…dann unterliegen die für diese Funktionen von ihm erzielten Einkünfte der inländischen Besteuerung; und zwar auch dann, wenn sie bloß buchmäßig bei einer ihm gehörenden funktionslosen liechtensteinischen Aktiengesellschaft erfasst worden sind. Es liegen geradezu erdrückende Indizien dafür vor, dass eine funktionslose liechtensteinische Domizilgesellschaft eingeschaltet wurde…
…2 Abs. 3 DBA-Liechtenstein nicht als eine unter das Abkommen fallende Steuer aufgelistet. Die liechtensteinische Steuer nach dem Aufwand fällt daher nicht in den sachlichen Anwendungsbereich gemäß Art. 2 DBA-Liechtenstein. Selbst wenn der sachliche Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein eröffnet wäre, würde eine natürliche…
…Z. 4 EStG). Da einerseits die Quelle für die Entschädigungseinkünfte durch die auf Grund des Dienstvertrages in Österreich erbrachte Arbeitsleistung gebildet wird und andererseits die Entschädigungseinkünfte nicht unter den Begriff "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des DBA-Schweiz zu subumieren sind…
Das DBA-Liechtenstein enthält keine Abgrenzung der unter Artikel 7 fallenden Unternehmensgewinne von den unter Art. 14 fallenden Einkünften aus selbständiger Arbeit. Gemäß Art. 3 Abs. 2 des Abkommens ist in derartigen Fällen daher auf das inländische Recht zurückzugreifen. Damit wird auf österreichischer Seite die…
Eine liechtensteinische Anstalt, die als Kommanditist an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist, unterliegt mit ihrem Gewinnanteil der im Veranlagungsweg wahrzunehmenden inländischen Körperschaftsbesteuerung. Der Abzug der 20%igen Abzugssteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 2 EStG. kommt nur im Fall ausländischer mehrstöckiger Personengesellschaftskonstruktionen mit nicht mehr…
…ist eine Sachverhaltsfrage, die auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechts zu entscheiden ist (Hinweis auf LStR 2002 Rz 981). Von dieser Entscheidung hängt ab, ob auf der Abkommensebene die Zuteilungsregel des Artikels 15 (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) oder des Artikels 7 bzw. 14 (Unternehmensgewinne…
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen ist durch die nach Unterzeichnung des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich eingetretene Änderung des inländischen Steuerrechts, derzufolge Gesellschafterdienstnehmer nicht mehr als unselbständig erwerbstätig sondern als selbständig erwerbstätig zu besteuern sind, keine Veränderung in der abkommensgemäß für diese Personengruppe vorgesehenen…
…tätig, dann ist es rechtsrichtig, wenn seine Bezüge dem Arbeitseinsatz entsprechend zu 40% der schweizerischen Gesellschaft überrechnet und dort der Einkommensbesteuerung unterzogen und in Österreich korrespondierend von der Lohnbesteuerung freigestellt wurden. Wurde diesem Geschäftsführer im Jänner 2001 für das Jahr 2000 eine Erfolgsprämie ausbezahlt, die…
…auch hier eine nach liechtensteinischem Recht in Höhe von 4% erhobene Quellensteuer in Österreich anzurechnen ist. Die Anwendung des Hälftesteuersatzes ist gemäß § 37 Abs. 4 Z 1 lit. a auf Gewinnausschüttungen ausländischer Gesellschaften nicht anzuwenden. Sollte die Beteiligung an der liechtensteinischen Gesellschaft in eine österreichische…
…wenn die gesamte oder doch überwiegende Arbeitszeit der Stiftungsverwaltung gewidmet werden muss, wird von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auszugehen sein. Keinesfalls aber könnten die Vorstandseinkünfte als solche aus einer Aufsichtsratstätigkeit gewertet werden. Diese aus dem inländischen Recht resultierende Beurteilung zeitigt entsprechende Folgewirkungen bei Anwendung des…
…das Anrechnungsverfahren angewendet wird, wird ein in Österreich ansässiger Geschäftsführer einer liechtensteinischen AG nicht dadurch die Höhe seiner inländischen Steuerbelastung vermindern können, dass er bisher als Grenzgänger-Dienstnehmer wahrgenommene Aktivitäten künftig auf Werkvertragsbasis von einer liechtensteinischen Betriebstätte aus tätigt. 23. März 1998 Für den Bundesminister…
Errichtet ein Grazer Unternehmen in einem deutschen Lagerhaus eine computerunterstützte Regaleinrichtung und wird in diesem Zusammenhang ein in der Nähe von Graz wohnhafter Leiharbeiter eines liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmens in Deutschland eingesetzt (3 Entsendungen: vom 1.1. bis 31.3. und vom 13.6. bis 31.12…
…an einer österreichischen GmbH übertragen, dann ist von den Gewinnausschüttungen nach Liechtenstein in jedem Fall Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% einzubehalten und abzuführen. Ist die liechtensteinische AG operativ tätig und kann daher die liechtensteinische Steuerverwaltung die Ansässigkeit in Liechtenstein bescheinigen, hat sie gemäß Artikel 10…
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
…DBA-Liechtenstein in Österreich Steuerfreistellung zu gewähren sein. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, könnte durch eine entsprechende Bescheinigung der fürstlich-liechtensteinischen Steuerverwaltung geklärt werden. Die Frage bezüglich der Familienbeihilfenberechtigung müsste zuständigkeitshalber von Ihnen dem BM für Umwelt, Jugend und Familie vorgelegt werden. 5…
…In Österreich ansässige Bezieher von liechtensteinischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit unterliegen daher im Rahmen des Steueranrechnungssystems auch mit jenen Bezugsteilen der österreichischen Besteuerung, an denen Liechtenstein das Besteuerungsrecht nach Art. 15 des Abkommens zugeteilt ist. Verlegt daher der Geschäftsführer einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft seinen Hauptwohnsitz nach…
Erwirbt ein liechtensteinisches Produktionsunternehmen, das Vorarlberger Grenzgänger beschäftigt, eine österreichische Eigentumswohnung und vermietet es diese unter dem ortsüblichen Mietzins an einen österreichischen Grenzgänger-Arbeitnehmer, dann fließt hiedurch dem Grenzgänger-Arbeitnehmer ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu, der - falls die Wohnraumbewertungskriterien der Verordnung BGBl. Nr. 642…
…als nicht an solchen Gesellschaften in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Sind an den unter Artikel 26 des Abkommens fallenden steuerfreien liechtensteinischen Gesellschaften sowohl (zum DBA-Ausschluss führende) Nichtansässige als auch (zur DBA-Anwendung berechtigende) in Liechtenstein Ansässige beteiligt…
Eine in Liechtenstein ansässige Anstalt, die nicht als steuerfreie Domizilgesellschaft nach Artikel 26 DBA-Liechtenstein aus dem Anwendungsbereich des DBA ausgeschlossen ist, und die Aktien an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine andere österreichische Kapitalgesellschaft verkauft, ist mit dem dabei erzielten Veräußerungsgewinn nach Maßgabe des…
…als Sachverhaltsfrage nicht im Wege des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene entschieden werden. Es hängt dies einerseits von der zivilrechtlich gewählten Vertragsform (LStR 1999 Rz 930, vorletzter Satz) und andererseits von der tatsächlichen Art und Weise der Leistungserbringung ab (insb. LStR 1999 Rz 931 ff)…