuerfreistellungsverpflichtung ergeben, wenn der dort genannte Schwellenwert von 20.000 US-Dollar nicht überschritten wird (siehe hiezu auch Pkt. 2.1 des Erlasses AÖFV. Nr. 111/1999). 07. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen…
Verlegt ein Begünstigter einer liechtensteinischen Privatstiftung seinen Wohnsitz nach Österreich, dann unterliegen wiederholte Zuwendungen der liechtensteinischen Stiftung auch dann der inländischen Steuerpflicht gemäß § 29 Z. 1 EStG, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen (siehe im Übrigen auch BMF-Einzelerledigungen v. 30.8.93, SKW…
Die im innerstaatlichen Recht entwickelten Beweislastverteilungsregeln gelten auch für die Ermittlung des zutreffenden Verrechnungspreises für Leistungsbeziehungen international verbundener Unternehmen. Danach trifft wohl die Beweislast für die Notwendigkeit einer Abweichung von der Steuererklärung regelmäßig die Behörde; dieser Ermittlungspflicht der Behörde steht aber die Mitwirkungspflicht der…
Beauftragt ein österreichisches Unternehmen ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit…
…die steuerentlasteten inländischen Einkünfte in eine US-Steuererklärung aufgenommen werden. Bei natürlichen Personen: die Angabe der Sozialversicherungsnummer. Wird für Zwecke der Anwendung des österreichisch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommens von einem kanadischen "director of taxation" eine Bescheinigung mit folgendem Wortlaut ausgestellt: "This is to certify that the place…
…eines nahestehenden ausländischen Unternehmens als Beweismittel vorzulegen, ist weder in der Judikatur noch in den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen behandelt. Sie muss daher nach den jeweiligen Gegebenheiten des Einzelfalles entschieden werden, wobei alle Fakten insgesamt einer Würdigung zu unterziehen sind. Eine solche Untersuchung kann nicht im ministeriellen…
…den persönlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Aus dieser Nichtanwendbarkeit des DBA folgt, dass auch das Besteuerungsrecht Österreichs bei einem eventuellen Verkauf der Beteiligung an jener Kapitalgesellschaft nicht verloren ginge, in die der Mitunternehmeranteil des Schweizer Gesellschafters eingebracht werden soll. Infolge der Nichtanwendbarkeit des DBA-Schweiz findet…
…zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde im Geltungsbereich des DBA-Deutschland bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen (EAS 1648). In Fällen dieser Art, in denen berechtigte Sorge besteht, dass…
…überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der formale als auch der wirtschaftliche Empfänger sind bekannt. Daran vermag auch der…
…eine Malta-Bank an die österreichische Stiftung gezahlt werden. Nach Auffassung des BM für Finanzen vermag daher ein bloßes Umlenken inländischer Zinsen durch ausländische Banken diesen Zinsen noch nicht die Qualifikation einer Vergleichbarkeit mit endbesteuerten Inlands-Bankzinsen zu vermitteln. Ein "bloßes Umlenken" in dem hier…
…vorstellbar, dass unter den genannten Gegebenheiten dies als Indiz dafür gewertet wird, dass ungeachtet des Bestandes einer inländischen Betriebstätte nach dem DBA-Deutschland den Aktivitäten dieser inländischen Betriebstätte keine steuerlich erfassbaren Gewinnteile zuzuordnen sind. Andernfalls müsste über den Fall ein aufwendiges internationales Verständigungsverfahren geführt werden…