Wird ein Dienstnehmer einer US-Gesellschaft im Rahmen seines Dienstverhältnisses vorübergehend für die Zeit vom 1. November 1993 bis Ende Mai 1994 nach Österreich entsandt, so tritt er hiedurch wegen Überschreitung der 6 Monatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO in die inländische unbeschränkte Steuerpflicht…
Wird ein in Deutschland ansässiger Mitarbeiter der deutschen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft beruflich für 5 Tage nach Österreich entsandt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Bezügen Österreich zu und es ist in…
Wird ein bisher in den USA ansässiger deutscher Staatsbürger von seinem US-Arbeitgeber nach Österreich entsandt und wird hierbei mit 1. Juni 1991 unter gleichzeitiger Aufgabe des US-Wohnsitzes der österreichische Wohnsitz begründet, so tritt ab diesem Zeitpunkt die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Österreich ein…
…nicht zwischen einem inländischen und einem ausländischen Unternehmen stattfindet, sondern zwischen zwei inländischen Unternehmen. Da bei der Überlassung (Gestellung) von Arbeitskräften im Inland an Dritte derjenige als Arbeitgeber anzusehen ist, der die Arbeitnehmer dem Dritten überlassen hat und sie entlohnt (Überlasser), und nicht jener (Beschäftiger)…
Wird ein österreichischer Mitarbeiter einer inländischen Bank zum Internationalen Währungsfonds in Washington entsandt und tritt er unter Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes in den Personalstand dieser internationalen Organisation ein, wobei er für die Dauer der Auslandstätigkeit von seinem österreichischen Arbeitgeber unter Fortzahlung von 25% seines letzten…
…des Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Fragen zur praktischen Vorgangsweise bei der Einkünfteaufteilung sollten mit dem zuständigen Finanzamt (Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht) besprochen werden. Eine polizeiliche Abmeldung in Österreich während der Auslandseinsätze wäre steuerlich unbeachtlich, da infolge der Beibehaltung des inländischen Familienwohnsitzes jedenfalls…
…dass auch in jenem Kalenderjahr, in dem der Aufenthalt in Österreich 183 Tage nicht überschreitet, das Besteuerungsrecht bei Österreich liegt und Deutschland Steuerbefreiung gewährt. Dies wäre im Fall eines Arbeitsgestellungsvertrages nicht zutreffend. Anders wäre der Fall allerdings zu sehen, wenn nicht der Fall einer bloßen…
…wann diese Voraussetzung vorliegt, ist am 1.6.1994 mit Deutschland eine Verständigungslösung getroffen worden, deren Ergebnis auch bei der Auslegung der übrigen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen angewendet wird. Gemäß dieser Verständigung werden die Vergütungen dann von einer Betriebstätte getragen, wenn die in diese Betriebstätte entsandten Arbeitnehmer…
Stellt eine ungarische Konzerngesellschaft einen in Ungarn ansässigen und seit Längerem bei ihr tätigen Mitarbeiter für 3 Tage pro Woche einer österreichischen und für 2 Tage pro Woche einer slowakischen Konzerngesellschaft zur Verfügung, dann ist zunächst im Rahmen der Sachverhaltsbeurteilung eine Entscheidung zu treffen, ob…
…Deutschland in beiden Jahren die 183-Tage-Grenze des Art. 9 Abs. 2 DBA-Ö/Deutschland übersteigen und sonach auch bei dieser Sachverhaltsbeurteilung das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Bezügen bei Deutschland liegt. 10. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
Ist ein amerikanischer Staatsbürger nach Österreich zugezogen und durch den österreichischen Wohnsitz in Österreich und durch die US-Staatsbürgerschaft auch in den USA mit dem Welteinkommen steuerpflichtig, so sind nach Artikel XV des DBA-USA beide Vertragstaaten berechtigt, ungeachtet fast aller anderen Abkommensbestimmungen das…
…4 DBA-Türkei ansässiger und bei einem türkischen Arbeitgeber beschäftigter Arbeitnehmer für die Zeit von Anfang Jänner 1994 bis Ende Mai 1994 zu einem österreichischen Unternehmen zur Arbeitsausübung im Inland entsandt und geht dieser Arbeitnehmer nach Beendigung seines Dienstverhältnisses mit dem türkischen Arbeitgeber (Ende Mai…
…die für Zwecke des Sammelrückerstattungsantrages von Relevanz sind. Das betrifft in erster Linie Namen und Anschrift des Arbeitnehmers sowie die Höhe der für die Österreich-Entsendung gezahlten Arbeitslöhne (bei "andere Einkünfte" in Abschnitt 3 des Vordruck-Hauptblattes einzutragen). In Beiblatt C wird neben den Routineangaben…
Tritt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer in die Dienste einer schweizerischen Firma und befindet sich sein Hauptarbeitsgebiet in Ländern des ehemaligen Ostblockes, so unterliegen nach dem DBA-Schweiz die Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in Österreich; aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage sind nur jene Bezugsteile zugunsten…
Grundlegende Aussagen über die bei internationalen Konzernversetzungen maßgebenden Gegebenheiten enthalten zB EAS 929 oder EAS 1314. Es ergibt sich daraus, dass von Parteienseite zunächst Klarheit darüber hergestellt werden muss, welche der drei maßgebenden Gestaltungsformen gewählt worden ist (Vertragsverhältnis zur Entsendungsgesellschaft durch den Mitarbeiter oder Arbeitskräftegestellung…
Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein Vorstandsdirektor für eine österreichische…
Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer einer österreichischen GesmbH zu einem britischen Schwesterunternehmen entsandt, wobei er ca. 60% seiner Arbeitszeit physisch auf britischem Staatsgebiet verbringt und sich beruflich 40% in Drittstaaten aufhält, und bleibt die Ansässigkeit in Österreich erhalten (vor allem, weil die Ehefrau weiterhin…
Bietet eine in Großbritannien ansässige Kapitalgesellschaft inländischen Firmen unter Einschaltung einer inländischen Repräsentanz Fachpersonal zu derart geringen Preisen an (S 120,00 pro Stunde), dass hiedurch der Verdacht einer internationalen Steuerumgehung entsteht, dann sind gemäß § 114 BAO im Interesse einer gleichmäßigen steuerlichen Erfassung aller Abgabepflichtigen…
Werden von österreichischen Firmen in Österreich ansässige hochqualifizierte Fachkräfte nicht unmittelbar als eigene Dienstnehmer aufgenommen, sondern im Wege eines im Ausland bestehenden Personalleasingunternehmens beschäftigt, dann ist in Fällen dieser Art zunächst zu prüfen, ob einer solchen Gestaltung auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise seitens der österreichischen Finanzverwaltung…
…steuerliches Arbeitsverhältnis zur österr. Konzerngesellschaft). Im ersten Fall (Assistenzleistung der inländischen Konzerngesellschaft gegenüber ihrer rumänischen Schwestergesellschaft) würde die inländische Konzerngesellschaft genauso wenig "Arbeitgeber" des Rumänen werden, wie dies etwa bei einer Ausbildungseinrichtung in Bezug auf deren Schüler der Fall ist; und zwar auch dann nicht…