Ausländische Einkünfte sind für Belange der Besteuerung in Österreich stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Im ausländischen Steuerrecht enthaltene Steuerbefreiungen können daher im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Wirkungen entfalten. Bezieht daher ein österreichischer Grenzgänger von den deutschen Sozialversicherungseinrichtungen deutsches Bundeskindergeld, so liegen wiederkehrende…
Erhält ein in der Grenzzone in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für ein Forschungsprojekt von der Universität Friedrichshafen ein Promotionsstipendium, das laut Stipendienvertrag zwar universitäre Anwesenheit verlangt, aber kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach…