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4 Treffer1137 msnur geltende Fassungen
EAS 2178Nachträgliche Auslandsaufwendungen nach Zuzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/3-IV/4/0210.12.2002

…dass Doppelnichtbesteuerungen solcher Nachtragszahlungen vermieden werden sollen (weil nach dem Wegzug der ehemalige Ansässigkeitsstaat keine Besteuerung an solchen Zahlungen mehr vornimmt, sei es aus Rechtsgründen oder weil er davon nichts mehr erfährt). Mit Übernahme des Erkenntnisses in die EStR 2000 wurde wohl zum Ausdruck gebracht…

EAS 1539Sonderzahlungen anlässlich einer Dienstnehmerentsendung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/6-IV/4/9918.10.1999

Mit der deutschen Steuerverwaltung ist erst jüngst übereinstimmend festgestellt worden, daß im Fall der Arbeitnehmerbesteuerung dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z. 4). Diese Grundsätze werden von österreichischer Seite auch gegenüber anderen DBA-Partnerstaaten angewendet, solange sich keine gegenteiligen…

EAS 1207Grenzgängerabfindungen bei vorzeitiger Auflösung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/1-IV/4/9819.01.1998

  Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…

EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…