Vertreibt eine deutsche Gesellschaft elektronische Geräte in Österreich über Einzelhändler, die neben den deutschen Produkten noch andere Markenartikel führen, treten diese Einzelhändler sonach nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis zu der deutschen Gesellschaft, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und…
Vertreibt eine deutsche Gesellschaft elektronische Geräte in Österreich über Einzelhändler, die neben den deutschen Produkten noch andere Markenartikel führen, treten diese Einzelhändler sonach nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis zu der deutschen Gesellschaft, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und…
…im Sinn von § 98 Z 3 EStG anzusehen ist. Hiebei wird im Allgemeinen davon auszugehen sein, dass als "ständiger Vertreter" nach § 98 Z 3 EStG alle Personen in Betracht kommen, die auch nach zwischenstaatlichem Steuerrecht die Erfordernisse des "abhängigen Vertreters" ("Vertreterbetriebstätte") im Sinn von Artikel…
…Auch die Unterhaltung eines Schauraumes durch den Handelsvertreter zur Präsentation der von ihm vermarkteten Kleidung würde für sich allein in der Regel nicht betriebstättenbegründend wirken. Im EAS-Verfahren kann indessen nicht mit bindender Wirkung für einen konkreten Besteuerungsfall über Bestand oder Nichtbestand einer inländischen Betriebstätte…
Bei einer Geschäftsgestaltung, nach der eine deutsche Handelsgesellschaft in Österreich ein Warenlager unterhält, das von einem Vertreter betreut wird, der ausschließlich für die deutsche Handelsgesellschaft tätig wird, deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Handelsgesellschaft in Österreich entsteht; und zwar…
…dass sie in Österreich einen österreichischen Staatsbürger als vertretungs- und abschlussberechtigten Repräsentanten anstellt, wobei dieser Dienstnehmer von einem der Gesellschaft in seiner Wohnung zur Verfügung gestellten Arbeitsraum aus tätig wird, so stellt dieser Arbeitsraum eine inländische Betriebstätte der deutschen Gesellschaft dar. Da in dieser inländischen…
…bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise gilt gemäß Artikel 5 Abs. 5 auch für abhängige Vertreter; sie muss daher auch dann Geltung besitzen, wenn unabhängige Unternehmer durch ihre Zusammenarbeit mit einem ausländischen Unternehmen den Rahmen ihrer "ordentlichen Geschäftstätigkeit" (im Sinn von Artikel…
…werden, dass sie die Vollmacht in diesem Staat ausübt, auch wenn der Vertrag von einer anderen Person in dem Staat unterzeichnet wird, in dem sich das Unternehmen befindet." Werden daher von einem ausländischen Versandhandelshaus im Inland Vertreter eingesetzt, die auf Grund der vorgegebenen Bestellkataloge, Musterkollektionen…
…ab Betriebstätteneröffnung) nicht mehr möglich. Sofern diesfalls die (in dieser Form ab 1994 geltende) Umsatzgrenze des § 6 Z. 18 UStG von S 300.000,- überschritten wird, würde inländische Umsatzsteuerpflicht für die deutschen Handelsvertreter eintreten. 4. Mai 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
Wird für ein schweizerisches Großhandelshaus in Österreich ein Stützpunkt eingerichtet, dessen Aufgabe lediglich in der Entgegennahme von Reklamationen und Warenretoursendungen durch einen Angestellten besteht, so spricht vieles dafür, dass dies lediglich eine Hilfseinrichtung für das Großhandelshaus darstellt, dem keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des Artikels…
…dass der Käufer genötigt ist, mit dem deutschen Unternehmen noch weitere für den Produkterwerb wesentliche Umstände auszuhandeln (=Einsatz eines "Bestellvertreters"). Der Einsatz von Außendienstmitarbeitern kann aber auch in einer Art und Weise erfolgen, dass die Sachverhaltsgegebenheiten auch eine Würdigung zuließen, dass keine inländische Vertreterbetriebstätte vorliegt…
…bei Planung von Endverbraucherkommissionen, Durchführung von Verkäuferschulungen, Weitervermittlung spezieller Anfragen bzw. allgemeine Serviceleistungen des Handels, sowie Forderungseintreibung mit Inkassovollmacht führen nicht zum Entstehen einer Vertreterbetriebstätte. Werden solche Funktionen allerdings in Räumlichkeiten ausgeübt (z.B. auch in der Wohnung des Außendienstmitarbeiters) denen im Sinn von EStR…
…OECD-Musterabkommens) davon auszugehen sein, dass die Bevollmächtigung zur Entgegennahme von Bestellungen, die nur mehr des bloßen Formalaktes einer Nachfolgegenehmigung durch die deutsche Gesellschaft bedürfen, einer Abschlussvollmacht gleichzuhalten ist, so dass bereits nach Ziffer 10 lit. a des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-D eine …
…von dort unter Verwendung der UID-Nummern der österreichischen Kunden erledigt werden. Das Kleinbüro könnte unter derartigen Umständen (wenn die Verkaufsgeschäfte tatsächlich nicht über dieses Büro laufen und seine Funktion daher nur die einer bloßen Werbe- und Informationsstelle ist) als bloßer "Hilfsstützpunkt" im Sinn von…
…Produkten im Verhältnis zu den Reformstaaten zu tätigen, dann sind gemäß Artikel 9 des DBA-Schweiz die Funktionen der österreichischen Gesellschaft fremdüblich abzugelten. Die inländische Gesellschaft wird hiebei nicht als "abhängiger Vertreter" und damit als Betriebstätte der schweizerischen Gesellschaft im Sinn von Art. 5 Abs…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
…abgeklärt werden. Im Grunde gelten diese Aussagen zur Vertriebsumstellung auf Kommissionsbasis auch in einem Fall, in dem die Österreich-Vermarktung von Produkten einer holländischen Muttergesellschaft so geändert werden soll, dass der Österreich-Vertrieb über Anordnung der holländischen Muttergesellschaft einer deutschen Konzerngesellschaft übertragen wird und diese…
…bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise gilt gemäß Artikel 5 Abs. 5 auch für abhängige Vertreter; sie muss daher auch dann Geltung besitzen, wenn unabhängige Unternehmer durch ihre Zusammenarbeit mit einem ausländischen Unternehmen den Rahmen ihrer "ordentlichen Geschäftstätigkeit" (im Sinn von Artikel…
…die Homepage des Unternehmens die Adressen von österreichischen Maßschneidern, bei denen in der Folge die Details über den zu erwerbenden Maßanzug festgelegt und in einem vom Kunden zu unterschreibenden Formular aufgenommen werden, dann deutet dies darauf hin, dass diese Maßschneider die Funktionen von "Bestellvertretern" (EAS…
…gekauft werden können, wenn sonach offenkundig ist, dass die betreffenden Angestellten keine Vollmacht besitzen, für ihren schweizerischen Arbeitgeber Verkaufsverträge abzuschließen (bzw. dem gleichzustellende Bestellungen entgegenzunehmen), dann ist das für die Vertreterbetriebstätte wesentlichste Tatbestandselement nicht erfüllt. Dass Bestellungen für den österreichischen Zwischenhändler entgegengenommen werden, ist daher…