…EAS 3355). Mit einer solchen, bloß überwachenden Funktion ist die beratende Tätigkeit des wissenschaftlichen Beirats nicht in Einklang zu bringen. Damit richtet sich die abkommensrechtliche Behandlung der Einkünfte von in der Schweiz ansässigen Mitgliedern dieses wissenschaftlichen Beirats vielmehr nach der Verteilungsnorm des Art. 14 DBA…
…der Unterhaltungsdarbietung nimmt, als Mitwirkender daran zu einzustufen ist. Da dies bei einem Kurator der Kunstausstellung offensichtlich der Fall ist, wird inländische Abzugssteuerpflicht gegeben sein. Ein Kurator fällt allerdings nicht unter den Künstlerbegriff jener Bestimmungen von Doppelbesteuerungsabkommen, die nach dem Muster des Artikels 17 des…
…der Gesellschaften einheitlich zu beurteilen sein. Im Verhältnis zu Deutschland unterliegen die Bezüge des Geschäftsführers einer inländischen GmbH jedenfalls - d.h. gleichgültig ob die Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird oder nicht und ob der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlegt wird oder nicht - der…
…die ein nach Österreich zugezogenes Mitglied des Beirates einer deutschen Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG) für eine teils beaufsichtigende und teils beratende Tätigkeit bezieht, fallen demnach nicht unter Artikel 8 Abs. 4 und sind daher nicht auf Grund dieser Bestimmung in Österreich von der Besteuerung freizustellen…
…Was die Meldeverpflichtung nach § 109a EStG 1988 wegen Ausübung einer Aufsichtsfunktion anlangt (§ 1 Abs. 1 Z 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 417/2001) betrifft diese nur Zahlungen an die in EStR 2000 Rz 8304 angeführten Personen. Mitglieder eines freiwilligen Aufsichtsrates einer Personengesellschaft sind in…
…nehmen. Nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, ist die österreichische Privatuniversität bei Vorliegen des Formulars ZS-QU2 berechtigt, die Beträge abzugssteuerfrei auszuzahlen. Sollten sich die deutschen Vortragenden zu einer deutschen Personengesellschaft zusammenschließen, und würde sodann nicht mit einer deutschen Kapitalgesellschaft, sondern…
…Person gemäß Art. 4 Abs. 2 lit. a DBA-Japan aufgrund des Mittelpunktes der Lebensinteressen weiterhin in Japan ansässig. Die Bezüge aus den Tätigkeiten als Geschäftsführer und Managing Director sind als Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit iSd § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG…