Überlässt eine österreichische Kulturmanagementgesellschaft die ihr gehörenden Rechte an einem Theaterstück entgeltlich einer japanischen Theatergesellschaft und werden hierfür Lizenzeinnahmen in Höhe von 1000 vereinnahmt, die in Japan einer 10-prozentigen Abzugsbesteuerung unterzogen worden sind (Nettoüberweisung daher 900), dann ist die österreichische GmbH berechtigt, die japanische…
Vertreibt eine österreichische KG ein Softwareprodukt, das von einer deutschen GmbH entwickelt worden ist, in der Form, dass der österreichische Käufer in die Lage versetzt wird, mit Hilfe eines Freischaltcodes die Software direkt von Servern des deutschen Unternehmens herunter zu laden, dann stellt der hierfür…
An ausländische Lizenzgeber fließende Lizenzgebühren, unterliegen in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" der beschränkten Steuerpflicht; die Steuer ist im Wege des 20-prozentigen Steuerabzuges nach § 99 EStG zu erheben. Diese Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob die Lizenzgebühren regelmäßig zu zahlen sind oder im Wege einer…
So genannte "Lizenzen für die Vermarktung des Sportlers" stellen nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen keine Vergütungen für die Erbringung der sportlichen Turnierleistung dar, sondern werden im Allgemeinen dafür gezahlt, dass der Sportler für Werbezwecke des Zahlers wirkt. Der Umstand, dass der Werbewirkungsgrad und…
Das Bundesministerium für Finanzen hält weiterhin an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist…
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in…
…und andererseits die auf Grund der Sublizenzverträge erzielten Einkünfte (die steuerlich als Einkünfte der US-Konzernmutter anzusehen sind). Das DBA-Österreich/USA betrifft nur die erstgenannte Ebene und bewirkt, dass Lizenzeinnahmen der österreichischen GmbH in den USA steuerfrei zu stellen sind. Es ist wohl richtig…
Hat eine österreichische GmbH von einem österreichischen Sportverband dessen Verwertungsrechte an Sportveranstaltungen erhalten, die sie selbst plant, organisiert und durchführt und wird von der GmbH an eine deutsche Televisions-GmbH das Recht übertragen, Bild und Ton von diesen Sportveranstaltungen in einem definierten Lizenzgebiet auszustrahlen, so…
Erzielt eine österreichische Kapitalgesellschaft im Jahr 1998 von ihrer italienischen Tochtergesellschaft Lizenzeinnahmen und ergibt sich in diesem Jahr infolge der wieder vortragsfähig gewordenen Verlustvorträge ein negatives Einkommen, das zur Vorschreibung der Mindestkörperschaftsteuer führt, dann kann die in Italien von den 1998 zugeflossenen Lizenzgebühren mit 10…
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien…
Zahlt eine in Österreich ansässige Gesellschaft an eine in Serbien ansässige Gesellschaft Entgelte für die Benutzung einer Customer-Relationship-Management Software im Bankenbereich und umfasst diese Benutzung bloß die bestimmungsgemäße Verwendung der Software, handelt es sich bei diesen Entgelten nicht um Lizenzgebühren im Sinn von…
…des ausländischen Hauptsitzes international zu verwerten und wird der Wert dieser Lizenzrechte auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG mit dem Verkehrswert als Vermögen der inländischen Niederlassung angesetzt, ist den erzielten Lizenzeinnahmen eine angemessene Abschreibung des gem. § 6 Z 6 EStG angesetzten Vermögenswertes gegenüberzustellen…
…aufkommen; insbesondere dann nicht, wenn weder Zins-, noch Miet-, noch Lizenzeinnahmen anfallen werden. Das Halten und Veräußern der (wesentlichen) Auslandsbeteiligungen stellt zwar nach allgemeiner Terminologie ebenfalls "Passiveinkünfte" dar, doch sind diese nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 KStG 1988 und der hiezu ergangenen Verordnung BGBl…
Hat eine deutsche Verwertungsgesellschaft von einem österreichischen Festspielfonds die Aufzeichnungs- und Übertragungsrechte an Festspielveranstaltungen erhalten, so zählen die hierfür gezahlten deutschen Entgelte zu den Einnahmen des in Österreich ansässigen Fonds und fallen unter Artikel 7 bzw. Artikel 21 DBA-Deutschland und sind (nach beiden Bestimmungen…
Nach Artikel 15 des im Gefolge der EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" (ABl. L 385 S.30 v. 29.12.2004) ist ab 1. Juli 2005 von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den…
Artikel 12 des DBA-Kroatien sieht Quellensteuerfreiheit für Lizenzgebühren vor, wobei der Begriff der Lizenzgebühren dem OECD-Musterabkommen nachgebildet ist. Der Begriff umfasst jedenfalls auch Entgelte für die Einräumung des Verwertungsrechtes an Filmwerken. Der in Artikel 12 Abs. 2 enthaltene Hinweis auf kinematographische Filme kann…
Wird von einer auf den niederländischen Antillen errichteten Gesellschaft in Österreich eine 99,8-prozentige Tochtergesellschaft gegründet, deren Aufgabe darin besteht, die ihr von der Antillen-Gesellschaft übertragenen Lizenzrechte durch Weitergabe an im Drittausland ansässige Lizenznehmer zu verwerten, so unterliegen die von der österreichischen…
Entgelte, die an eine schweizerische Kapitalgesellschaft für die Einräumung des Alleinvertriebsrechtes in Österreich hinsichtlich eines Finanzdienstleistungsproduktes gezahlt werden, lösen für das schweizerische Unternehmen beschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Österreich aus, die gemäß § 99 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 im Abzugsweg zu erfüllen ist. Denn Enkünfte aus…
Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Schallplattenvertriebsgesellschaft an eine lizenzgebende Produzentenfirma in Spanien gezahlt werden, unterliegen gemäß § 99 EStG einem 20%igen Steuerabzug. Gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Spanien ist der in Spanien ansässige Lizenzgeber berechtigt, eine Herabsetzung der österreichischen Quellensteuer auf 5% zu…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Kapitalgesellschaft gezahlt, dann unterliegen diese gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Niederlande einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung, wenn die die Lizenzgebühren empfangende niederländische Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar an der die Lizenzgebühren zahlenden österreichischen Gesellschaft beteiligt ist…