…Abkommensberechtigung nach Art. 16 DBA besteht (zB "We state to be entitled to the benefits of the Austro-US Tax Treaty under the terms of Art. 16 of that treaty"). 14. April 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der steuerlichen "Verstrickung" in Deutschland in eine deutsche GmbH&Co KG eingebracht haben. EAS 2900 bringt zum Ausdruck, dass nach österreichischem innerstaatlichem Recht durch die Beteiligung an dieser deutschen vermögensverwaltenden KG für die Abgabepflichtigen keine deutsche Betriebstätte gegeben ist. Folglich sind die Einkünfte aus der…
…Ausübung der operativen Tätigkeit der Betriebstätte dienen (in diesem Sinne auch BFH 30.8.1995, I R 112/94, BStBl II 1996, 563). Sie müssten Grundlage von wesentlichen Funktionen ("significant people functions") sein, zu denen auch das gesamte Risikomanagement zählt (AOA I/125). Diese Voraussetzungen…
…denn nur insoweit kann vom Bestand der Gegenseitigkeit ausgegangen werden. Bei fehlender Gegenseitigkeit besteht aber nach wie vor kein Anlass Auslandsgesellschaften in Österreich steuerlich zu begünstigen, wenn gleichartige Begünstigungen österreichischen Gesellschaften im betreffenden Ausland verweigert werden. Artikel 10 der auf dem OECD-Musterabkommen basierenden Doppelbesteuerungsabkommen…
…Rahmen eines reinen Liefergeschäfts (ohne Montage) Eisenbahnzüge an einen österreichischen Abnehmer geliefert hat, innerhalb der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist auf Grund von Mängelfeststellungen (Fehler an Kupplungen und Stromabnehmern) in Österreich Reparaturarbeiten, welche mit deutschem Personal im Rahmen einzelner Arbeitsblöcke mit zwischenzeitigen längeren Arbeitsunterbrechungen in einem Zugdepot…
…2002 II S. 512). Denn das bloße Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Vertragspartners genügt für sich genommen selbst dann nicht zur Begründung der erforderlichen Verfügungsmacht, wenn die Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg erbracht wird (BFH 04.06.2008, I R 30/07). Bundesministerium für Finanzen…