Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich nur gelegentlich Fortbildungskurse abgehalten und stellen die Räumlichkeiten, die zur Ausübung dieser Aktivitäten benötigt werden, keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6…
…Kursbeiträge überlassen werden, so sind diese auf die unterrichtende Tätigkeit des schweizerischen Künstlers entfallenden Vergütungen in Österreich gemäß Artikel 14 DBA-Schweiz von der Besteuerung zu entlasten (die Vergütungen können bei Vorlage einer schweizerischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-CH2 einkommensteuerfrei ausgezahlt werden). Jene Vergütungen…
…Mittelumschichtungen nur nach jenen Opportunitätsgegebenheiten (Kurs- und Zinslage) vorzunehmen, die auch bei jedem anderen gewissenhaften Vermögensverwalter zur Vermögensumschichtung Anlass gibt, spricht für den bloß vermögensverwaltenden Charakter der Personengesellschaft. Ist aber keine beschränkte Steuerpflicht gegeben (bei in- und ausländischen Zinsen sowie bei ausländischen Dividendenwerten) entfällt damit…