Überlässt ein in Deutschland ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Deutschland ansässige Arbeitskräfte an eine ebenfalls in Deutschland ansässige Konzerngesellschaft und werden diese Arbeitskräfte als Trainees einer in Österreich ansässigen Gesellschaft desselben Konzerns überlassen, ist für die Beurteilung der Frage, ob grenzüberschreitend eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung iSd Art…
Gemäß Artikel 20 DBA-Kroatien sind Zahlungen, die ein kroatischer "Praktikant" für seinen Unterhalt, sein Studium oder seine Ausbildung erhält in Österreich steuerfrei, wenn diese Zahlungen aus Quellen außerhalb Österreichs stammen. Wird ein Kroate, der Dienstnehmer der kroatischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft ist, für 1…