…abgeschlossen und das Arbeitsverhältnis zur dänischen Konzerngesellschaft ruhend gestellt, wobei die dänische Gesellschaft aber weiterhin die Beiträge zu einer dänischen Pensionskasse zahlt, unterliegen diese vom dänischen Arbeitgeber gezahlten Beiträge der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht, wenn die in LStR 2002 Rz 764 ff angeführten Kriterien für die…
…dass dies so ist, wenn nicht auch zivilrechtlich das Arbeitsverhältnis zur inländischen Gesellschaft gelöst und an dessen Stelle ein solches zur britischen Gesellschaft begründet wird. Soll für Zwecke der Besteuerung auf der Grundlage von § 21 BA0 von einer zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen…
Hat eine österreichische Konzerngesellschaft mit einer zum selben Konzernkreis gehörenden deutschen Gesellschaft zu fremdüblichen Bedingungen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, auf Grund dessen ein als Produktmanager tätiger Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft tageweise an die deutsche Gesellschaft verliehen wird, um dort als Reisender Kunden der deutschen Gesellschaft zu…
Haben vier in Deutschland ansässige Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb…
In EAS 324 wurde die Auffassung vertreten, dass die Grenzgängereigenschaft eines in der Schweiz ansässigen Arbeitnehmers eines österreichischen Unternehmens nicht dadurch verloren geht, dass der einzige Arbeitsort des Angestellten in den grenznahen Räumen des österreichischen Unternehmens gelegen ist und der Dienstvertrag lediglich eine Arbeitszeit…
Wird ein Mitarbeiter einer deutschen Konzerngesellschaft für 1 Jahr zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in der Weise entsandt, dass dies als Fall einer Arbeitnehmergestellung zu werten ist, dann ist es richtig, dass die österreichische Konzerngesellschaft hierfür eine fremdübliche Arbeitsgestellungsvergütung zu leisten hat, die jedenfalls die gesamten…
…sein. Es wird eine Information darüber gegeben, von welchen Kriterien sich die Mitgliedstaaten der OECD leiten lassen, um in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die Arbeitgebereigenschaft des Gestellers in Frage zu stellen. Die aufgelisteten OECD-Kriterien sollen dazu dienen, Steuerumgehungsmuster unter künstlicher Zwischenschaltung von ausländischen Verleihfirmen…
Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…
Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…
Die D-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland), deren Unternehmensgegenstand die Unternehmensberatung (Entwicklung, Vertrieb und Implementierung von IT-Lösungen) ist, gründet zum Aufbau des österreichischen Teilmarkts die Ö-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich). Die durch die Ö-GmbH zu erbringenden…
Der in der 183-Tage-Klausel des Artikels 14 Abs. 2 DBA-Tschechien verwendete Begriff "Arbeitgeber" ist so wie im OECD-MA im DBA nicht näher definiert. Nach den jüngsten Entwicklungen in der OECD wird keine autonome Auslegung aus dem Abkommenszusammenhang heraus angestrebt, sondern es…
…worden, Grenzgänger sei jeder, der an jedem seiner Arbeitstage in den anderen Staat einpendelt und dies könne auch in einem Fall zutreffen, in dem ein Schweizer ein Arbeitsverhältnis in Österreich eingeht, das nur drei Arbeitstage (3 x 8 Stunden) pro Woche vorsieht. Diese Sichtweise muss…
Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft (GM-GmbH) teilweise (mit 1/5 seiner Arbeitszeit) einer österreichischen Enkelgesellschaft (T-GmbH) gegen fremdübliches Entgelt vermietet (Arbeitskräftegestellung) und von dieser ausschließlich auf einer schweizerischen Betriebstätte eingesetzt, dann steht das Besteuerungsrecht an den darauf entfallenden Gehältern gemäß Artikel 15…
Schließt eine österreichische KG mit ihrer deutschen Kommanditistin, einer deutschen GMBH, einen Arbeitsgestellungsvertrag zu fremdüblichen Bedingungen ab, dann wird diese Geschäftsbeziehung zwischen zwei Gewerbebetrieben, nämlich jenem der Kommanditistin und jenem der KG für steuerliche Belange nicht nach den Regeln der Bilanzbündeltheorie zu beurteilen sein; die…
Entsendet eine ungarische Konzerngesellschaft einen Mitarbeiter für 2 Jahre zu einer österreichischen Konzerngesellschaft und wird zwischen den beiden Gesellschaften ein "Intercompany Agreement" abgeschlossen, in dem die ungarische Gesellschaft zwar als Dienstgeber des Mitarbeiters bezeichnet wird, demzufolge aber ein Lohnsplitting zwischen den beiden Gesellschaften stattfinden soll…
Beauftragt eine deutsche Kapitalgesellschaft einen ihrer in Deutschland ansässigen Dienstnehmer damit, auch die Funktion des Verkaufsleiters und/oder Prokuristen einer schweizerischen und einer österreichischen Tochtergesellschaft zu übernehmen, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Funktionsübernahme eine ihnen geeignet…
Überlässt ein in Österreich ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich ansässige Arbeitskräfte an ein ebenfalls in Österreich ansässiges Unternehmen, welches das entliehene Personal auf einer Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland in Deutschland einsetzt, ist für die Beurteilung der Frage, ob Deutschland hinsichtlich der…
Grundlegende Aussagen über die bei internationalen Konzernversetzungen maßgebenden Gegebenheiten enthalten zB EAS 929 oder EAS 1314. Es ergibt sich daraus, dass von Parteienseite zunächst Klarheit darüber hergestellt werden muss, welche der drei maßgebenden Gestaltungsformen gewählt worden ist (Vertragsverhältnis zur Entsendungsgesellschaft durch den Mitarbeiter oder Arbeitskräftegestellung…
Übernimmt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter…
Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…