…EAS 1159). In Bezug auf deutsche Kommanditgesellschaften auf Aktien ist hinsichtlich des Typenvergleiches in einem als Entwurf paraphierten Anwendungsschreiben zum österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens Folgendes festgehalten: "Bei diesem Vergleich wird auf österreichischer Seite allerdings eine einheitliche Betrachtung angestellt und ein ausländischer Gesellschaftstyp nicht gleichzeitig zwei verschiedenen…
…Kommanditgesellschaft ergehenden Steuerbescheid der Besteuerung unterzogen werden, vermag nicht zu bewirken, dass ein Gewinntransfer von der schweizerischen Gesellschaft an den österreichischen Kommanditisten auf der Grundlage von Artikel 10 DBA-Schweiz der österreichischen Besteuerung unterliegt. Vielmehr müssen die den schweizerischen Betriebstätten der Kommanditgesellschaft zuzurechnenden Gewinnanteile des…
Wurden die Anteile an einer österreichischen AG in eine denselben Gesellschaftern gehörende deutsche Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) auf der Grundlage des Art. III UmgrStG eingebracht und wurde in der Folge die österreichische AG auf die deutsche KGaA verschmelzend umgewandelt, dann stellen die inländischen Betriebstätten der…
…auf die hinter der deutschen Mutter-KG stehenden Gesellschafter durchzugreifen. Dies gilt auch im Fall des Verkaufes des österreichischen KG-Anteiles durch die deutsche KG. Werden von der deutschen Mutter-KG auch die Geschäftsanteile an der österreichischen Komplementär-GMBH veräußert, so gilt die gleiche Betrachtungsweise…
…KESt unterworfen (= juristische Doppelbesteuerung). Im Fall der EAS 3338 war daher die Doppelbesteuerung durch eine vom OECD-Partnership Report getragene Auslegung des Artikels 23 DBA lösbar. Der in EAS 3338 im letzten Satz enthaltene Hinweis auf § 1 Abs. 2 der Auslands-KESt VO 2003…
…ableitbare Anhaltspunkte, ob die Beteiligung an der Komplementär-GmbH dem Privatvermögen des Gesellschafters (so die auf VwGH 1.11.1982, 82/14/0084, ÖStZB 1983, 300, gestützte österreichische Rechtsauffassung) oder dem Betriebsvermögen der Personengesellschaft (so die deutsche innerstaatliche Rechtslage) zuzuordnen ist. Artikel 3 Abs. 2…
…in Frage) im Vordergrund stehen sollte (siehe in diesem Sinn ebenfalls EStR 2000 Rz 5832). Einkünfte einer inländischen Betriebstätte sind in Deutschland gemäß Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung erfasst im Übrigen die unter Artikel 16 Abs…
…gewillkürten Betriebsvermögen zu rechnenden Vermögenswerte kann im EAS-Verfahren nicht erteilt werden, da es sich hierbei um Fragen der Sachverhaltsbeurteilung handelt, die nicht auf ministerieller Ebene angestellt werden. Vermögenswerte, die für den Betrieb des Unternehmens in jeder Hinsicht unnötig sind und die lediglich zur Umgehung…
…findet die Sonderregelung des § 99 Abs. 1 Z 2 EStG (20%iger Steuerabzug) im allgemeinen keine Anwendung (EAS 64). Dieser Durchgriff auf die hinter der deutschen Mutter-GmbH & Co KG stehenden Gesellschafter (eine deutsche Komplementär-GmbH und ein deutscher Kommanditist) wird nicht durch den Umstand…
In Anlehnung an die Beurteilung im deutschen Betriebstättenerlass (siehe Anlage 2 in BStBl. I 1999, 1076) wird eine slowakische kommanditná spolecnost (K.S.) als eine der Kommanditgesellschaft vergleichbare Gesellschaftsform gewertet (Hinweis auch auf EAS 2694). Der hybride Charakter dieser Gesellschaftsform, der sich dadurch manifestiert, dass…
…von der Besteuerung freigestellt werden. Gleiches muss aber nach Auffassung des BM für Finanzen gelten, wenn anstelle des deutschen Treuhänders eine deutsche Kommanditgesellschaft an der österreichischen Personengesellschaft beteiligt ist. Denn in beiden Fällen werden die inländischen Immobilien im Durchgriffsweg dem deutschen Gesellschafter (Erblasser) zugerechnet. 8…
…einzige Kommanditistin an einer österreichischen Handels-KG beteiligt, dann ist eine von einer tschechischen Tochter-GmbH der inländischen Mutter-KG zufließende Gewinnausschüttung gemäß § 21 Abs. 1 Z. 2 lit. a KStG nach Maßgabe des § 10 KStG insoweit körperschaftsteuerfrei, als diese Gewinnausschüttung in den KG-Gewinnanteil…
…15 Abs. 1 des Abkommens Steuerfreistellung gewähren. Die in den inländischen Betriebstätten erzielten Einkünfte einer Mitunternehmerschaft sind gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festzustellen und jedem Teilhaber entsprechend als dessen Einkünfte zuzurechnen. Nach Auffassung des BM für Finanzen sind "Teilhaber" im Sinn des § 188 Abs…
…ansässiger Gesellschafter der deutschen KG, so tritt keine inländische Erbschaftssteuerpflicht hinsichtlich seiner im Wege der deutschen KG gehaltenen Beteiligung an der österreichischen KG ein. Denn im Bereich der Erbschaftsbesteuerung werden die Grundsätze der im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Bilanzbündeltheorie nicht angewendet, so dass kein steuerlicher…
Ist eine deutsche Kommanditgesellschaft, deren zwei Gesellschafter in Österreich ansässig sind, an einer österreichischen GesmbH als echter stiller Gesellschafter beteiligt, ist auf die nach Deutschland fließenden Gewinnanteile nicht Artikel 11 DBA-Deutschland sondern Artikel 4 anzuwenden. Denn die Anwendung von Artikel 11 setzt voraus…
…beachten sind (§ 10a Abs. 2 lit. a DBA-Deutschland und § 94a EStG). Sind an der deutschen KG in Österreich ansässige natürliche Personen beteiligt, dann ist allerdings zusätzlich noch folgendes zu beachten: In diesem Fall liegt kein grenzüberschreitender Dividendenfluss im Sinn von Art. 10a DBA-Deutschland…
…verfestigten Rechtsmeinung des BFH entziehen kann. Wenn aber Deutschland - ungeachtet der im innerstaatlichen Bereich fortgeltenden Geprägetheorie - nicht mehr in der Lage ist, dies auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 DBA als betriebstättenbegründende "Tätigkeit eines Unternehmens" im Sinn von Art. 5 Abs. 1 DBA…
…13 Abs. 2 lit. b sublit. iii DBA-Australien steuerlich erfassen wird. Sollte auf dieser Grundlage (oder auf der Grundlage von Art. 21 Abs. 2 DBA-Australien) eine australische Erfassung des Veräußerungsgewinnes stattfinden, dann würde damit wohl ein Qualifikationskonflikt ausgelöst (Österreich qualifiziert den Vorgang im…
…als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet wurde; die von dieser…
…KG werden, so stellt dies aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie keine steuerwirksame Übertragung von Betriebsvermögen des ausscheidenden "Gesellschafters" (der deutschen KG) an die deutschen Anleger dar. Denn diese waren infolge des Durchgriffes durch die deutsche KG schon bisher steuerliche Mitunternehmer der österreichischen GmbH & Co KG…