…Gesamtbetrag der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige im Nachversteuerungsjahr der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Durch Wegzug kann sonach die Verpflichtung zur Nachversteuerung doppelverwerteter Auslandsverluste nicht beseitigt werden. 19. April 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…000 S erlitten wurde, dann ist 1999 nach der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217) nicht nur der österreichische Betriebsverlust, sondern auch der deutsche Verlust mit den positiven Inlandseinkünften (rund 50.000 S aus inländischer Liegenschaftsvermietung) auszugleichen. Es tritt damit im…
…die Betriebstättenfolgegewinne bis einschließlich 1988 überstiegen haben. Für die Ermittlung des vortragsfähigen Betrages der Altverluste war daher bis einschließlich der Veranlagung 1988 gegebenenfalls eine fiktive Verlustverrechnung mit Folgegewinnen vorzunehmen. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1989 sollte allerdings auch klargestellt werden, dass das für beschränkt Steuerpflichtige nach wie…
…Rz 1 zu § 5a dEStG). Sie wurde daher auch in der OECD unter dem Verdacht einer unfairen Besteuerungspraxis einer näheren Prüfung unterzogen. Sie ist in Deutschland im Übrigen antragsabhängig. Es kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, dass ein Besteuerungsregime, das sich anerkanntermaßen insgesamt…
…abzugsfähig und daher in der Mehr-Weniger-Rechnung der Kapitalgesellschaft hinzurechnungspflichtig. Allerdings ist die 2008 geleistete Steuernachzahlung, so wie die 2002 bereits entrichtete US-Steuer, nach Artikel 22 DBA-USA auf die bei der Veranlagung 2002 anfallende österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen. Ist der Steuerbescheid 2002 bereits…
…widerspricht und die folglich nicht mit den Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, vereinbar wäre. Wurden daher seitens der österreichischen Betriebsprüfung die ab 1996 gezahlten Know-How-Vergütungen als sachgerecht anerkannt und wird diese Beurteilung…
…der abkommensgemäßen Steuerentlastung für Körperschaften ist Vordruck ZS QU-2 aufgelegt. Eine verdeckte Ausschüttung ist "offenkundig" erfolgt, wenn die mit der Vorteilszuwendung an den Gesellschafter verbundene Minderung des steuerpflichtigen Gewinnes bei unbestreitbar feststehendem Sachverhalt unter Verletzung von administrativ eindeutig geklärten Rechtsvorschriften erfolgt ist. Die Nichterhebung…
…dieser nachträglichen Einkünfte nur mehr im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht erfolgen kann, dann bietet § 98 Z. 3 EStG hiefür eine taugliche Rechtsgrundlage; denn die nachträglichen Einkünfte sind den Funktionen einer inländischen Betriebstätte zuzuordnen, nämlich jener, von der aus der Betrieb vor seiner Aufgabe in Österreich…
…herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche…
…in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz begründet hat. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wird nach Wohnsitzverlegung nach Österreich von einer deutschen Sozialversicherungsanstalt eine einmalige Nachzahlung von Sozialversicherungspensionen geleistet, dann ist auf eine solche Nachzahlung der Belastungsprozentsatz des § 67 Abs. 8 EStG anwendbar. Die Nachzahlung gilt damit § 67 Abs. 9 EStG als mit einem festen Steuersatz versteuert, sodass solche…
…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden Dividendenausschüttung Kapitalertragsteuer zunächst einzubehalten, um sie in der Folge wieder zu erstatten. Die Bestimmung lässt vielmehr lediglich die im innerstaatlichen Recht statuierte Kapitalertragsteuerabzugspflicht unberührt. Wird daher im Rahmen einer Betriebsprüfung…
…Interessensausgleich zwischen ihren Mitgliedern sorgen müssen) diesbezüglich Regelungen auszuarbeiten. Das ministerielle EAS-Verfahren, das für Expressauskünfte in rechtlichen Zweifelsfragen zum internationalen Steuerrecht eingerichtet wurde, ist hiefür aber jedenfalls nicht die geeignete Grundlage. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Verständigung über die steuerliche Behandlung der Wiederholungshonorare, derzufolge diese als Lizenzgebühren einzustufen sind (AÖFV Nr.134/99) liegen keine derartigen besonderen Gegebenheiten vor, sodass diese Beurteilung auch in der Vergangenheit anwendbar ist. 25. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…zum Ausdruck gebracht, dass die Auffassung des Gerichtshofes einstweilen weiterhin angewendet wird. Allerdings kann der Richtlinienaussage nicht eine derart generalisierende Wirkung zugeschrieben werden, dass sie Rechtswirkungen über den seinerzeitigen Anwendungsbereich hinaus entfalten sollte und undifferenziert auch im Bereich des Ausgabenabzuges anzuwenden ist. Denn andernfalls würde…
Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens das Veranlagungsverfahren 1999 wiederaufgenommen und wird hierbei einerseits ein Ausgleich mit deutschen KG-Verlusten dieses Jahres und andererseits die Sonderausgabe des Verlustvortrages für deutsche KG-Verluste der Jahre 1995 bis 1998 geltend gemacht, dann ist seitens des Abgabepflichtigen zu gewährleisten…
……] Weist der Steuerpflichtige nach, dass Wertsteigerungen im EU/EWR-Raum eingetreten sind, sind diese vom Veräußerungserlös abzuziehen." Da nur Wertsteigerungen berücksichtigt werden müssen, die im EU/EWR-Raum eingetreten sind, unterliegen auch die stillen Reserven, die während der Ansässigkeit in der Schweiz entstanden sind…
…den vorgenommenen Steuerabzug die Rückerstattung der österreichischen Steuer beim Finanzamt Eisenstadt zu beantragen. Eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto der österreichischen Firma, die sodann ihrerseits die Refundierung an den Schweizer vornimmt ist unzulässig. 09. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…der die laufenden Bezüge steuerlich zu erfassen hatte. Aber selbst wenn - unzutreffenderweise - die gegenständlichen Zahlungen als Vorwegzahlung künftiger Ruhegenüsse oder als im DBA-Deutschland nicht besonders erwähnte Einkünfte gewertet werden sollten, stünde das Besteuerungsrecht Österreich als Ansässigkeitsstaat der Einkünfteempfänger zu: im erstgenannten Fall gemäß Art…