Erhält eine österreichische Mutter-Kapitalgesellschaft von ihrer tschechischen Tochter-Kapitalgesellschaft im Jahr 1 eine Lizenzgebührenvorauszahlung von ATS 130 Mio. für einen Zeitraum von 10 Jahren, die in Österreich entsprechend passiv abgegrenzt in den Jahren 1 bis 10 mit jeweils ATS 13 Mio. der Besteuerung zugeführt…
An ausländische Lizenzgeber fließende Lizenzgebühren, unterliegen in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" der beschränkten Steuerpflicht; die Steuer ist im Wege des 20-prozentigen Steuerabzuges nach § 99 EStG zu erheben. Diese Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob die Lizenzgebühren regelmäßig zu zahlen sind oder im Wege einer…
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine französische Kapitalgesellschaft zu entrichten, so ist gemäß § 100 Abs. 4 Z. 1 EStG im Zeitpunkt des Zuflusses eine Abzugssteuer von 20% einzubehalten. Aus Artikel 15 DBA-Frankreich ergibt sich allerdings ein Anrecht auf Steuerfreistellung, soferne kein konzerninterner Lizenzgebührenfluss…
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in…
Auf Grund von Artikel 15 des im Gefolge der EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" ist ab 1. Juli 2005 im Verhältnis zur Schweiz von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den Regelungen der Zinsen…
Nach Artikel 15 des im Gefolge der EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" (ABl. L 385 S.30 v. 29.12.2004) ist ab 1. Juli 2005 von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den…
Das Bundesministerium für Finanzen hält weiterhin an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist…
Hat ein österreichischer Steuerpflichtiger mit der schweizerischen Zweigniederlassung einer niederländischen Kapitalgesellschaft einen Vertrag über die Nutzung von Immaterialgüterrechten abgeschlossen und demzufolge Lizenzgebühren an die schweizerische Niederlassung zu entrichten, dann sind diese Lizenzgebührenzahlungen gemäß dem österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten. Soll diese…
Stellt ein österreichisches Unternehmen einem chinesischen Unternehmen gegen Zahlung eines einmaligen Anschaffungsbetrags ein Lizenzpaket zur Verfügung, welches technisches Know-how für die Serienfertigung einer E-Maschine, eines Inverters (Leistungselektronik) und eines Getriebes sowie Steuerungssoftware umfasst, ist bei der steuerlichen Beurteilung des dafür zu entrichtenden…
Zahlt eine in Österreich ansässige Gesellschaft an eine in Serbien ansässige Gesellschaft Entgelte für die Benutzung einer Customer-Relationship-Management Software im Bankenbereich und umfasst diese Benutzung bloß die bestimmungsgemäße Verwendung der Software, handelt es sich bei diesen Entgelten nicht um Lizenzgebühren im Sinn von…
Vertreibt eine österreichische KG ein Softwareprodukt, das von einer deutschen GmbH entwickelt worden ist, in der Form, dass der österreichische Käufer in die Lage versetzt wird, mit Hilfe eines Freischaltcodes die Software direkt von Servern des deutschen Unternehmens herunter zu laden, dann stellt der hierfür…
Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Waren aus Russland und der Ukraine in Europa vertreiben möchte, verpflichtet, hierfür ein Entgelt an eine in einem Drittland ansässige Gesellschaft dafür zu leisten, dass ihr diese Drittlandsgesellschaft Vertriebsrechte gewährt, dann ist vorweg zu klären, ob dieses Drittland ein DBA…
Wird von einer auf den niederländischen Antillen errichteten Gesellschaft in Österreich eine 99,8-prozentige Tochtergesellschaft gegründet, deren Aufgabe darin besteht, die ihr von der Antillen-Gesellschaft übertragenen Lizenzrechte durch Weitergabe an im Drittausland ansässige Lizenznehmer zu verwerten, so unterliegen die von der österreichischen…
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien…
Gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Dänemark unterliegen Lizenzgebühren, die eine österreichische Tochtergesellschaft an ihre zu mehr als 50% beteiligte dänische Muttergesellschaft "bezahlt", einer 10%igen Quellenbesteuerung in Österreich. Der Ausdruck "bezahlt" ist in diesem Zusammenhang so zu verstehen, dass die Lizenzgebührenzahlung an denjenigen erfolgt…
Nach Auffassung des BM für Finanzen wird im Allgemeinen ein Handelsbetrieb, der als Wiederverkäufer ausländischer Markenprodukte auftritt, nicht neben dem Wareneinkaufspreis noch zusätzliche Zahlungen dafür leisten, dass auf der gekauften Handelsware die Markenbezeichnung des ausländischen Herstellers aufscheint. In gleicher Weise wird aber auch eine deutsche…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Kapitalgesellschaft gezahlt, dann unterliegen diese gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Niederlande einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung, wenn die die Lizenzgebühren empfangende niederländische Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar an der die Lizenzgebühren zahlenden österreichischen Gesellschaft beteiligt ist…
Gemäß Artikel 10 DBA-Irland dürfen Lizenzgebühren, die aus Österreich stammen und an eine in Irland ansässige Person gezahlt werden, nur in Irland besteuert werden. Diese Voraussetzungen für eine inländische Steuerfreistellung sind erfüllt, wenn von einer operativ tätigen österreichischen KG Lizenzgebühren an eine in Irland…
Wurden auf der Grundlage des DBA-Schweiz die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre schweizerische Schwestergesellschaft gezahlten Lizenzgebührenzahlungen einer 5-prozentigen österreichische Quellensteuer (§ 99 EStG) unterzogen und wird in der Folge im Zuge einer österreichischen Betriebsprüfung der Lizenzgebührenfluss einer österreichischen KG zugerechnet und bei…
Wird im Zuge einer Betriebsprüfung aufgedeckt, dass die an eine schweizerische AG gezahlten Lizenzgebühren einer Briefkastengesellschaft gegenüber geleistet wurden und wird nun von Parteienseite eingewendet, dass der wahre Lizenzgebührenempfänger eine operative britische Gesellschaft ist, dann ist nicht auszuschließen, dass der stattgefundene Lizenzgebührenfluss nach dem österreichisch…