…eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des Abkommens (Übergang von unbeweglichem bzw. beweglichem Betriebstättenvermögen) sachgerecht sein; dies mit der Folge, dass das Besteuerungsrecht an diesem Vermögensübergang Deutschland zusteht. 28. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wird der Nachlass eines im Jahr 2005 in den USA verstorbenen Erblassers im Jahr 2007 dem in Österreich ansässigen Erben eingeantwortet, bilden die ab dem Todestag in das Nachlassvermögen geflossenen Kapitalerträge Einkünfte des österreichischen Erben und unterliegen in seinen Händen in Österreich der Einkommensbesteuerung. Werden…
…nach einem liechtensteinischen Erblasser in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen, wenn sie nicht inländisches Grundvermögen oder inländisches Betriebstättenvermögen zum Gegenstand haben. Erhalten daher die in Österreich lebenden Enkelkinder von ihrem zum Todeszeitpunkt in Liechtenstein ansässig gewesenen Großvater unter der Auflage einer in einem Trust Deed…
…dann kann im Fall einer solchen behaupteten unterschiedlichen Besteuerung der Ansässigen und Nichtansässigen keine Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern gesehen werden; auch dann nicht, wenn der Erblasser in Deutschland ansässig war. Denn das Abkommen teilt lediglich die Besteuerungsrechte zwischen den…
…von der deutschen Besteuerung freizustellen ist. War der deutsche Erblasser als Treugeber außerdem über einen deutschen Treuhänder an einer österreichischen KEG beteiligt, die ihrerseits Eigentümerin einer inländischen Liegenschaft war, dann ist nicht nur die Zwischenschaltung des Treuhänders - wie im ersten Fall - sondern auch jene der…
…ist, den 5% übersteigenden Teil der schweizerischen Verrechnungssteuer erstattet zu erhalten; der nicht rückerstattungsfähige Teil der schweizerischen Verrechnungssteuer ist gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen. 26. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Wohnsitzdefinition des auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung am 5. November 1969 abgeschlossenen neuen Abkommens hat daher keine unmittelbare Bedeutung für den weiter bestehenden Restteil des Abkommens vom 7. Dezember 1955. 26. Juli 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sonach keine Besteuerung des mit 50 angenommenen Wertzuwachses vornehmen. Damit stellt sich die Frage, ob im Fall des Todes des Steuerpflichtigen in der Schweiz "eine Maßnahme des Steuerpflichtigen" vorliegt, die zur Steuerfestsetzung in Österreich Anlass geben kann, wenn die Beteiligung im Erbweg auf die in…
…Teil dieses Wertpapierdepots für Belange der österreichischen "Erbschaftssteuerversicherung" betreffend die inländischen Betriebe des Verstorbenen reserviert war, sind Folgen der österreichischen Steuergesetzgebung, die keine Bindungswirkung auf die erbschaftssteuerliche Erfassung in Deutschland entfalten können. 29. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in der Beteiligung steuerhängigen Wertzuwachs und löst damit die Wegzugsbesteuerung nach § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 aus. Die Sonderregelung des Artikels 13 Abs. 4 DBA-Schweiz, die im Fall eines Ansässigkeitswechsels des Anteilseigners die Besteuerungsrechte des Wegzugsstaates unangetastet lässt und damit von der…
…aber als fehlerhafte Übung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens angesehen werden. Eine Ausscheidung von Vermögenswerten gemäß § 48 BAO aus der inländischen Bemessungsgrundlage in dem Maße, dass hierdurch die österreichische Steuer auf ein Niveau von 2,5% abgesenkt wird, wäre hingegen im Rahmen einer Reziprozitätszusicherung…
…ihren US-Wohnsitz aufgegeben und in Österreich ihren ausschließlichen Wohnsitz begründet und verstirbt diese US-Staatsbürgerin 8 Monate danach in Österreich, so ist hinsichtlich der Erbschaftsbesteuerung des aus US-Wertpapiervermögen bestehenden Nachlassvermögens, das auf zwei US-Freundinnen sowie eine katholische Organisation in den USA übergeht…
…dem zuständigen österreichischen Finanzamt vorbehalten bleiben. Hat keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Österreich stattgefunden, und erhalten die beiden in Österreich lebenden Erben lediglich Anteile an der US-Wohnung sowie Teile des Wertpapiervermögens, dann stehen Artikel 5 (unbewegliches Vermögen) und Artikel 7 (nicht ausdrücklich erwähntes Vermögen…
…ansässig gewesenen Vaters eine Überweisung von 70.000 US-Dollar, die aus der Verwertung einer zum Nachlass gehörenden US-Versicherung und von Wertpapieren stammt, dann ist dieser Erbanfall von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freigestellt. Der Umstand, dass in den USA wegen hoher Freibeträge keine US-Erbschaftssteuer…
…im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Grundsätze der "Bilanzbündeltheorie" sind bei Anwendung des für die Einkommensbesteuerung maßgebenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auch im internationalen Verhältnis von Bedeutung. Die Gewinnanteile, die eine in Österreich ansässige Gesellschafterin von einer inländischen Personengesellschaft bezieht, sind demzufolge insoweit von der inländischen Einkommensbesteuerung…
…auf Steuerinländer über, mag dieses aus Einlagen bei inländischen oder bei ausländischen Kreditinstituten bestehen, dann unterliegen diese Erbübergänge der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, es sei denn, dass sich aus einem Doppelbesteuerungsabkommen eine Freistellungsverpflichtung. 05. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die auf einen in Deutschland ansässigen Erben übergehen, unterliegen gemäß Artikel 5 Abs. 1 DBA(Erb)-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; diese ist gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abgegolten. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Doppelbesteuerung ipso jure eintreten würde" (VwGH 27.11.1978, 2957/78; insbesondere auch VwGH 27.1.1999, 98/16/0228). Das (seit 1986) im Entwurf vorliegende und insoweit mit den OECD-Grundregeln übereinstimmende Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien sieht vor, dass bei Erblassern mit Mittelpunkt der…
…ist). Geht im Fall des Todes des Partners auch eine inländische Liegenschaft auf die Partnerin über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang gemäß Art. 3 DBA (Erb)-Deutschland der ausschließlichen Erbschaftsbesteuerung in Österreich. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…besondere Begriffe der österreichischen Rechtsordnung, wie zB "Sozialversicherung", "öffentliche Mittel" oder "Erbschafts- und Schenkungssteuer", im Zweifel immer nur auf die inländischen Begriffe abstellen. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass in einem derartigen Fall ein Ausgleich zwischen der in- und ausländischen Besteuerung auf der Grundlage von…