Schließt eine österreichische KG mit ihrer deutschen Kommanditistin, einer deutschen GMBH, einen Arbeitsgestellungsvertrag zu fremdüblichen Bedingungen ab, dann wird diese Geschäftsbeziehung zwischen zwei Gewerbebetrieben, nämlich jenem der Kommanditistin und jenem der KG für steuerliche Belange nicht nach den Regeln der Bilanzbündeltheorie zu beurteilen sein; die…
Haben vier in Deutschland ansässige Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb…
Sind in Österreich ansässige Investoren an einer deutschen vermögensverwaltenden (und nicht gewerblich geprägten) KG beteiligt, deren Aufgabe im Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen besteht (und die nicht unter die Investmentfondsregelungen nach § 188 InvFG 2011 fällt), unterliegen mit den hierbei…
…wobei die Kommanditisten zugleich Anteilseigner der die Leistungen empfangenden deutschen Kapitalgesellschaften sind, dann wird angesichts des bestehenden Unternehmensverbundes besonders darauf zu achten sein, dass die Leistungsvergütungen dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen. Die inländischen Räumlichkeiten der Kommanditgesellschaft dürften bei dem beschriebenen Sachverhaltsbild die Erfordernisse einer inländischen Betriebstätte sowohl…
…dass die Einkünfte einer in der Schweiz eingetragenen Kommanditgesellschaft von der schweizerischen lokalen Steuerbehörde durch einen einzigen, lediglich an die Kommanditgesellschaft ergehenden Steuerbescheid der Besteuerung unterzogen werden, vermag nicht zu bewirken, dass ein Gewinntransfer von der schweizerischen Gesellschaft an den österreichischen Kommanditisten auf der Grundlage…
Vergibt eine betriebführende österreichische KG (Ö-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin eine deutsche GmbH (D-GmbH) ist, an eine griechische Kommanditpersonengesellschaft (GR-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin wiederum die Ö-KG ist, einen Kredit, dann stellen die hierfür von der GR-KG an die Ö…
Erzielt einer deutsche Immobilien-KG mit rund 200 Kommanditisten, die zwei österreichische Immobilien verwaltet, von einer österreichischen Bank Zinsertrag aus der Veranlagung von vorübergehenden Liquiditätsüberschüssen bzw. aus der Verzinsung von laufenden Kontokorrentkonten, dann bestehen keine Bedenken, den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG…
…EStG 1988) beschränkt Steuerpflichtigen zufließen. Zahlungen, die einer Personengesellschaft zugehen, werden in der Regel entsprechend den Gewinnverteilungsgrundsätzen den Gesellschaftern zuzurechnen sein. Hat der zu 100% am Kapital beteiligte Kommanditist in Österreich seinen Lebensmittelpunkt und ist er sonach unbeschränkt steuerpflichtig, dann könnte wohl noch ein (Zwerg-…
…aufweisen). Andernfalls, insbesondere wenn in einem durch wirtschaftliche Überlegungen nicht mehr begründbaren Ausmaß Kapitalvermögen aus Deutschland in die österreichische KG verlagert wird, wenn daher z.B. nach österreichischem Recht das Kapitalvermögen und die Kapitalerträge dem Privatvermögensbereich des deutschen Kommanditisten zuzurechnen sind, würde im allgemeinen für…
…wenn in Deutschland eine solche Umqualifizierung durch das "Gesetz zur Förderung von Wagniskapital" angeordnet worden ist. Der "carried interest" ist daher gemäß Artikel 10 bzw. 11 DBA-Deutschland in Österreich steuerpflichtig und kann nicht unter Artikel 14 subsumiert werden; die Unterhaltung eines deutschen Büroraumes als…
…diesfalls liegt lediglich eine teilweise Rückzahlung der seinerzeitigen Kapitalhingabe vor. Ein Rückgriff auf deutsches innerstaatliches Recht auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens wird durch die "Kontextklausel" dieser Bestimmung versperrt. Denn die Kontextklausel gestattet nicht, dem Begriff der "Einkünfte" eine Bedeutung zu…
…Fallbeurteilung zu sachverhaltsabhängig, um im Rahmen des nur auf Rechtsfragen ausgerichteten EAS-Verfahrens behandelt zu werden. Denn dann bedarf es einer Abklärung mit dem für die Sachverhaltsbeurteilung zuständigen Finanzamt, ob angesichts der Dauer und Intensität des Engagements in Österreich tatsächlich keine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung…
…dem Kommanditisten steuerlich zuzurechnen ist, dann ist es wohl richtig, dass im Fall einer Steuerfreistellung der japanischen Lizenzgebühren der inländische KG-Verlustanteil nicht S 0,01 Mio, sondern S 1,16 Mio betragen hätte und im Wege des Verlustausgleiches zu einer entsprechenden Reduktion der österreichischen…
Der von der österreichischen Betriebstätte einer österreichischen Freiberufler-KEG erzielte Gewinn unterliegt auch insoweit der österreichischen Besteuerung, als er einem in den USA ansässigen Amerikaner, der als Kommanditist beteiligt ist, zufließt. Ob der Amerikaner in dieser Betriebstätte persönlich tätig geworden ist oder nicht, ist in…
…zu ändern, dass die Vergütungen - richtigerweise - im Verrechnungspreisweg der deutschen GesmbH angelastet werden und dass die Geschäftsführertätigkeit auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wurde. Eine andere Betrachtung wäre nur geboten, wenn die vorübergehend in Deutschland zur Verfügung gestellten Büroräume als Betriebstätte des österreichischen Kommanditisten anzusehen wären. Dies…
…1 lit. a sublit.i). Gehören zum steuerlichen Gewinnanteil des französischen Kommanditisten auch mit 22% endbesteuerte Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft, so wird auch insoweit dieser Steuerfreistellungseffekt in Frankreich eintreten. Für die französische Steuerverwaltung besteht allerdings bei Ermittlung der Höhe des österreichischen KG-Gewinnanteiles keine Bindung…
Erzielt eine inländische KG im Jahr 1998 einen Gewinn, dann wird ein 1997 erlittener Verlustanteil eines deutschen Kommanditisten, der in Deutschland bei der Veranlagung 1997 zum Verlustausgleich zugelassen worden ist, nach lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 24 des am 24. August 2000…
Ist der Kommanditist einer in Deutschland errichteten GesmbH & Co KG in Österreich ansässig, so unterliegen Gewinnausschüttungen an ihn nach deutschem Rechtsverständnis der ausschließlichen Besteuerung in Deutschland. Dies deshalb, weil nach deutschem inländischen Recht die Beteiligung an der Komplementär-GesmbH zum notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG…
…gemacht, sondern es wird der Gesellschaftstyp im Gleichklang mit der deutschen Rechtslage insgesamt als körperschaftsteuerpflichtig eingestuft". Bezieht daher eine deutsche KGaA, an der in Deutschland ansässige natürliche Personen zu 40% als Komplementäre und zu 60% als Kommanditisten beteiligt sind, von einer österreichischen Tochter-GmbH Gewinnausschüttungen…
…Kommanditisten im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung grundsätzlich die im österreichischen inländischen Recht vorgesehenen steuerlichen Folgen aus, und zwar ungeachtet des Umstandes, dass die ungarische KG im Geltungsbereich der ungarischen Steuerrechtsordnung als Körperschaft besteuert wird. Nimmt demzufolge die ungarische KG eine Gewinnausschüttung an den österreichischen Kommanditisten…