…oder sonstiger Persönlichkeitsrechte im Sinn von Art. 17 Abs. 1 zweiter Satz), also Entgelte, die nicht im Zusammenhang mit einem sportlichen "Aufenthalt" in Deutschland zufließen, fallen daher nicht unter die Befreiungsvorschrift des Art. 17 Abs. 3 DBA-Deutschland. Die diesbezüglich von der deutschen Steuerverwaltung vertretene…
…die Verwertung seiner Persönlichkeitsrechte einem österreichischen Tourismusverband überlässt, dann fallen die gezahlten Entgelte unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 17 Abs. 1 Satz 2 DBA-Deutschland. Die Entgeltzahlung unterliegt daher dem Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 3 EStG (EAS 1201). Nach einer mit Deutschland abgestimmten…
Zahlt ein österreichisches Unternehmen einem deutschen Unternehmen ein Entgelt dafür, dass es die Verwertungsrechte an den Persönlichkeitsrechten eines Sportlers erhält, dann sind diese Entgelte auf Grund des geltenden DBA-Deutschland von der österreichischen Besteuerung zu entlasten. Diese Entlastungsverpflichtung besteht sowohl dann, wenn es sich hiebei…
…die Abgeltung seiner der deutschen Kapitalgesellschaft zur Nutzung überlassenen Persönlichkeitsrechte, dann unterliegen diese Beträge in Österreich der Einkommensbesteuerung. Dass diese Persönlichkeitsrechte notwendiges Betriebsvermögen einer in Deutschland unterhaltenen Betriebstätte des Sportlers darstellen sollten und aus diesem Grund in Österreich steuerfrei zu stellen wären, erscheint kaum vorstellbar…
…Gesellschaft für die Übertragung der Bildrechte unterliegt daher der 20-prozentigen Abzugssteuer nach § 99 EStG 1988. Besondere zusätzliche Überlegungen wären anzustellen, wenn die ausländische Gesellschaft in einem DBA-Staat ansässig wäre. 01. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Die Sportler-Verordnung BGBl. II Nr. 418/2000 sieht für die von ihr erfassten Sportler die Möglichkeit einer Steuerfreistellung für deren ausländische Einkünfte vor. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, sind die steuerpflichtigen inländischen Einkünfte pauschal mit 33% der "insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus…