…Unternehmen in der Lage sein, das Vorliegen behaupteter Steuerfreistellungsvoraussetzungen auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens nachzuweisen. Dazu gehört vor allem, dass die betreffenden Einkünfte tatsächlich einer in Belgien ansässigen Person steuerlich zugeflossen sind. Dieser Nachweis wird im allgemeinen dann als erbracht anzusehen sein, wenn eine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung…
Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht…
…BM für Finanzen hegt keine Bedenken, wenn bis zum Ergehen einer diesbezüglichen Durchführungsregelung zum neuen DBA-USA als Nachweis für den Bestand der persönlichen Abkommensberechtigung folgende Erklärung des amerikanischen Einkünfteempfängers herangezogen wird: a) Vollständiger Name des Einkünfteempfängers und Adresse, an der die Ansässigkeit gegeben ist…
…nach deutschem Recht die Rechtstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ob dies der Fall ist, muss auf deutscher Seite geklärt werden. Entsprechende Nachweise müssten für Zwecke der österreichischen Abgabenbehörden bereitgehalten werden. 29. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Es ist einzuräumen, dass einwandfreie Nachweisvorsorge im Rahmen der steuerlichen Behandlung internationaler Geschäftsbeziehungen für die betroffenen Unternehmen mitunter mit zeitraubendem und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche…
…Anlass der DBA-Revisionsverhandlungen mit der US-Steuerverwaltung zu erörtern. Bis zu einer endgültigen Klärung dieser Fragen wird der österreichische Zahler der Einkünfte den Nachweis über die Abkommensberechtigung des Einkünfteempfängers durch eine schriftliche Erklärung des Einkünfteempfängers führen können, wenn darin folgende Angaben gemacht werden: Vollständiger…
Der wesentliche Inhalt von Doppelbesteuerungsabkommen liegt darin, bei grenzüberschreitender Einkünfteerzielung die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Vertragstaaten aufzuteilen. In dieser Hinsicht derogieren die Abkommen als "lex specialis" den entgegenstehenden inländischen Steuerrechtsnormen (VwGH 28.6.1963, 2312/61, 17.12.1975, 1037/75, BFH 18.9.1968…
…Anonymität hervortreten und sich mit dem Steuerabzug abfinden, kann keine Anrechnung ausländischer Steuern auf Grund von DBAs bei der Bank geltend gemacht werden. Auch bei legitimierten Namensdepots ist der Nachweis über die inländische Ansässigkeit im Sinn jenes DBA, auf Grund dessen eine Steueranrechnung vorgenommen werden…
Beauftragt ein österreichisches Unternehmen ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit…
…BAO). Dazu gehört vor allem der Nachweis (bzw. zumindest Glaubhaftmachung), dass der ausländische Vortragende tatsächlich in dem jeweiligen DBA-Partnerstaat im Sinn der Abkommensbestimmungen "ansässig" ist. Durch Vorlage einer von der Steuerverwaltung des anderen Staates ausgestellten "Ansässigkeitsbescheinigung" kann dieser Nachweis erbracht werden (AÖF Nr. 31…
Hat ein österreichischer gemeinnütziger Verein von einem deutschen Unternehmen Sponsorgelder erhalten, die in Deutschland einem Steuerabzug von rund 90.000 Euro unterzogen wurden und besteht auf Grund des österreichisch-deutschen DBA Anspruch auf Rückerstattung dieses Abzugsbetrages, dann ist es Aufgabe des österreichischen Vereins, die hierfür…
…ordnungsgemäßen Steuerabzug haftet, wird sie dafür sorgen müssen, dass ausreichende Nachweise über das Bestehen einer abkommensgemäßen Steuerfreistellungsverpflichtung vorhanden sind. Dazu gehört vor allem der Nachweis, dass die deutsche KG tatsächlich über Betriebstätten in Deutschland verfügt und sonach nicht eine bloße Sitzgesellschaft darstellt. Außerdem müsste nachgewiesen…
Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…
Für eine DBA-konforme Quellensteuerentlastung anlässlich der Auszahlung abzugspflichtiger Einkünfte ist gemäß der DBA-EVO, BGBl. III Nr. 92/2005, die Vorlage des Vordruckes ZS-QU1 oder ZS-QU2 erforderlich, der - von den Bagatellfällen des § 2 Abs. 2 der Verordnung abgesehen - eine Ansässigkeitsbescheinigung des DBA…
Hat ein inländischer gemeinnütziger Verein Jazz-Seminare mit Künstlern aus Deutschland, USA, Italien und Frankreich veranstaltet und wurde der Verein wegen Nichtvorlage von Ansässigkeitsbescheinigungen zur Haftung für den Steuerabzug nach § 99 EStG herangezogen, dann wird in dem anhängigen Berufungsverfahren wohl zu berücksichtigen sein, dass die…
Gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. b DBA-Brasilien sind Zinsen in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn diese von einer brasilianischen Einrichtung gezahlt werden, die dem brasilianischen Staat gehört. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen erscheint die Ansicht vertretbar, dass eine nationale brasilianische Ölgesellschaft…
Erwirbt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger in Österreich eine Ferienwohnung, so tritt er damit in die "unbeschränkte Steuerpflicht" in Österreich ein, die jedoch nach den Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-D) nur auf bestimmte inländische Einkünfte eingeschränkt ist. Gemäß Artikel 11 Abs. 2…
Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…
Wird Geld von einer in Holland ansässigen Privatperson in Form einer Termineinlage bei einer österreichischen Bank eingelegt, kann auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 20. Dez. 1985, AÖFV. Nr. 31/1986, idF 364/1988, die nach Artikel 11 DBA-Niederlande vorzunehmende Entlastung von…
Gemäß § 4 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG 1988, BGBl. Nr. 56/1995, ist das Vorliegen der Voraussetzungen für die Kapitalertragsteuerbefreiung einer Gewinnausschüttung an eine ausländische Muttergesellschaft durch eine Ansässigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Schüttet daher eine österreichische Kapitalgesellschaft ihren Gewinn an ihre ausländische Muttergesellschaft aus, dann kann diese…