…Recht (§ 21 BAO iVm EStR 2000 Rz 135 ff) der Vorgang als Finanzierungsleasing und folglich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als KFZ-Veräußerung gegen (verzinsliche) Ratenzahlung zu werten ist, während nach ausländischem Recht die formale Betrachtung der wirtschaftlichen vorgeht und die Leasingraten insgesamt als Mietezahlungen einzustufen sind…
…3 der Einkommensteuerrichtlinien 1984, betreffend die (für die Stellung als wirtschaftlicher Eigentümer sprechende) Tragung des Risikos der Wertminderung durch den Leasingnehmer erfüllt sind oder nicht, lässt sich nicht allein aus einer Klausel folgenden Inhaltes beurteilen: "The Lessee will indemnify the Lessor from and against all…
…die auf die aus tschechischen Quellen stammende Einkünfte entfällt. Die Höhe der anrechenbaren tschechischen Quellensteuer ist aber auch in diesem Fall mit 5% des Bruttobetrags der als Lizenzgebühren zu qualifizierenden Leasingraten begrenzt, da die vertragliche Grenze des Quellenbesteuerungsrechts bei Lizenzgebühren mangels anderweitiger Differenzierung in Art…
Übernimmt der bisherige Abteilungleiter einer österreichischen Gesellschaft mit 1. Jänner 2002 eine Abteilungsleiterposition bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft und wird er hierfür von der österreichischen Gesellschaft karenziert, sodass ab 2002 sein einziger Arbeitgeber die schweizerische Gesellschaft sein wird, dann kann die österreichische Gesellschaft nicht zum Lohnsteuerabzug…
…7 eingeräumt wird, könnte Rumänien nicht entgegengetreten werden, wenn im Fall des Finanzierungsleasing von der Zinskomponente der Leasingraten eine Quellensteuer in Höhe von 10% erhoben wird. Wirkt sich die Zinskomponente auch auf österreichischer Seite gewinnerhöhend aus (siehe zB EStR 2000 Rz 2407), dann steht die…
…7 DBA-Rumänien Artikel 11 der Vorrang gegenüber Artikel 7 eingeräumt wird, könnte Rumänien nicht entgegengetreten werden, wenn im Fall des Finanzierungsleasing von der Zinskomponente der Leasingraten eine Quellensteuer in Höhe von 10% erhoben wird. Wirkt sich die Zinskomponente auch auf österreichischer Seite gewinnerhöhend aus …
Tritt eine aus 6 künstlerisch tätigen Musikern bestehende österreichische Musikgruppe in Deutschland auf und werden die Musiker im Werkvertrag für eine deutsche GmbH (D-GmbH) tätig, die ihrerseits die maßgebenden Verträge mit den deutschen Veranstaltern abschließt, dann unterliegen die von der deutschen GmbH gezahlten Gagen…
Bietet ein deutscher Automobilhersteller (D-AG) im Wege der österreichischen Importeure und Einzelhändler den österreichischen Kunden elektronische Dienstleistungen durch mobile Online-Services (zB Online Verkehrsinformation, Notrufdienst, Batterielade-Management) bzw. im Bereich der Funktionalitätserweiterung durch optionale Freischaltung von im Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs noch nicht…
…Leasinggesellschaft auf dem Gelände eines österreichischen Unternehmens ein Hochregallager und verleast es dieses an das österreichische Unternehmen unter Bedingungen, die zur Beurteilung der Transaktion als Vermietung unter Zurechnung des Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber führen, dann ist für die Frage, ob das Besteuerungsrecht an den Leasingraten…
…wenn es sich bei den gemieteten Wirtschaftsgütern entweder um eine "Sachgesamtheit" (eine aus mehreren Wirtschaftsgütern bestehende EDV-Anlage) handelt oder soweit die Leasingraten auf die Nutzungsüberlassung von Rechten (Urheberrechten an der Software) entfallen. Im ersten Fall ist die inländische Steuerpflicht des ausländischen Leasingunternehmens im Veranlagungsweg…
…Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Italien von der Besteuerung ausgenommen; dies gilt daher auch für italienische Leasingraten, die als Entgelt für die Vermietung von gewerblichen Ausrüstungsgegenständen gezahlt werden. Sollte auf italienischer Seite im gegebenen Zusammenhang eine anderen Auffassung vertreten werden, nämlich jene, dass…
…12 Abs. 2 DBA-Rumänien berechtigt ist, von Leasingraten im LKW-Leasinggeschäft eine 10%ige Quellensteuer zu erheben, ist zunächst entscheidend, ob die entgeltliche LKW-Überlassung als Vermietungsvorgang oder als Veräußerungsvorgang gegen Ratenzahlung zu werten ist. Nur im erstgenannten Fall unterliegen die gezahlten Vergütungen einem…
…iges Quellenbesteuerungsrecht zustehen, im zweitgenannten Fall hingegen nicht. Für die Unterscheidung der beiden Fälle müsste auf österreichischer Seite gemäß Art. 3 Abs. 2 DBA-CSFR auf das innerstaatliche österreichische Steuerrecht (Leasinggrundsätze EStR 1984, Abschnitt 4) zurückgegriffen werden. 27. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
Vereinbart eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem polnischen Kunden die Lieferung einer maschinellen Anlage zu einem vertraglichen Kaufpreis von 800.000 Euro und behält sich die österreichische Gesellschaft alle Verfügungsrechte über die Anlage bis zur Bezahlung der letzten Kaufpreisrate vor, so deutet alles darauf hin, dass…
Vermietet eine slowakische Gesellschaft an ihre österreichische Schwestergesellschaft eine Beton- und Steinbrechanlage, die auf dem Betriebsgelände der österreichischen Gesellschaft aufgestellt und auf Rechnung der österreichischen Konzerngesellschaft betrieben wird, dann wird hiedurch für die slowakische Vermieterin keine inländische Betriebstätte begründet. Die an die slowakische Gesellschaft zu…
Werden zwei in Österreich ansässigen Gesellschafter-Vorständen einer österreichischen Aktiengesellschaft von der deutschen Zweigniederlassung 2 PKWs auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt und erblickt die deutsche Betriebsprüfung darin eine verdeckte Gewinnausschüttung an die beiden Gesellschafter, dann steht Artikel 10a des DBA-Deutschland einer steuerlichen…
…dass in dem in der Anfrage gegebenen Beispiel, in dem auf einem Abstellplatz 1000 KFZ im Auftrag von Autohäusern, KFZ-Werkstätten und/oder Kaskoversicherungen usw.) nach der Dellen-Gegendruck-Methode repariert werden sollen, die Frist von 6 Monaten nicht überschritten wird und folglich die Reparaturen…
…Anrechnung zuzulassen. In dem diesbezüglichen Anrechnungsantrag müsste allerdings dokumentiert werden, dass die Abzugsbesteuerung nach rumänischem Recht auch dann vorgenommen werden muss, wenn die LKW-Leasingverträge auf österreichischer Seite nicht als Vermietungs-, sondern als Veräußerungsvorgänge zu werten sind. 21. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…dann wären die von ihr bezogenen Leasing-Raten als Einkünfte aus der Nutzung österreichischen unbeweglichen Vermögens der österreichischen Körperschaftsbesteuerung zu unterziehen und in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Sollte hingegen der wesentliche Inhalt der Transaktion als Kreditgewährung aufzufassen sein und müsste daher das Gebäude in…