Wird eine schweizerische Kapitalgesellschaft, die zu 100% im Privatvermögen einer in Österreich ansässigen natürlichen Person steht, liquidiert, dann stellen die hierbei erzielten Einkünfte (Abwicklungsguthaben abzüglich Anschaffungskosten und allfällige Werbungskosten) Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar. Wird dieser Vorgang nach schweizerischem Recht nicht als Veräußerungsvorgang, sondern…
…mit 76.600 Euro ankommenden Gewinnausschüttung in Höhe von 75.600 Euro vor, so muss vorerst die Bemessungsgrundlage der österreichischen KESt durch Hochrechnung auf den um den Anrechnungsbetrag ungekürzten Ausschüttungsbetrag ermittelt werden. Denn das DBA-D sieht keine über die bloße Vermeidung der Doppelbesteuerung hinausgehende…
Besitzt eine österreichische KG in Deutschland eine Betriebstätte, die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des…
…von Artikel 7 OECD-MA - und damit auch von Artikel 7 DBA Schweiz - erfassten Einkünfte (Gewinne) nicht nur positiver, sondern auch negativer Natur sein können, wurde bereits im Jahr 1976 durch die Judikatur des BFH bestätigt (BFH v. 25.2.1976, I R 150/73)…
…Bis zum 1.6. wurde davon ein Kursgewinn von ATS 1.200 (100 + 1.100) angesammelt. Durch die Betriebsausgabe vom 1.6. wurde dieser Kursgewinn aber zum Teil (mit ATS 1.000) bereits realisiert; die Betriebsausgabe von ATS 9.000 reduziert den Kontostand auf ATS…
…dann, wenn dieser Liquidationsgewinn im Wesentlichen in einer Sachausschüttung durch Übertragung der Beteiligung an der GmbH 2 besteht und hierdurch die Steuerhängigkeit der in der übergehenden Beteiligung angewachsenen stillen Reserven erhalten bleibt. Um für den ausgeschütteten Liquidationsgewinn die internationale Schachtelbefreiung in Anspruch nehmen zu können…
…tatsächlichen Funktionen zu messende Beitrag der beiden Gesellschaften zu den erzielten Betriebsergebnissen sein. Es ist wohl richtig, dass nach den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen die verschiedenen Methoden "geschäftsfallbezogen" und nicht durch Aufteilung des Gesamtgewinnes der beiden Gesellschaften anzuwenden sind. Allerdings dürfen Gruppen von Geschäftsfällen gebildet werden (Z…
…ein Nachteil, der beim kombinierten direkten/indirekten Verfahren durch die ergänzende Risikoschlüsselung erheblich vermindert wird. Nicht hinnehmbar wäre aber eine noch weitergehendere Verzerrung der Gewinnaufteilung durch Zuordnung von Subauftragnehmerkosten an die Baubetriebstätte, wenn diese mit der Subauftragnehmerbestellung nicht befasst war und wenn daher die Subauftragnehmer…
Sind zwei österreichische Kapitalgesellschaften seit 1995 an einer schweizerischen Holdinggesellschaft zu je 50% beteiligt, die ihrerseits 49% an einer saudiarabischen Gesellschaft hält, und veräußert die schweizerische Gesellschaft im Jahr 2004 oder später je 24,5% ihrer "Saudi-Arabien-Anteile" an die beiden österreichischen Gesellschaften…
Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…