RIS AI
8 Treffer1096 msnur geltende Fassungen
EAS 2135Geltendmachung ausländischer Verluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 272/1-IV/4/0201.10.2002

Auch in internationalen Steuerfällen ist die Besteuerungsgrundlage von Amts wegen zu ermitteln; wobei allerdings die amtswegige Ermittlungspflicht keine schrankenlose ist, sondern sich im Rahmen des Zumutbaren halten muss. Werden nach Ergehen des VwGH-Erkenntnisses zu den DBA-Auslandsverlusten (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217…

EAS 1174Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/9701.12.1997

…Seite Gewinnberichtigungen vorgenommen, die auf österreichischer Seite zu Gegenberichtigungen Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO und gegebenenfalls im Wege einer Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind…

EAS 2139Frage des Verlustvortrages für deutsche KG-Verluste
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/56-IV/4/0205.11.2002

Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens das Veranlagungsverfahren 1999 wiederaufgenommen und wird hierbei einerseits ein Ausgleich mit deutschen KG-Verlusten dieses Jahres und andererseits die Sonderausgabe des Verlustvortrages für deutsche KG-Verluste der Jahre 1995 bis 1998 geltend gemacht, dann ist seitens des Abgabepflichtigen zu gewährleisten…

EAS 2493Gegenberichtigungen bei österreichischen Tochtergesellschaften von US-Muttergesellschaften (EAS.2493)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/7-IV/4/0419.07.2004

…Know-How der österreichischen Tochtergesellschaft in den Jahren 1994 und 1995 keine fremdüblichen Know-How-Vergütungen verrechnet worden sind und wird demzufolge der Gewinn der US-Muttergesellschaft entsprechend erhöht, dann ist Österreich auf der Grundlage von Bestimmungen, die dem Artikel 9 OECD-MA nachgebildet sind…

EAS 676Feststellung verdeckter Gewinnausschüttungen nach Österreich durch die deutsche Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/81/1-IV/4/9501.08.1995

  Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…

EAS 2068Anwendung von § 299 BAO im Hinblick auf das "Ausland-Verlusterkenntnis" des VwGH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/28-IV/4/0203.06.2002

…unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht bemessungsgrundlagenkürzend zu berücksichtigen sind. Wurde in der Vergangenheit auf der Grundlage der früheren gegenteiligen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sowie in Übereinstimmung mit der nach wie vor unverändert belassenen Judikatur des BFH bei unbeschränkt Steuerpflichtigen der Auslandsverlust in Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen außer Betracht gelassen…

EAS 2594Nachversteuerung bei Wegzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0259-IV/4/200519.04.2005

…des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den "Gesamtbetrag der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein…

EAS 2282Nachversteuerung deutscher Betriebstättenverluste wegen Doppelverwertung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1481/1-IV/4/0306.05.2003

…nur der österreichische Betriebsverlust, sondern auch der deutsche Verlust mit den positiven Inlandseinkünften (rund 50.000 S aus inländischer Liegenschaftsvermietung) auszugleichen. Es tritt damit im Jahr 1999 eine Auslandsverlustverwertung in Höhe von 20.000 S [50.000 (inl. V+V) - 30.000 (inl. GW-Verlust)…