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4 Treffer1507 msnur geltende Fassungen
EAS 1235Akustisches Integrationstraining durch eine britische Heilpädagogin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 434/1-IV/4/9823.03.1998

…14 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens nur dann der inländischen Einkommensbesteuerung, wenn der Heilpädagogin für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Inland eine "feste Einrichtung" zur Verfügung steht. Eine solche "feste Einrichtung" kann durch ein dauerhaft (länger als 6 Monate) zur Verfügung gestelltes Arbeitszimmer in einem der…

EAS 667Freiwillige Weiterversicherung bei der niederländischen Sozialversicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 139/2/1-IV/4/9505.07.1995

…getätigten Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt, soll auch die hiedurch finanzierten späteren Einkünfte besteuern) nötigt daher nicht zur Zulassung eines Sonderausgabenabzuges für die nach Österreich entsandten niederländischen Dienstnehmer. Eine steuerliche Berücksichtigung der Beitragsleistungen in Österreich wäre unter diesen Gegebenheiten nur dann sachlich vertretbar, wenn die Niederlande zur…

EAS 1134Auslandsfachkräfte für inländische Behindertenseminare
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 68/4-IV/4/9729.09.1997

…Seite den Honoraren der Charakter von Entgelt für eine Vortragstätigkeit zugemessen worden sein und gemäß Art. 8 Abs. 2 letzter Satz DBA das Besteuerungsrecht Österreich vorbehalten worden sein, dann hätte es nicht nur mit der Besteuerung der Honorare sein Bewenden, sondern es müssten - dem Wesen…

EAS 1204Abzugsfähigkeit von Beitragszahlungen eines österreichischen Grenzgängers an die kantonale Lehrerversicherungskasse in der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4281/4-IV/4/9702.01.1998

…Kausalzusammenhang ist zwischen den Beitragsleistungen und den Aktivbezügen gegeben; es besteht hingegen keine Kausalverknüpfung (weder im Sinn von § 20 Abs. 2 EStG noch im Sinn der DBA-Steuerzuteilungsregeln) mit den Pensionszahlungen. 02. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: