RIS AI
3 228 Treffer390 msnur geltende Fassungen
EAS 1244Doppelte Schenkungssteuer bei Vermögenstransfer in eine österreichische Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/10-IV/4/9806.04.1998

…Ob allerdings in einem solchen Fall im Rahmen des Ermessens auf österreichischer Seite eine Steuerentlastungsmaßnahme gesetzt wird, kann nicht generalisierend beantwortet werden, da dies von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Verallgemeinernd können folgende Grundsätze bei der Handhabung des Ermessens hervorgehoben werden: Soweit kein besonderes österreichisches…

EAS 1181Stiftungsbürgschaft und Zuwendungsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 156/2-IV/4/9701.12.1997

…Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen eine Kapitalgesellschaft zugunsten…

EAS 1591Wohnsitzverlegung einer Stiftungsbegünstigten nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 779/1-IV/4/9924.01.2000

…von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung gestaltet ist. In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, daß er…

EAS 873Zuwendungen von österreichischen Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/9630.04.1996

  Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…

EAS 1867Darlehensaufnahme von der nahestehenden Privatstiftung über eine Malta-Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/0102.07.2001

…GmbH trägt und dass ihr das um 500 Mio S vom Stifter erworbene Wertpapier in banküblicher Art und Weise als Sicherheit dient, wird daher von der Bank eine Verknüpfung der beiden Transaktionen in kaufmännisch üblicher Weise hergestellt, dann wird der steuerliche Vorteil des Stifters (25…

EAS 392Gemeinnützige Privatstiftung mit Aktivitätsfeld in ausländischem Staat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3007/2/2-IV/4/9418.02.1994

…tätigen gemeinnützigen Privatstiftungen zustehen auch der im betreffenden Ausland tätigen Stiftung zuerkannt werden können (Freistellung von der 22%igen Abzugsbesteuerung bei Zuwendungen an die Begünstigten und Herabsetzung der Erbschaftssteuer auf 2,5% bei Zuwendungen an die Stiftung). Für eine positive Ermessensübung spricht insb. der Umstand…

EAS 1409Zuwendungen einer österreichischen Privatstiftung an eine liechtensteinische Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 201/2-IV/4/9904.02.1999

…1 lit. b DBA-Liechtenstein vom Begriff "Gesellschaft" erfasst wird) keine "aus sonstigen Gesellschaftsanteilen stammende Einkünfte" bezieht und die Einkünfte daher aus diesem Grund nicht unter Artikel 10 des Abkommens fallen. Die Frage, ob das DBA-Liechtenstein die völkerrechtliche Verpflichtung zur KESt-Entlastung der österreichischen…

EAS 2482Auflösung einer österreichischen Privatstiftung mit Zuwendungsempfängern in Spanien, Italien und der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/4-IV/4/0428.06.2004

…wie sie z.B. in EAS.1591 und 1684 aus einem Verständigungsprotokoll zitiert wurde: "In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, daß er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise…

EAS 1808Zuwendungen liechtensteinischer Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 625/1-IV/4/0119.02.2001

…743 und v. 5.7.96, SWK Nr. 3/97, 56). Eine unbeschränkte Steuerpflicht der liechtensteinischen Stiftung könnte im gegebenen Zusammenhang nur dann begründet werden, wenn hiebei die Geschäftsleitung der Stiftung nach Österreich verlegt würde (z.B. weil diese in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von dem Begünstigten…

EAS 3086Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an kanadische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2418-IV/4/200921.09.2009

…den in Kanada ansässigen Letztbegünstigten auf Grund des Widerrufs einer Privatstiftung. Denn im Fall der Auflösung der Stiftung durch Widerruf wird darin nicht - wie bei Liquidation einer Kapitalgesellschaft - die Verwirklichung eines Veräußerungstatbestandes gesehen, sondern es wird der Stifter ertragsteuerlich für den Fall der Vermögensrückübertragung an…

EAS 605Einbringung von deutschem Grundvermögen in eine liechtensteinische Familienstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2727/4/1-IV/4/9527.03.1995

…von der im Verhältnis zu Deutschland sonst eintretenden doppelten Schenkungsbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer herbeizuführen. Für eine Steuerfreistellung des Vorganges müssten in einem Fall wie dem vorliegenden noch besondere Umstände hinzutreten, die einen derart weitgehenden Steuerverzicht auf österreichischer Seite als sachgerecht erscheinen lassen. 27…

EAS 1315Einbringung von US-Vermögen in österreichische Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 139/2-IV/4/9823.08.1998

…wobei er selbst auch Begünstigter dieser Privatstiftung ist, dann unterliegen die von der Privatstiftung bezogenen Kapitalerträge nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 KStG 1988 keiner Besteuerung; erst bei Zuwendung an den US-Begünstigten fällt inländische Kapitalertragsteuer an, die jedoch auf der Grundlage von Artikel 21…

EAS 989Im Ausland ansässige Begünstigte inländischer Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/7-IV/4/9609.12.1996

…Frankreich und Belgien der Fall. Nach der sogenannten "Grundzuteilungsregel" für nicht besonders geregelte Einkünfte (Art. 13 Abs.1 DBA-Deutschland; Art. 21 DBA-Schweiz; Art. 21 DBA-Frankreich und Art. 21 DBA-Belgien) steht das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des Begünstigten zu und es ist demzufolge…

EAS 447Deutsches Außensteuergesetz und österr. Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/66/1-IV/4/9410.06.1994

…Deutschland ansässigen Begünstigten und Letztbegünstigten österreichischer Privatstiftungen auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes die so genannte "Zurechnungsbesteuerung" statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung ausgestaltet ist. In anderen Fällen könnte eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vorgenommen werden, wenn dem Begünstigten oder…

EAS 947Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an britische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 139/1-IV/4/9627.09.1996

Erhält eine in Großbritannien ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Großbritannien, sondern sind unter Artikel 22 conv. cit. (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…

EAS 2436Quellensteuerentlastung für Stiftungszuwendungen an schweizerische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/0415.03.2004

…unmittelbar angewendet und demzufolge die Einkünfte von der Abzugsbesteuerung freigestellt werden, als nicht durch Verordnung oder durch zwischenstaatliche Vereinbarung ausdrücklich Gegenteiliges angeordnet wird (EAS 1352, 1358, 1440, 1745, 1876). Unterlässt die österreichische Stiftung unter Berufung auf die Regelungen des DBA-Schweiz die Vornahme des Kapitalertragsteuerabzuges…

EAS 1684Mit-Stiftung durch Österreicherin mit Wohnsitz in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 224/2-IV/4/0010.07.2000

…von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung gestaltet ist. In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, daß er…

EAS 2018Erbanfall bei einer deutschen gemeinnützigen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/0203.04.2002

…Umstand, dass im reziproken Fall Deutschland nach seinem innerstaatlichen Recht Steuerfreiheit gewähren würde, falls von Österreich Gegenseitigkeit bestätigt wird, vermag keine Steuerfreistellung des Vorganges in Österreich zu rechtfertigen. Wohl könnte durch eine auf § 48 BAO gestützte Ermessensentscheidung in einem solchen Fall eine reziproke Steuerbefreiung in…

EAS 1000Österreichische Privatstiftung mit deutschen Begünstigten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 112/1-IV/4/9720.01.1997

…folglich der erwähnten Steuerzuteilungsregel zuzuordnen sind. Was die von der Stiftung erzielten Einkünfte aus der Vermietung des Liegenschaftsbesitzes anlangt, unterliegen diese in den Händen der Privatstiftung wohl der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Da aber in Deutschland eine Hinzurechnung dieses Einkünfteflusses zu den Einkünften des deutschen Begünstigten unterbleibt…

EAS 3197Widerruf einer österreichischen Privatstiftung nach Wegzug in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0175-IV/4/201121.02.2011

…Vermögenswerte (Bargeld und eine österreichische Kapitalbeteiligung) und deren Erträgnisse der Stiftung zuzurechnen sind, wird demgegenüber aber auf schweizerischer Seite die österreichische Privatstiftung als transparent behandelt, so erblickt die Schweiz in der Vermögensübertragung keinen steuerlich erfassbaren Tatbestand, weil sie dieses Vermögen durchgängig der Stifterin zugerechnet hat…