Wurde ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer zu einem schweizerischen Konzernunternehmen entsandt, das nunmehr als sein Arbeitgeber auftritt, und bleibt er weiterhin in Österreich ansässig, dann unterliegen sämtliche Arbeitseinkünfte der österreichischen Besteuerung, weil hierfür gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz (idF der Abkommensrevision BGBl. III…
…ehemaligen österreichischen Arbeitgeber, der eine gerichtlich festgestellte Schuld daran trägt, daß sich der Dienstantritt bei dem künftigen deutschen Arbeitgeber um zwei Monate verzögert hat, der Schaden durch Zahlung des fiktiven deutschen Nettoentgeltes ersetzt, dann unterliegen diese Einkünfte gemäß § 32 Z 1 lit. a EStG als…
…wurden, bei der österreichischen Besteuerung des Dienstnehmers als steuerfreie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (unter Progressionsvorbehalt) behandelt werden können. Auf der Ebene der Körperschaftsbesteuerung würde sich der deutsche Kostenersatz und der daraus finanzierte Lohnaufwand im Ergebnis steuerneutral saldieren. 2. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Die deutsche GmbH ist allerdings verpflichtet, im Selbstberechnungsverfahren den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu entrichten, da sie Dienstnehmer im Bundesgebiet beschäftigt. 17. Oktober 2000 Für…
… 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 steuerbefreiten Arbeitslohn darstellen und damit in weiterer Folge eine Leistung des Arbeitnehmers gegenüber der Versicherungsgesellschaft bilden. Wird die Rente durch einen Einmalbetrag abgefunden, dann geht die Eigenschaft als "wiederkehrende Bezüge" verloren. Die Einmalzahlung unterliegt daher nicht…
…dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Hierbei wird insbesondere bei Konzernversetzungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, in welchem Ausmaß der multinationale Konzern selbst durch Leistung eines Kostenersatzes Heimflüge seiner Arbeitnehmer als üblich und damit unterstützungswürdig ansieht. 17. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung eines in Österreich beschäftigten niederländischen Staatsbürgers sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67). Es ist wohl einzuräumen, dass vergleichbare Zahlungen eines Österreichers an die österreichische Sozialversicherung…
Erlangen die Mitarbeiter der österreichischen Tochtergesellschaft eines britischen Konzerns Pensionsanwartschaftsansprüche gegenüber dem britischen internationalen Pensionsfonds des Konzerns und ist dieser Fonds einer inländischen Pensionskasse vergleichbar, so ist es sachgerecht, dass die britische Steuerverwaltung verlangt, dass die diesbezüglichen Vorsorgeaufwendungen (zB Prämien für eine Rückversicherung des Fonds…
Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitglied des Vorstands einer nicht börsennotierten österreichischen AG Ende September 2004 beendet, wobei das Vorstandsmitglied seinen Wohnsitz von Österreich nach Tschechien verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht wechselt, dann unterliegen die bis…
…Wie der Dritte die Vorfinanzierung des Aufwandes bewerkstelligt (durch Erwerb eigener Aktien oder durch Ausgabe junger Aktien im Wege einer Kapitalerhöhung) ist für die Abzugsfähigkeit des Kostenersatzes durch den Arbeitgeber unerheblich. Die Abzugsfähigkeit auf österreichischer Seite hat nach Maßgabe des einschlägigen österreichischen Steuerrechtes zu erfolgen…
…gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige Abfertigung, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung), der durch die Arbeitsleistungen in der Schweiz "verdient" worden ist, in Österreich von der Besteuerung freizustellen (allerdings ist die Berücksichtigung im Wege des Progressionsvorbehaltes nötig). Wird der Fall lohnsteuerrechtlich so gesehen…
…im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter diese Abfertigungszahlung nur insoweit der österreichischen Besteuerung, als diese kausal durch Dienstleistungen auf österreichischem Staatsgebiet verursacht worden ist (Maßgeblichkeit des Kausalitätsprinzips gemäß österr.-schweizerischer Verständigung, AÖFV. Nr…
Werden von der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen GmbH für die Niederlassungsmitarbeiter Beiträge zu einer inländischen Pensionskasse in einem 10% der Lohn- und Gehaltsumme übersteigenden Ausmaß geleistet, dann ist der übersteigende Beitragsteil einerseits zwar nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (RZ 1287 ESt-RL 2000), löst aber andererseits…
…keine Beitragsleistung in Österreich anfallen wird. Sollte dies aber dennoch der Fall sein, dann wird in Fällen der geschilderten Art kein Problem bestehen, eine Entlastung von der Beitragsleistung in Österreich durch Antragstellung gemäß § 42a FLAG 1967 beim Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie zu erlangen…
…entscheidend für die Zuordnung zu der DBA-Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit ist einzig und allein, dass die Ansprüche auf solche Zahlungen vom Arbeitnehmer durch seine aktiven Arbeitsleistungen erwirtschaftet worden sind. Ist daher ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger Dienstnehmer sowohl einer österreichischen wie auch einer tschechischen…
Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitarbeiter am 30.Juni 1999 mit Kündigungsfrist 29.2.2000 beendet, wobei der Mitarbeiter im Juni 1999 seinen Wohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht gewechselt hat, dann…
…führt dann zu keiner anderen Beurteilung, wenn in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ab diesem Zeitpunkt die deutsche Gesellschaft als der steuerliche Arbeitgeber anzusehen ist (was durch die Vornahme des deutschen Lohnsteuerabzuges belegt erscheint). Allerdings wird auch vorzukehren sein, dass jene - bislang "auf Deutschland entfallenden" - Abfertigungs- und Jubiläumsgeldteile…
Begründet eine österreichische Bau-GmbH in Deutschland eine Baubetriebstätte, an der durchwegs in Österreich ansässige Arbeitnehmer beschäftigt werden, dann unterliegen die Lohnbezüge der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes steuerlich zu berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden…
Übernimmt ein Dienstnehmer (Verkaufsleiter für Osteuropa) einer österreichischen Kapitalgesellschaft, die einer deutsch-amerikanischen Konzerngruppe zugehört, zusätzlich zu seiner Tätigkeit für die österreichische Gesellschaft die Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers in der Prager Betriebstätte einer konzernzugehörigen deutschen Kapitalgesellschaft, so ist vorweg abzuklären, auf welcher konzerninternen Rechtsgrundlage diese…